Mālik ibn Anas

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Abū ʿAbdallāh Mālik ibn Anas al-Asbahī (arabisch مالك بن أنس بن مالك بن أبي عامر الأصبحي, DMG Abū ʿAbdallāh Mālik b. Anas b. Mālik b. Abī ʿĀmir al-Aṣbaḥī; geb. um 711 (zwischen 708 und 715)[1] in Medina; gest. 795 ebenda) ist der Begründer einer der Rechtsschulen des Islam und Namensgeber der malikitischen Jurisprudenz. Es spricht alles dafür, dass Mālik zum Zeitpunkt seines Todes der berühmteste medinensische Jurist war.[2]

Māliks Lebenswerk als Grundlage der malikitischen Jurisprudenz ist al-Muwattaʾ / الموطأ / al-Muwaṭṭaʾ / ‚Der geebnete Pfad‘, ein Werk, das in unterschiedlichen Rezensionen seiner Schüler erhalten ist. Māliks Verdienst in der Entwicklungsgeschichte der islamischen Jurisprudenz liegt vor allem darin, dass er bestrebt war, zwischen dem überlieferten Ḥadīth-Material vor allem medinensischen Ursprungs und der in Medina allgemein bekannten Rechtspraxis (ʿamal ahl al-Madīna / sunnat ahl al-Madīna) vermittelnd einzutreten. Allerdings tendiert er dazu, der Rechtspraxis den Vorrang einzuräumen.

Grab des Malik ibn Anas im Baqīʿ al-Gharqad

Mālik ibn Anas entstammte einer jemenitischen Familie, die sich vor Māliks Geburt in Medina angesiedelt hatte. Er studierte bei Ibn Hurmuz, Nāfiʿ, Ibn Schihāb az-Zuhrī, und Rabīʿa b. Abī ʿAbd ar-Rahmān und verbrachte sein ganzes Leben in seinem Geburtsort Medina mit Studium, Lehrtätigkeit und – wie einige seiner Zeitgenossen auch – der Erteilung von Rechtsgutachten. Die Quellen, auf die er in seinen Schriften zurückgreift, sind größtenteils medinensischer, zum Teil aber auch mekkanischer Provenienz.[3]

Über Māliks Leben und Wirken berichten die Kommentatoren seines Hauptwerkes (siehe unten) und die chronologisch oder alphabetisch angeordnete biographische Literatur der Malikiten, die sogenannten „Klassenbücher der Malikiten“, aus dem 11. Jahrhundert und später.[4] In diesen Büchern werden nicht nur Alltagsepisoden und Anekdoten aus dem Leben Māliks, sondern auch Überlieferungen über die Vorzüge (Fadā'il) sowohl seiner Person als auch seines Wirkens referiert.

Eine Kurzfassung dieser biographischen Berichte verfasste der Damaszener Gelehrtenbiograph Ibn ʿAsākir unter dem Titel:„Die Aufdeckung des Verhüllten über die Vorzüge des Muwaṭṭaʾكشف المغطا في فضل الموطا / Kašf al-muġaṭṭā fī faḍl al-Muwaṭṭā. Hier werden auch die z. T. widersprüchlichen Überlieferungen über Māliks Begegnung mit den abbasidischen Kalifen al-Mansūr, al-Mahdi und Hārūn ar-Raschīd referiert; sie sollen den Rechtsgelehrten beauftragt haben, ein Rechtswerk zu verfassen, um mit dessen Hilfe die Jurisdiktion in allen Zentren des islamischen Reiches zu vereinheitlichen.[5] Die Authentizität dieser Nachrichten wird sowohl in der zeitgenössischen Forschung als auch von muslimischen Gelehrtenbiographen angezweifelt.[6]

Eine wichtige Quelle für die Darstellung der Vita Māliks und seiner Primärquellen sind die biografischen Werke der Rechtsschule, die sogenannte ṭabaqāt-Literatur.[7] Diese „Klassenbücher“ beginnen üblicherweise mit der Biografie des Schulgründers. Einige der oben genannten Kommentare widmen das erste Kapitel einer detaillierten Beschreibung des Lebens und Wirkens von Mālik.

