Litzelbach (Grasellenbach)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Litzelbach
Gemeinde Grasellenbach
Koordinaten: 49° 37′ N, 8° 50′ OKoordinaten: 49° 37′ 15″ N, 8° 50′ 0″ O
Höhe: 409 m ü. NHN
Fläche: 1,96 km²[1]
Einwohner: 162 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 83 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 64689
Vorwahlen: 06253, 06207

Litzelbach ist nach Tromm mit rund 160 Einwohnern der mit Abstand kleinste Ortsteil der Gemeinde Grasellenbach im südhessischen Landkreis Bergstraße.

Geographische Lage

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Litzelbach liegt zwischen Hammelbach im Norden und Scharbach im Süden in einem kleinen, sich nach dem wenige Hundert Meter entfernten Scharbach öffnenden und landwirtschaftlich genutzten Tal im Odenwald. In West-Ost-Richtung erstreckt sich die Gemarkung rund drei Kilometer weit durch den Überwald von dem Höhenzug, der die Tromm und den Wagenberg verbindet – hier erreicht der höchste Punkt der Gemarkung 520 Meter Höhe – bis zu dem bewaldeten Bergrücken des Hammelbergs jenseits des Hammelbachs in 490 Meter Höhe. Auch der 491 Meter hohe bewaldete Lenzenbuckel zwischen Hammelbach und Litzelbach liegt in der Gemarkung.

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Litzelbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch.

Die erste Erwähnung des Ortes findet sich 1320 als Lützelbach in den Regesten der Pfalzgrafen, als König Ludwig der Bayer dem Diemar Kreis und Burgherr von Lindenfels ein Wittum auf die Vogtei zu Litzelbach genehmigte. 1424 wurde diese Genehmigung auch den Hartwig und Diemar Kreis von Lindefels für ihre Ehefrauen Utze und Elisabeth erteilt. 1391 hatte dann der Landschad von Steinach die Vogtei pfandweise von Pfalzgraf Ruprecht II. inne.[3]

Für das Jahr 1568 ist belegt, dass Litzelbach zum Kurmainzer „Amt Starkenburg“ und dort zur „Zent Abtsteinach“ zählte. Schon seit der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde 1461/62 war das Amt Starkenburg allerdings an die Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet, und es blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich hatte sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die beiden Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das Amt Starkenburg verpfänden lassen, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

Die Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die „Zent Abtsteinach“ ausgeübt. Innerhalb der Zent bildete Litzelbach zusammen mit sechs weiteren Orten (Hartenrod, Gadern, Kocherbach, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Buchklingen) und neun Höfen in Wald-Michelbach das „Hartenroder Gericht“, ein gemeinsames Schultzengericht. Appellationsgericht und Oberhof waren das Zentgericht in Abtsteinach und bis 1782 der Oberhof in Heppenheim. Zeitweise wurde der Status des „Hartenroder Gerichts“ wohl aufgewertet, denn 1654 wurde von einem „Ganz Gericht“ berichtet. Ebenfalls für das Jahr 1568 ist überliefert, dass 4 Huben Frondienst, Abgaben und Zehnten an das pfälzische „Amt Lindenfels“ leisteten. Vom Zehnten bezogen die Kurpfalz 2/3 und die Propstei des Klosters Lorsch 1/3.[3]

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Die Orte der „Zent Abtsteinach“ gehörten 1568 zur reformierten Pfarrei Waldmichelbach.[3]

Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region eroberten, wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder hergestellt und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Mörlenbach, Fürth und Abtsteinach, in der Nieder-Liebersbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.[1]

Vom 19. Jahrhundert bis heute

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Litzelbach kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[4]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen.

Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Litzelbach als Ort des „Hartenroder Gerichts“ der „Zent Abtsteinach“:

»Lützelbach, ein Weiler von 6 Höfen 9 Häusern und 76 Selen. Er ist von Kocherbach ½ St. entfernt. Mit dem Zehenden zu Lützelbach und Aschbach ist es wie zu Gadern; vom Zehenden zu Dürrelnbach aber bezieht der Pfarrer den 3ten Theil, die übrige 2 Theile aber die Kellerei Heppenheim.«[5]

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Hessen Provinzen gebildet. Dabei wurde das zuvor als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtum aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Litzelbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Hammelbach auch für Litzelbach, Grasellenbach, teilweise Hiltersklingen und Oberscharbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[6]

Litzelbacher Sandsteinbrüche

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Litzelbach:

»Litzelbach (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 212 St. von Lindenfels und hat 9 Häuser und 64 kath. Einw. In der Gemarkung sind Brüche von vorzüglich guten rothen Sandsteinen, die behauen werden. Der Ort kam 1802 von Mainz an Hessen.«[7]

