Liste der Naturdenkmale in Dorfhain
Die Liste der Naturdenkmale in Dorfhain nennt die Naturdenkmale in Dorfhain im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Liste
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Link zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.
Bild | Bezeichnung | Lage | Beschreibung | Datum | Nummer |
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Fotos hochladen |
Bergbaustolln „Aurora“ bei Dorfhain |
Dorfhain Im Tal der Wilden Weißeritz südwestlich der Ortslage Dorfhain (50° 55′ 30,5″ N, 13° 33′ 1,8″ O ) |
wrk 091 |
Im Nummernschema des Landkreises kennzeichnen
- Kleinbuchstaben = Einzelnaturdenkmale
- Großbuchstaben = Flächennaturdenkmale
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Schutzgebiete im Geoviewer Sachsen (Flächennaturdenkmale)
- Anlage 1: Schutzgebiete und –objekte nach BNATSCHG. (PDF) In: Integrierter Landschaftsplan. Verwaltungsgemeinschaft Tharandt, 31. August 2018 .
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
- Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.