  • Eines der frühesten biografisch ausgerichteten Werke zum Muwaṭṭaʾ, das gedruckt vorliegt, verfasste der andalusische Gelehrte Ibn al-Ḥaḏḏāʾ (Muḥammad ibn Yaḥyā ibn Aḥmad, geb. 958; gest. 1022) aus Córdoba.[8] Nach einer ausgedehnten Studienreise in den Orient war er Qādī in Sevilla und Saragossa. Sein Werk „Die Bekanntgabe derjenigen Frauen und Männer, die im Muwaṭṭaʾ Erwähnung finden“ التعريف بمن ذكر في الموطأ من النساء والرجال / at-Taʿrīf bi-man ḏukira fī-l-Muwaṭṭaʾ min an-nisāʾ wa-r-riǧāl in zwei gedruckten Bänden.[9] Der Verfasser gibt eine Kurzbiografie über alle Personen, die in den Isnaden von Māliks Werk genannt werden und erwähnt die Meinungen der Hadithkritiker über sie. Er zitiert, manchmal nur fragmentarisch, einige der von ihnen überlieferten Hadithe und vergleicht sie mit den inhaltlichen Abweichungen in den verfügbaren Werkrezensionen.
  • Der andalusische Gelehrte Ibn Ḫalfūn (Muḥammad ibn Ismāʿīl ibn Muḥammad al-Azdī, gest. 1239) aus Huelva mit Wirkungskreis Sevilla verfasste sein „Die Namen der Lehrer von Mālik ibn Anas“ Asmāʾ schuyūch Mālik ibn Anas / أسماء شيوخ مالك بن أنس / Asmāʾ šuyūḫ Mālik b. Anas, das in der Bibliothek des Escorial im andalusischen Duktus erhalten ist und im Jahre 2004 publiziert wurde.[10] Der Verfasser stützt sich auf die biografische Literatur seiner Vorgänger, die heute z. T. nicht mehr vorliegt. Er nennt einige Personen, deren Biografien bei al-Mizzī und in anderen umfassenden Gelehrtenlexika nicht angeführt sind, weil sie als Überlieferer in den kanonischen Traditionssammlungen nicht zitiert werden. In der Darstellung der Vita der Primärquellen Māliks nennt er auch deren Lehrer und Schüler und beschreibt kurz ihre Lebensumstände und Gelehrsamkeit. Noch Adh-Dhahabī (1274–1348) nennt Ibn Ḫalfūn als guten Kenner und bekannten Kritiker der Ḥadīṯüberlieferer.[11]
  • Das umfangreichste biografische Werk der Malikiten verfasste ʿIyāḍ ibn Mūsā al-Yaḥṣubī (gest. 1149)[12], Qādī in Sabta unter den Almoraviden. Der Vita Māliks, seinen Vorzügen als Lehrer und den Ansichten seiner Zeitgenossen über ihn widmet der Verfasser dieses acht Bände umfassenden Werkes die ersten zwei Bände.[13] In den weiteren sechs Bänden werden – nach den Zentren der malikitischen Gelehrsamkeit eingeteilt – die Vertreter der Rechtsschule bis in die Zeit des Verfassers chronologisch vorgestellt. Späteren, auch modernen Biografen diente das Werk als unentbehrliche Quelle.[14]
  • Der oben bereits genannte Damaszener Gelehrte Ibn Nāṣir ad-Dīn (gest. September 1438) leitet die Biografien der Muwaṭṭaʾ-Überlieferer mit einem 40 Seiten starken Vorwort ein, in dem er vor allem die überlieferten Aussagen über die Vorzüge Māliks referiert.[15]

