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Liste der Bodendenkmäler in Schollbrunn

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Schollbrunn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Schollbrunn

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Bodendenkmäler in der Gemarkung Altenbucher Forst

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Altenbucher Forst
Altenbucher Forst
(Standort)
Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte. D-6-6122-0008[1] BW

Bodendenkmäler in der Gemarkung Schollbrunn

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Schollbrunn
(Standort)
Mittelalterliche Vorgängerbauten der Kirche des 19. Jahrhunderts sowie Friedhof des Mittelalters und der Neuzeit. D-6-6122-0011[2] BW


Schollbrunn
Schollbrunn
(Standort)
Untertägige Teile der Markuskapelle der frühen Neuzeit. D-6-6122-0012[3] BW


Schollbrunn
(Standort)
Untertägige Teile des Kartäuserklosters Grünau des Mittelalters und der Neuzeit. D-6-6122-0013[4] BW


Schollbrunn
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall. D-6-6123-0012[5] BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Schollbrunn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. BLfD Denkmaldatenbank D-6-6122-0008. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 20. Juli 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-6-6122-0011. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 20. Juli 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-6-6122-0012. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 20. Juli 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-6-6122-0013. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 20. Juli 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-6-6123-0012. In: geoportal.bayern.de. BayLfD, abgerufen am 20. Juli 2021.