Unter der Liste der Flaggen der deutschen Marine (1935–1945) finden sich alle Flaggen, Stander und Wimpel, die in der genannten Zeit von der deutschen Kriegs- und Handelsmarine verwendet wurden.
National- und Handelsflagge, zugleich Gösch der Kriegsschiffe
Die Breitenverhältnisse von roter Fläche : Kreisscheibe : roter Fläche verhielten sich wie 9 : 18 : 13. Auf See wurde bereits seit 1933 ausschließlich und vorgeschrieben die Version mit dem nach innen versetzten Hakenkreuz verwendet.
Die am 7. November 1935 eingeführte Reichskriegsflagge wurde vielfältig in der Wehrmacht eingesetzt. So diente sie auch der Kriegsmarine als Hoheitsflagge, die an besonderen Tagen unabhängig vom Standort des Schiffes gehisst werden musste. Dieses waren im Einzelnen der 1. Januar (Neujahr), der 18. Januar (Gründungstag des Kaiserreichs 1871), der 30. Januar („Tag der nationalen Erhebung“), der 20. April (Geburtstag Hitlers), der 1. Mai („Tag der Arbeit“) und der 31. Mai (Erinnerung an die Schlacht von Skagerrak). Zusätzlich galten für Schiffe, die sich in Heimatgewässern befanden, an folgenden Tagen die Pflicht zur Hissung der Reichskriegsflagge: am 1. März (Wiedereingliederung des Saarlandes), am 29. August (Tag der Gründung der preußischen Marine im Jahr 1859), am ersten Sonntag nach dem Michaelstag und am Tag des Erntedankfestes. Unabhängig von diesen Tagen waren alle Kriegsschiffe, die ein Staatsoberhaupt empfingen, verpflichtet, die Reichskriegsflagge zu zeigen.
Die Breite und der Verlauf der schwarzen Streifen wurde gegenüber der Vorgängerversion abgeändert. Diese Änderung erfolgte vermutlich im Dezember 1937, jedoch gibt es darüber keine offiziellen Veröffentlichungen.
Die Reichsdienstflagge wurde von allen staatlichen Stellen verwendet, so z. B. von der Reichsbahn, Reichsautobahn und Reichsbank. Bei der Marine wurde die Reichsdienstflagge von allen Wasserfahrzeugen des Staates geführt, die nicht berechtigt waren, die Reichskriegsflagge zu hissen. Im Falle des Fehlens der Reichsdienstflagge musste an ihrer Stelle die National- und Handelsflagge gezeigt werden.
Flagge
Datum
Bezeichnung
Beschreibung
1935–1945
Reichsdienstflagge
Die Flagge in den Proportionen von 3 : 5 zeigte im Zentrum ein aufrecht stehendes Hakenkreuz, das in eine weiße, schwarz gesäumte Kreisscheibe gesetzt wurde. In der inneren, oberen Ecke ist der Reichsadler zu sehen.
Die meisten Kommando- und Rangflaggen der deutschen Kriegsmarine hatten traditionellen Charakter und wurden schon in der Kaiserlichen und davor der preußischen Marine verwendet. Die Flagge eines Großadmirals hatte große Ähnlichkeit mit der in der Kaiserlichen Marine verwendeten Version. Völlig neu war hingegen der Dienstgrad eines Generaladmirals, den Erich Raeder, der Oberkommandierende der Kriegsmarine, im Jahr 1936 annahm. Um zu vermeiden, dass Raeder einen höheren Dienstgrad als die damaligen Oberkommandierenden der Luftwaffe (GeneraloberstHermann Göring) und des Heeres (Generaloberst Werner von Fritsch) besaß, wurde der Dienstgrad eines Generaladmirals eingeführt. Der eigentlich vorgesehene Dienstgrad eines Großadmirals als Oberkommandierender der Kriegsmarine wurde „aufgeschoben“ und eine besondere Flagge für einen Oberkommandierenden, der nicht Großadmiral ist, eingeführt. Raeder wurde im Jahr 1939 zum Großadmiral befördert, so dass die Sonderflagge offiziell zwar nicht abgeschafft wurde, aber keine Verwendung mehr fand, zumal der Nachfolger von Raeder, Karl Dönitz, im Jahr 1943 den Dienstgrad eines Generaladmirals übersprang und gleich vom Admiral zum Großadmiral ernannt wurde.