Māliks Koranexemplar

Der malikitische Rechtsgelehrte in Córdoba Abū l-Walīd Ibn Ruschd (gest. 1126), der Großvater des Philosophen Averroes, erwähnt in seinem umfangreichen Rechtskompendium al-Bayān wa-t-taḥṣīl[16] einen Bericht des Mālik-Schülers Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī, demzufolge ihm sein Lehrer ein Koranexemplar gezeigt habe, das im Besitz von Māliks Großvater Mālik ibn Abī ʿĀmir (gest. um 693–694) gewesen sein soll. Dieses alte Exemplar war nicht nur reichlich verziert und in ein Stück der Kiswa gebunden, sondern enthielt vom Korankodex des Kalifen Uthman ibn Affan abweichende Lesarten. Ibn Ruschd gibt in seinem oben genannten Werk diese insgesamt dreizehn Lesevarianten in der Überlieferung von Ibn al-Qāsim an. Untersuchungen dieser Varianten haben ergeben, dass sie überwiegend die in Medina verbreiteten Varianten repräsentieren. Einige Lesarten sind indes unbekannter Provenienz. Māliks Koranexemplar, aus dem Besitz seines Großvaters, der einer der bekannten medinensischen Koranleser zur Zeit Uthmans war, ist wahrscheinlich aus zwei unterschiedlichen Codices zusammengefügt worden.[17]

al-Muwaṭṭaʾ

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Titelblatt zum Buch des Fastens aus dem Muwaṭṭaʾ auf Pergament. Hergestellt für die Privatbibliothek von Ali ibn Yusuf ibn Taschfin in Marrakesch im Jahr 1107

Al-Muwatta (arabisch الموطأ, DMG al-Muwaṭṭaʾ ‚Der geebnete Pfad‘) ist das Hauptwerk von Mālik ibn Anas und bietet eine systematische Darstellung des islamischen Ritus und Gesetzes auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts von Medina. In seinen Muhammedanischen Studien bezeichnet Ignaz Goldziher das Werk eher als ein corpus iuris, kein corpus traditionum (also als eine Gesetzessammlung, keine Sammlung von Traditionen).[18] Mālik machte darin den juristischen Konsens (idschma) bzw. die überkommene Rechtspraxis der Medinenser stark.

Dennoch stand das zur Zeit Māliks bekannte Hadīth-Material stets im Spannungsfeld zwischen Traditionalismus und der allgemein akzeptierten Rechtspraxis. Selbst im Muwaṭṭaʾ tritt der Ḥadīth zugunsten der medinensischen Rechtspraxis in den Hintergrund. Die Sunna der Medinenser, die nicht zwangsläufig mit der Prophetensunna identisch ist, ist wegweisende Argumentationsgrundlage bei der Rechtsfindung, denn selbst Mālik soll Propheten-Ḥadīthe, die im Widerspruch zur Rechtspraxis (ʿamal) der Medinenser standen, ignoriert haben.[19] Der deutsche Orientalist Joseph Schacht hat diese Methode der Rechtsfindung durch die Analyse der Polemik Asch-Schāfiʿīs gegen Mālik eingehend diskutiert.[20]

„Der Ḥadīṯ ist somit für Mālik keineswegs die höchste Autorität; seine Neigung zur selbständigen Rechtsansicht (Ra'y) ist in der medinensischen Gesetzgebung unumstritten. Zahlreiche Schüler von ihm und auch spätere Anhänger seines Maḏhab zeichneten sich gerade dadurch aus, daß sie dem Raʾy Māliks und nicht dem Ḥadīṯ folgten.“[21]

Mālik war nicht der erste, der in Medina ein juristisches Werk verfasste. Sein älterer Zeitgenosse al-Mādschischūn († 780), dessen Wirken bei der Gestaltung der medinensischen Jurisprudenz bereits Ignaz Goldziher mit dem Œuvre Māliks verglichen hatte, gilt ebenfalls als Verfasser eines Rechtswerkes, dessen Fragmente – aufgezeichnet in der Mitte des 9. Jahrhunderts – vor einigen Jahren entdeckt und beschrieben worden sind.[22] Goldzihers Beobachtungen finden in der Struktur der aufgefundenen Fragmente ihre Bestätigung:

