Liste der Kulturdenkmale im Kreis Nordfriesland
In der Liste der Kulturdenkmale im Kreis Nordfriesland sind die Kulturdenkmale im schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland aufgelistet.
Grundlage der Einzellisten sind die in den jeweiligen Listen angegebenen Quellen. Die Angaben in den einzelnen Listen ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1] Die erforderlichen Denkmaleigenschaften werden im Denkmalschutzgesetz von Schleswig-Holstein festgeschrieben.
Die Bodendenkmale sind in der Liste der Bodendenkmale im Kreis Nordfriesland erfasst.
Gemeindeübergreifend
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Folgende Kulturdenkmale sind gemeindeübergreifend ausgewiesen:
Objekt-ID | Lage | Offizielle Bezeichnung | Beschreibung | Bild |
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31264 Wikidata |
Bootführerdeich 6, Norderbootfahrt (54° 20′ 52″ N, 8° 51′ 44″ O) |
Norderbootfahrt | Norderbootfahrt; im Kern von 1611–13, 1910 Ende des Schiffsverkehrs; im Auftrag von Herzog Johann Adolf, unter Leitung des Stallers Hermann Hoyer, Planung und Ausführung durch Deichbaumeister Johann Clausen-Kothen („Rollwagen“); ehem. Wasserstraße, zwischen Tetenbüll und Katharinenheerd beginnend, über Kleihörn laufend und im Tönninger Hafen endend, in Erdbauweise, mit begleitenden ehem. Treidelwegen; ehem. Schleusenbecken am Bootführerdeich von Katharinenheerd; ehem. Schleusenwärterhaus; 19. Jh.; am Bootführerdeich gelegen, eingeschossiger Walmdachbau mit Backengiebel und Backsteinfassade mit Eisenankern
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34972 Wikidata |
Hülkenbüll, Katingsiel 4, Knutzweg, Süderbootfahrt, Süderstraße 53 (54° 17′ 57″ N, 8° 50′ 13″ O) |
Süderbootfahrt | Süderbootfahrt; im Kern von 1611–13, 1910 Ende des Schiffsverkehrs; im Auftrag von Herzog Johann Adolf, unter Leitung des Stallers Hermann Hoyer, Planung und Ausführung durch Deichbaumeister Johann Clausen-Kothen („Rollwagen“); ehem. Wasserstraße, zwischen der Stadt Garding und Katingsiel, in Erdbauweise, mit begleitenden ehem. Treidelwegen und Brücken mit Ziegelwiderlagern; ehem. Hafenspeicher; von 1866; traufständiger viergeschossiger Flachsatteldachbau mit Zwerchhaus, Ladeluken und Ziegelfassade; Schankwirtschaft; im Kern um 1800, Erweiterung um 1840; an der Süderbootfahrt gelegener eingeschossiger Halbwalmdachbau mit Backengiebel; hakenförmig angesetztes Wirtschaftsgebäude mit angesetztem Ausspann, eingeschossiger Satteldachbau mit Schleppdachanbau; jeweils mit Backsteinfassade; Haupthaus mit Fliesenstube
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41826 Wikidata |
Norderbootfahrt (54° 20′ 40″ N, 8° 50′ 33″ O) |
Kanal Norderbootfahrt | Norderbootfahrt, zwischen 1611 und 1613 angelegter Kanal zwischen dem Tönninger Hafen und Tetenbüll
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41831 Wikidata |
Süderbootfahrt (54° 17′ 51″ N, 8° 50′ 16″ O) |
Kanal Süderbootfahrt | künstliche Wasserstraße zwischen 1611 und 1613 angelegt, verläuft auf einer Länge von 6,5 km von Garding bis Katingsiel
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Aufteilung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wegen der großen Anzahl von Kulturdenkmalen im Kreis Nordfriesland ist diese Liste in Teillisten aufgeteilt und alphabetisch sortiert nach den Städten und Gemeinden des Kreises.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
- Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
- Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
- Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in einer dieser Teillisten nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt die obere Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein zusammen mit dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein.