Liste der Bodendenkmäler in Tegernsee
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Stadt Tegernsee zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Tegernsee
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
Tegernsee (Standort) |
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Klosters Tegernsee und seiner Vorgängerbauten mit der ehemalige Abtei- und heutigen Katholische Pfarrkirche St. Quirin, den ehemaligen Konventbauten (Schloss), abgegangenen Ökonomiegebäuden, dem ehemaligen Klosterfriedhof mit der abgegangenen Klosterpfarrkirche St. Johann Baptist sowie der spätmittelalterlichen Klosterbefestigung. | D-1-8236-0007[1] | |
Tegernsee (Standort) |
Abgegangene Rundkirche des frühen und hohen Mittelalters (St. Salvator). | D-1-8236-0017[2] |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Baudenkmäler in Tegernsee – Sammlung von Bildern
- Denkmalliste für Tegernsee (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8236-0007. BayLfD, abgerufen am 26. Dezember 2020.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-8236-0017. BayLfD, abgerufen am 26. Dezember 2020.