„es wurde in demselben (al-Mādschischūns Buch) nur die Lehre, das Gesetz nach dem medinensischen Consensus vorgetragen, ohne die Traditionen anzuführen, welche als Stütze der Lehre dienen können.“

Muhammedanische Studien, Bd. 2. S. 219

Andere Schriften

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Die einschlägigen Biographien der Malikiten nennen weitere Schriften, die Mālik angeblich verfasst haben soll und die gegenwärtig nur aus Zitaten oder Erwähnungen in späteren Werken der Rechtsschule bekannt sind:

  • Sein Sendschreiben an den Kalifen Hārūn ar-Raschīd الرسالة الى هارون الرشيد / ar-Risāla ilā Hārūn ar-Rašīd, liegt u. a. in einer andalusischen Überlieferung vor. Der im Jahre 1954 (Kairo) im Druck erschienene Text von fünfundzwanzig Seiten geht auf eine Abschrift zurück, die im Dezember 1031 in Ramla als Unterrichtsmaterial diente. Das Schreiben enthält moralische Ermahnungen und juristische Ratschläge an den Kalifen.[23]
  • Sein Sendschreiben an die Richterämter Risāla fī al-aqdiya / رسالة في الأقضية / Risāla fī l-aqḍiya / ‚Das Sendschreiben über die Rechtsregeln‘ hatte wahrscheinlich Anweisungen an die Richter in den islamischen Provinzen zum Inhalt.
  • Sein von den Biographen genanntes Sendschreiben an den ägyptischen Rechtsgelehrten und Traditionarier al-Laith ibn Saʿd geht wahrscheinlich auf die Korrespondenz zwischen beiden Gelehrten zurück. Es ist in der Forschung mehrfach erörtert,[24] aber erst 1995 publiziert und kommentiert worden.

Die Authentizität dieser Schriften wird sowohl von der europäischen Forschung als auch von muslimischen Gelehrten – wie das oben genannte Sendschreiben an den Kalifen Hārūn ar-Raschīd durch as-Suyūtī[25] – im Allgemeinen angezweifelt.

  • Die juristischen Rechtsfragen al-Masāʾil / المسائل, die er außerhalb seines Hauptwerkes in Form der Quaestiones et responsiones beantwortet hatte, sind in der fünfzehn Bände umfassenden Mudawwana des Sahnūn ibn Saʿīd in der Überlieferung des oben genannten Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī erhalten und dürften authentisch sein.

Die malikitische Rechtsschule hat sich im frühen 9. Jahrhundert vor allem in Ägypten, Nordafrika und im islamischen Spanien (al-Andalus/Andalusien) durch die Vermittlung der Lehren Māliks im Kreis seiner zahlreichen Schüler verbreitet. Neben seinem oben genannten Hauptwerk – in der Rezension seiner Schüler – sind seine Lehrmeinungen in zum Teil umfangreichen Rechtswerken der Folgegenerationen erhalten. Sein Muwattaʾ ist bis ins 11. Jahrhundert durch malikitische Gelehrte kommentiert worden, wodurch die malikitische Rechtslehre ihre inhaltliche Erweiterung und Ausformung erfuhr.

Rechtliche Positionen

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Eine Besonderheit von Mālik im Eherecht war, dass er Stipulationen von der Art, dass der Mann sich gegenüber der Frau verpflichtet, keine weitere Frau zu heiraten oder keine Konkubine zu nehmen, für null und nichtig hielt. Anders sah er die Sache nur dann, wenn der Mann diesbezüglich gelobt hatte, sie zu verstoßen oder freizulassen. In diesem Fall war der Mann dazu verpflichtet, sein Gelübde zu erfüllen.[26]

