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Liste der Bodendenkmäler in Sand am Main

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Wappen von Sand

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Sand a.Main zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält sechs Bodendenkmäler.

Bodendenkmäler nach Gemarkung

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Kirchplatz 1
(Standort)
Untertägige Bauteile der katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus (Baudenkmal D-6-74-195-1) von Sand a.Main sowie Fundamente eines hochmittelalterlichen Vorgängerbaus D-6-6029-0050 BW
Kernstadt Sand a.Main
(Standort)
Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kernstadt von Sand a.Main. D-6-6029-0051 BW
Vorstadt Sandwörth
(Standort)
Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Vorstadt „Sandwörth“ von Sand a.Main D-6-6029-0052 BW

Zeller Forst-West

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
westlich Gipfel Ebersberg bei Zell
(Standort)
Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung und mittelalterlicher Burgstall „Ebersberg“ D-6-6029-0001 BW
Südsüdöstlich Gipfel Ebersberg bei Zell
(Standort)
Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-6-6029-0022 BW
Waldrand nördlich von Oberschleichach
(Standort)
Bestattungsplatz mit Grabhügeln der Hallstattzeit D-6-6029-0022 Bestattungsplatz mit Grabhügeln aus der Hallstadtzeit
weitere Bilder
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Bau- und Bodendenkmäler in Sand am Main – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien