Liste der Träger des Bundesverdienstkreuzes (Ausnahme-Verleihungen)

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In dieser Liste werden Träger des Bundesverdienstkreuzes aufgelistet, bei deren Verleihungen Ausnahmen von den allgemeinen Verleihungsvorschriften gemacht wurden.

  • Erstverleihungen an Personen unter 40 Jahren nur die niedrigste Stufe → Verdienstmedaille
  • Erstverleihungen an Personen die das 40. Lebensjahr vollendet haben, maximal die zweite Stufe. → Verdienstkreuz am Bande
  • Erstverleihungen an Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben, in begründeten Fällen das 55. Lebensjahr, maximal die dritte Stufe. → Verdienstkreuz 1. Klasse
  • Erstverleihungen an Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben, in begründeten Fällen das 60. Lebensjahr, maximal die vierte Stufe. → Großes Verdienstkreuz
  • Verleihung nur an lebende Personen, keine posthume Verleihung
  • Das Verdienstkreuz 1. Klasse und das Große Verdienstkreuz werden frühestens 4 Jahre, die höheren Ordensstufen frühestens 3 Jahre nach der vorangegangenen Auszeichnung verliehen.



Altersangaben zum Zeitpunkt der Verleihung.