Sammlungen von Hadithen, die auf Mālik zurückgeführt werden

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Zwischen dem 9. und 13. Jahrhundert haben Traditionarier Ḥadīṯe zusammengestellt, die auf die Überlieferungen Māliks zurückgeführt werden konnten. Diese Ḥadīṯe sind entweder in seinem Muwaṭṭaʾ oder außerhalb desselben mit vollständigen Isnaden erhalten. Aus sieben Sammlungen aus vier Jahrhunderten hat man insgesamt 532 Ḥadīṯe in einem Band zusammengefasst und ausführlich kommentiert.[27] Jede dieser Sammlungen trug den Titel: عوالي حديث مالك بن أنس / ʿAwālī ḥadīṯ Mālik ibn Anas / ‚Die hohen Hadithe überliefert von Mālik ibn Anas‘[28], wobei „hoch“ die Tatsache bezeichnet, dass die Überliefererkette (Isnad) möglichst wenige Glieder umfasst, was man gemeinhin als Ausweis einer hohen Verlässlichkeit der jeweiligen Überlieferung ansah. Diese mit einem „hohen“ Isnad auf den Propheten Mohammed zurückgeführten Überlieferungen nannte man in der Ḥadīth-Wissenschaft ḥadīṯ ʿālī (Plural: ʿawālī).[29] Die älteste dieser Sammlungen geht auf Hischām ibn ʿAmmār b. Nuṣair (770–859), einen bekannten Traditionarier und Koranleser zurück, der als Prediger in der Hauptmoschee von Damaskus (Umayyaden-Moschee)[30] gewirkt hat.[31]

  • Nabia Abbott: Studies in Arabic Literary Papyri. II. Qurʾānic Commentary and Tradition. Chicago 1967
  • A. Bekir: Histoire de l’école malikite en Orient jusqu’à la fin de moyen-âge. Tunis 1962
  • Robert Brunschvig: Polémiques médiévales autour du rite de Malik. In: Andalus. 15/1950, S. 377–435
  • Yasin Dutton: The Origins of Islamic Law. The Qur’an, the Muwatta' and Madinan ’amal. Cruzon Press 1999, ISBN 0-7007-1062-0
  • The Encyclopaedia of Islam. Band VI. S. 262–293; Band XI. S. 572
  • Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Halle 1890. Band II. S. 213 ff.
  • Raif Georges Khoury: al-Layth Ibn Saʿd (94/713-175/791), grand maître et mécène de l’Egypte vu à travers quelques documents islamiques anciens. In: Journal of Near Eastern Studies (Festschrift Nabia Abbott). 40 (1981), S. 189–202
  • Manuela Marín: Los ulemas de al-Andalus y sus maestros orientales. In: Estudios Onomástico-Biográficos de al-Andalus. Band III. S. 257–306
  • Miklós Murányi: Religiöse Literatur in arabischer Sprache. Fiqh. In: Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der arabischen Philologie. Band 2, S. 299–325. Dr. Ludwig Reichert Verlag. Wiesbaden 1987. ISBN 3-88226-145-5
  • Miklos Muranyi: Beiträge zur Geschichte der Ḥadīṯ- und Rechtsgelehrsamkeit der Mālikiyya in Nordafrika bis zum 5. Jh. d.H. Bio-bibliographische Notizen aus der Moscheebibliothek von Qairawān. Harrassowitz, Wiesbaden 1997. ISBN 3-447-03925-6
  • Miklos Muranyi: Der Muwaṭṭaʾ-Kommentar des Andalusiers al-Qanāziʿī (st.413/1022). Ein Beitrag zum andalusischen Überlieferungswesen. In: Der Islam. 82 (2005), S. 52–106
  • Joseph Schacht: The Origins of Muhammadan Jurisprudence. Oxford 1967
  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Band I. S. 457–465

