Liste der Kulturdenkmale in Rumohr

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In der Liste der Kulturdenkmale in Rumohr sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Rumohr (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und ihrer Ortsteile aufgelistet (Stand: 21. Oktober 2024).

In den Spalten befinden sich folgende Informationen:

  • Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
  • Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
  • Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
  • Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
  • Bild: ein Bild des Kulturdenkmales

Bauliche Anlagen

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Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
28960 Hamburger Landstraße
(54° 14′ 32″ N, 10° 2′ 2″ O)
Teilstück Kiel-Altonaer Chaussee Teilstück Kiel-Altonaer Chaussee; 1830–33; anschaulich erhaltener Abschnitt der ehemaligen Kiel-Altonaer Chaussee mit historischem Granit-Kleinpflaster von 1924
  • Begründung: geschichtlich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
Direkt Bild zu diesem Denkmal hochladenBW
50963 Hamburger Landstraße
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Granitquaderbrücke Granitquaderbrücke; 1831; einbogiges Durchlassbauwerk der ehemaligen Kiel-Altonaer Chaussee über dem Scheidegraben bei Rotenhahn, Schlussstein mit dem Monogramm des Königs Frederik VI.
  • Begründung: geschichtlich, Kulturlandschaft prägend
  • Schutzumfang: gesamtes Objekt
  • Denkmaltyp: Bauliche Anlage
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  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
  • Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
  • Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
  • Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).