Flagge des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, sofern er nicht Großadmiral ist
Zwei gekreuzte Generaladmiralschwerter, auf die das Admiralkreuz aufgelegt ist.
1939–1945
Flagge eines Großadmirals
Aufgelegt auf ein Admiralkreuz zwei gekreuzte Großadmiralstäbe sowie der Wehrmachtadler in gelber Ausführung. Auffallend ist die bei dieser Flagge verwendete „Schattierungstechnik“. Sowohl die Großadmiralstäbe als auch der Wehrmachtadler wurden mit Schattenelementen ausgestattet.
1943–1945
Flagge des Admiralinspekteurs der Kriegsmarine des Großdeutschen Reichs im Range eines Großadmirals
Um die Großadmiralflagge herumgelegt sind blaue Streifen, die in der Breite einem Fünftel der Breite der inneren Flagge entsprechen. Die Position des Admiralinspekteurs wurde von Erich Raeder eingenommen.
1935–1945
Generaladmiralflagge
Ein Admiralkreuz mit zwei in Gelb und Braun ausgeführten gekreuzten Schwertern in der unteren, inneren Ecke
1935–1945
Admiralflagge
Das Admiralkreuz wurde bereits in der preußischen Marine eingeführt
1935–1945
Vizeadmiralflagge
Ein Admiralkreuz mit einer Rangkugel in der oberen inneren Ecke
1935–1945
Konteradmiralflagge
Ein Admiralkreuz mit zwei Rangkugeln in den inneren Ecken
Kraftwagenstander für Marineoffiziere im Admiralsrang als Landtruppenbefehlshaber
Alle Stander und Flaggen besaßen ein Längen-Höhe-Verhältnis von 5 : 3
1940–1945
Kraftwagenstander für Seekommandanten und Brigadekommandeure der Kriegsmarine
1940–1943
Kraftwagenstander für Abteilungskommandeure der Kriegsmarine
1943–1945
Kommandozeichen am Kraftwagen für Abteilungskommandeure der Kriegsmarine
Der gelbe, klare Anker wurde am 20. Januar 1943 hinzugefügt
1940–1943
Kraftwagenflagge für Festungskommandanten in planmäßigen Stabsoffizierstellungen und Regimentskommandeure der Kriegsmarine
1943–1945
Kommandozeichen am Kraftwagen für Festungskommandanten in Stabsoffizierstellungen und Regimentskommandeure der Kriegsmarine
Der gelbe, klare Anker wurde am 20. Januar 1943 hinzugefügt
1940–1945
Dienstwimpel am Kraftwagen für Admirale
Der Wimpel besaß eine Breite von 35 cm bei einer Höhe von 23 cm. Der goldfarbene, mit insgesamt 42 Hakenkreuzen dekorierte Rand, hatte eine Breite zwischen 25 und 30 mm. Der Reichsadler war von gelber Farbe.
1940–1945
Dienstwimpel am Kraftwagen für die übrigen Angehörigen der Kriegsmarine
Der Wimpel besaß eine Breite von 33 cm bei einer Höhe von 22 cm. Der goldfarbene Rand hatte eine Breite von 6 mm. Der Reichsadler war von gelber Farbe
Verliehen an Kapitäne von Schiffen, die nicht unter der Reichskriegsflagge fuhren, sich jedoch außerordentliche Verdienste in der Kriegsführung erwarben
Fahne für landgestützte Truppenteile oder Einrichtungen der Deutschen Kriegsmarine 1936–1945 (linke Seite)
Eingeführt am 8. September 1936. Wie für alle Fahnen der Wehrmacht vorgeschrieben, betrugen die Maße der Fahne 126 mal 126 cm. Sie war an einer 3 Meter langen Fahnenstange befestigt
1936–1945
Fahne für landgestützte Truppenteile oder Einrichtungen der Deutschen Kriegsmarine 1936–1945 (rechte Seite)