Einzelnachweise

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  1. Artikel Malikiten, in: Adel Theodor Khoury, Ludwig Hagemann, Peter Heine: Islam-Lexikon. Geschichte – Idee – Gestalten. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1991, Bd. 2, S. 491
  2. Jonathan Brockopp: Muhammad's Heirs. The Rise of Muslim Scholarly Communities, 622-950. Cambridge University Press, 2017. ISBN 978-1-107-10666-6. S. 105.
  3. Yasin Dutton (1999), S. 11–13
  4. Beispiele dazu in: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 10, S. 7, Kapitel C.
  5. Die kurze Monographie umfasst nur 14 Seiten. Herausgegeben von Muḥammad Zāhid ibn al-Ḥasan al-Kauṯarī. Kairo 1946
  6. Yasin Dutton (1999), S. 28–29 und S. 192, Anm. 86
  7. Siehe: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 10, S. 7: C. (Works in the genre), für die Lehrer im Einzelnen und für die Primärquellen eines Autors im Allgemeinen
  8. Fuat Sezgin (1967), S. 483; das Geburtsdatum (952) ist dort gemäß den einstimmigen Angaben andalusischer Biografen zu korrigieren. Siehe Muḥammad ʿIzz ad-Dīn al-Miʿyār al-Idrīsī (Hrsg.). Bd. 1 (Einleitung), S. 250–251
  9. Muḥammad ʿIzz ad-Dīn al-Miʿyār al-Idrīsī. Rabat 2002 mit einem Begleitband über diese literarische Gattung und den Verfasser. Die Edition stützt sich auf drei Handschriften, von denen Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Bd. I. S. 457–465 nur eine anführt
  10. Hrsg. Riḍā Ḫālid. Riyadh 2004
  11. Siehe die Einleitung des Herausgebers Riḍā Ḫālid, S. 58–60; den Werktitel nennt Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Zweite den Supplementbänden angepasste Auflage.Supplementband 1, S. 298
  12. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 4, S. 289
  13. Vollständige Ausgabe Rabat, Bd. 1 (ohne Datum); Bd. 2–8: 1966–1983
  14. Manuela Marín: Estudios onomástico-biográficos de al-Andalus. Bd. 1. Madrid 1988
  15. Siehe Anm. 28; S. 43–80
  16. Herausgegeben von Muḥammad al-Ḥiǧǧī et alii in 20 Bänden. Beirut 1984-1991
  17. Michael Cook: A Koranic codex inherited by Mālik from his grandfather. In: Vassilios Christides and Theodore Papadopoulos (Hrsg.): Proceedings of the sixth international congress of graeco-oriental and african studies. Nicosia 2000 (Graeco-Arabica. Vols VII-VIII, 1999-2000). S. 93–105
  18. Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Bd. 2. S. 213. Halle a. S. 1890. Gedruckt in Kairo 1967.
  19. M. Muranyi: ʿAbd Allāh b. Wahb. Leben und Werk. Otto Harrassowitz. Wiesbaden. 1992. S. 7–12.
  20. J. Schacht (1967), S. 312ff et passim.
  21. M. Muranyi (1987), S. 313
  22. Miklós Murányi: Ein altes Fragment medinensischer Jurisprudenz aus Qairawān. Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes. Stuttgart 1985. Band. XLVII, 3.
  23. Ignaz Goldziher (1890), S. 67
  24. R. G. Khoury (1981), passim.
  25. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 6, S. 262
  26. Vgl. Aisha Abdurrahman Bewley: al Muwatta: the first formulation of Islamic law. Kegan Paul Internat., London [u. a.], 1989. S. 212a.
  27. Einige davon, auch unter anderen Titeln, sind bei Fuat Sezgin (1967), S. 464. Nr. IV als Handschriften angeführt
  28. Herausgegeben und kommentiert von Muḥammad al-Ḥāǧǧ an-Nāṣir. Beirut 1998 (2. Auflage)
  29. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 3, S. 24: Isnād ʿālī (a high isnād ), which is used when there are very few links between the transmitter and the Prophet, or between him and a certain authority, is considered a valuable type on the ground that the fewer the links the fewer are the possible chances of error
  30. Bei adh-Dhahabī: chatīb dimaschq: Siyar aʿlām an-nubalāʾ, Bd. 11, S. 420 und S. 425; bei Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī: al-masdschid al-dschāmiʿ: Tahdhīb at-tahdhīb, Bd. 11, S. 51
  31. Fuat Sezgin (1967), S. 111–112