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem nun Litzelbach gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgender Eintrag:

»Litzelbach bei Lindenfels. – Dorf zur evangel. Pfarrei Hammelbach, resp. kathol. Pfarrei Abt Steinach gehörig. – 9 H. 64 kathol. E. – Großherzogthum Hessen. – Provinz Starkenburg. – Kreis Heppenheim. – Landgericht Fürth. – Hofger. Darmstadt. Das Dorf Litzelbach ist im Jahre 1802 von Mainz an Hessen übergegangen.«[8]

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[9] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Litzelbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[10]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[11] ergaben für Litzelbach[12]: Katholisches Filialdorf mit 402 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 787 Morgen, davon 314 Morgen Ackerland, 99 Morgen Wiesen und 354 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Lützelbach mit der Bürgermeisterei in Hammelbach, 11 Häuser, 72 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische Pfarrei Hammelbach mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörte außerdem Weiler Hammelberg (5 Häuser, 40 Einw.).[13]

Nachdem das Großherzogtum Hessen 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Litzelbachs in den Kreis Heppenheim.[14]

Im Ersten Weltkrieg hatte auch Litzelbach viele Gefallene zu beklagen.

Im Jahr 1927 wurde die Gemarkungsgröße mit 196,8 ha angegeben, wobei 7 einzelne Häuser, der sogenannte Hammelberg, dazugehörten.[3]

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg wurde der Kreis Bensheim aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen, der auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim übernahm und den neuen Namen Landkreis Bergstraße erhielt.[15][1]

Auch Litzelbach nahm nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 196 ha angegeben, davon waren 94 ha Wald.[1]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Litzelbach zusammen mit Scharbach am 1. August 1972 in die Gemeinde Grasellenbach eingegliedert.[16]

Gerichtszugehörigkeit in Hessen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Für Hammelbach war damit das Amt Fürth zuständig. Ab 1813 war dann das neu gebildete Justizamt in Fürth die erste Instanz. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[17]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Litzelbach angehört(e):[1][18][19]

Einwohnerstruktur 2011

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Litzelbach 162 Einwohner. Darunter waren 18 (11,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 72 zwischen 18 und 49, 30 zwischen 50 und 64 und 30 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 69 Haushalten. Davon waren 21 Singlehaushalte, 24 Paare ohne Kinder und 16 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 15 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 48 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1806: 83 Einwohner, 8 Häuser[21]
• 1812: 76 Seelen, 6 Höfen mit 9 Häusern[5]
• 1829: 64 Einwohner, 9 Häuser[7]
• 1867: 112 Einwohner, 16 Häuser[13]
Litzelbach: Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011
Jahr  Einwohner
1806
  
83
1812
  
76
1829
  
64
1834
  
78
1840
  
143
1846
  
106
1852
  
138
1858
  
126
1864
  
105
1871
  
122
1875
  
104
1885
  
102
1895
  
125
1905
  
109
1910
  
101
1925
  
93
1939
  
91
1946
  
140
1950
  
130
1956
  
94
1961
  
93
1967
  
86
1970
  
88
1980
  
?
1990
  
?
2005
  
150
2011
  
162
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][22]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1829: 64 katholische (= 100 %) Einwohner[7]
• 1961: 4 evangelische (= 4,30 %), 89 katholische (= 95,70 %) Einwohner[1]

Für den Straßenverkehr ist Litzelbach durch eine Gemeindeverbindungsstraße erschlossen, die bei Hammelbach von der Landesstraße L 3346 abzweigt und den ganzen Ort von Nord nach Süd in Richtung Scharbach durchzieht und dort in die Kreisstraße K 27 mündet.

Commons: Litzelbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
  3. Infolge der Rheinbundakte.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung,
  5. Infolge des Ersten Weltkriegs entstand die Weimarer Republik.
  6. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  7. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  8. Am 1. August 1972 als Ortsteil zur Gemeinde Grasellenbach.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Litzelbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 62, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.
  3. a b c d Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamensbuch: Starkenburg. Hrsg.: Historische Kommission für den Volksstaat Hessen. Band 1. Selbstverlag, Darmstadt 1937, OCLC 614375103, S. 440–441.
  4. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. a b Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 246 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  7. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 147 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Band 2. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810705, S. 47 (Online in der HathiTrust digital library).
  9. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  10. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  11. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  12. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, OCLC 866461332, S. 345 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  13. a b Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 54 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
  15. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2016; abgerufen am 9. Februar 2015.
  16. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 206.
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  19. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  20. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  21. Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
  22. Auszug aus den Statistiken der Gemeinde aus dem Jahr 2005 (Memento vom 2. Juli 2007 im Internet Archive)