Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung
Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte.
Die amtliche Abkürzung lautet zumeist FeuVO, in Sachsen SächsFeuVO. Bayern wird hingegen FeuV verwendet und in Brandenburg BbgFeuV.
Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen.
Die Verordnungen der Länder orientieren sich an der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV).[1]
Berlin hat seine Feuerungsverordnung mit der Verordnung zur Änderung der Betriebs-Verordnung sowie zur Aufhebung der Feuerungsverordnung und der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom 10. Mai 2019 aufgehoben und in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen überführt[2].
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- FeuVO Hessen vom 3. Februar 2009
- FeuVO Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 2006 i.d.F.v. 6. Juli 2010 (pdf; 159 kB)
- FeuVO Niedersachsen vom 27. März 2008
- FeuVO Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2018 (pdf; 66 kB)
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Informationsblatt Nr. 39 - Auszüge und Erläuterungen zur Muster-Feuerungsverordnung, Fassung September 2007, Herausgeber: Interessengemeinschaft Energie, Umwelt, Feuerung GmbH, 05/2009. Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V.
- ↑ https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-153.pdf