Louis de Weck

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Louis de Weck (* 18. Mai 1867 in Villars-sur-Marly; † 8. März 1916 ebenda; heimatberechtigt in Freiburg, Bösingen und Pierrafortscha) war ein Schweizer Politiker.

Louis de Weck wurde als Sohn des François de Weck, Grossrats und Ammanns von Pierrafortscha, und der Pauline von Surbeck geboren. Sein Großvater Rodolphe de Weck war Staatsrat in den Jahren von 1838 bis 1847. De Weck heiratete Blanche de Boccard, Tochter des städtischen Polizeidirektors und Grossrats Raymond de Boccard.

Nach dem Besuch des Kollegiums St. Michael studierte de Weck an der Universität Freiburg im Breisgau und an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg in der Schweiz. In den Jahren von 1893 bis 1898 war er Oberamtmann des Greyerzbezirks. Im Jahr 1898 wurde er zum Präsidenten des Bezirksgerichts Sense ernannt; ein Amt, das er bis 1900 ausübte. Von 1898 bis 1916 sass er als Konservativer im Grossen Rat. Von 1900 bis 1912 war er Freiburger Staatsrat und übernahm zuerst die Polizei- und ab 1906 die Justizdirektion. Als Gesinnungsgenosse von Georges Python setzte sich Louis de Weck in der Regierung vor allem für das kantonale Ausführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch ein.

Commons: Louis de Weck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
HLS Diese Fassung des Artikels basiert auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS), der gemäss den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) steht. Sollte der Artikel so weit überarbeitet und ausgebaut worden sein, dass er sich erheblich vom HLS-Artikel unterscheidet, wird dieser Baustein entfernt. Der ursprüngliche Text und ein Verweis auf die Lizenz finden sich auch in der Versionsgeschichte des Artikels.