Generalmajor

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Generalmajor der Bundeswehr Carsten Breuer

Generalmajor ist ein militärischer Dienstgrad in Deutschland und Österreich. Gegenstücke in anderen Streitkräften wie der Schweizer Armee sind Divisionär und Divisionsgeneral.

Die Bezeichnung „Generalmajor“ (auch die entsprechenden, ähnlich- oder gleichlautenden englischen und anderssprachigen Bezeichnungen) setzt sich aus den Begriffen „General“ und „Major“ zusammen. Bevor im 18. Jahrhundert französierende Dienstgradbezeichnungen in deutschsprachige Streitkräfte Einzug hielten und die Dienstgradbezeichnung „Major“ die Bezeichnung „(Feld-)Wachtmeister“ verdrängte, war die Dienstgradbezeichnung „General(feld)wachtmeister“ üblich. Analog der Reihung Major-Oberstleutnant-Oberst ist der Generalmajor auf höherer Führungsebene dem höherrangigen General und dem Generalleutnant (seinerseits Stellvertreter des Generals) als „dritter Mann“ zugeteilt. Da die Dienstgradabzeichen eines Generalmajors in vielen Streitkräften, darunter die Bundeswehr oder die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, häufig zwei Sterne zeigen, wird der Generalmajor umgangssprachlich häufig auch als „Zweisternegeneral“[A 1] bezeichnet.

Generalmajor
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen[1][A 2]
Dienstgradgruppe Generale[2]
NATO-Rangcode OF-7[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Generalmajor
Dienstgrad Marine Konteradmiral[4]
Abkürzung (in Listen) GenMaj (GM)[5]
Besoldungsgruppe B 7 nach BBesO[6]

Der Dienstgrad Generalmajor wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

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In der Bundeswehr ist der Generalmajor ein Offiziersdienstgrad,[4] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Generale zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale können Soldaten im Dienstgrad Generalmajor auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen.[8][9]

Die Generalmajore dienen wie die meisten Generale vorwiegend auf Stabsposten und in der Regel nicht in der „kämpfenden“ Truppe als militärische Führer. Typisch sind Verwendungen in leitenden Funktionen als Abteilungsleiter besonders wichtiger Abteilungen in Kommandobehörden, im Ministerium oder in Einrichtungen der NATO. Generalmajore sind Amtschef oder Kommandeure besonders wichtiger Ämter und höherer Kommandobehörden, die häufig direkt unterhalb der Führungsstäbe des jeweiligen militärischen Organisationsbereichs oder bei der NATO angesiedelt sind. Die Kommandeure der beiden wichtigsten Lehreinrichtungen der Bundeswehr (Zentrum Innere Führung und Führungsakademie der Bundeswehr) sind ebenfalls Generalmajore. Sie sind ferner Chef des Stabes im Kommando Heer, Kommando Luftwaffe und im Kommando Streitkräftebasis. Im Kommando Einsatzverbände Luftwaffe, Multinationales Kommando Operative Führung und im Einsatzführungskommando sind Generalmajore stellvertretende Kommandeure (bzw. stellvertretende Befehlshaber) und teils Chef des Stabes. Einige wenige Generalmajore werden in der Truppe auch „klassisch“ als militärische Führer von Großverbänden eingesetzt. Typische Verwendungen im Heer sind Divisionskommandeur oder stellvertretender Kommandierender General. Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Generalmajor in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10] (Divisions-)kommandeure, Amtschefs usw. sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.[11]

Ernennung, Besoldung und Altersgrenze

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Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Generalmajor setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung zum Generalmajor ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalmajor werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt.[A 3] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;[A 4] in der Praxis waren Generalmajore zuvor mehrere Jahre Brigadegenerale. In der Praxis haben die meisten Generalmajore den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr oder einen äquivalenten Lehrgang an einer entsprechenden Einrichtung eines anderen Landes absolviert.[12][13][14][A 5]

Generalmajore werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B 7 besoldet.[6]

Als besondere Altersgrenze für Generalmajore wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.[15][A 6]

Dienstgradabzeichen

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Heer
Luftwaffe
Uniformträgerbereich[A 7][1]

Das Dienstgradabzeichen für Generalmajore zeigt goldenes Eichenlaub und zwei goldene Sterne als Schulterabzeichen.[1][4] Die Unterlagen der Schulterklappen (bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen)[A 8] sind hochrot.[1]

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

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Den Dienstgrad Generalmajor führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Konteradmiral. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generalstabsarzt bzw. Admiralstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[4] In den Streitkräften der NATO ist der Generalmajor zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-7 äquivalent.[3]

Im Sinne der ZDv 14/5 und der Anordnung des Bundespräsidenten ist der Generalmajor über dem rangniedrigeren Brigadegeneral bzw. Flottillenadmiral und unter dem ranghöheren Generalleutnant bzw. Vizeadmiral eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[2][4][14] Die zum Brigadegeneral ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbations­richtung und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generalarzt, Generalapotheker bzw. Admiralarzt (erste beiden Dienstgradbezeichnungen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[4] Die zum Generalleutnant ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbation und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generaloberstabsarzt bzw. Admiraloberstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[4]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[16]   Höherer Dienstgrad[16]
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalarzt
Generalapotheker
Admiralarzt
Generalmajor
Konteradmiral
Generalstabsarzt
Admiralstabsarzt
Generalleutnant
Vizeadmiral
Generaloberstabsarzt
Admiraloberstabsarzt

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Nationale Volksarmee

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In den Landstreitkräften und Luftstreitkräften der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik war der Generalmajor der rangniedrigste Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale. Auf den Dienstgradabzeichen war ein Stern abgebildet. Das Äquivalent zum Generalmajor war der Konteradmiral der Volksmarine.

Reichsheer, Reichswehr, Wehrmacht und Waffen-SS

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Generalmajor der Wehrmacht Walter von Seydlitz-Kurzbach

Mit der Reichsgründung 1871 wurden die Dienstgrade des preußischen Heeres auf das Reichsheer übertragen, die dann auch von Reichswehr und Wehrmacht übernommen wurden. In den deutschen Armeen wurde bis Ende des Zweiten Weltkriegs der Dienstgrad Generalmajor für die Befehlshaber der Ebene Brigade/Division, häufig auch für die Kommandeure einer militärischen Behörde oder Einrichtung verwendet.[17] Ab 1940 war die Dienstgradbezeichnung von SS-Brigadeführern, die in der Waffen-SS dienten, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS und bildete damit das Äquivalent zum Generalmajor der Wehrmacht. In der Rangfolge her entspricht der damalige Generalmajor heute dem Brigadegeneral, folgerichtig wurden ehemalige Generalmajore der Wehrmacht bei Einstellung in die Bundeswehr als Brigadegeneral übernommen.

Dienstgrad
niedriger:
Oberst

Deutsches Reich
Generalmajor
höher:
Generalleutnant

Bundesheer und Wachkörper (Österreich)

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Österreichisches Bundesheer

— Generalmajor —

Aufziehschlaufe
Aufziehschlaufe
Rockkragen
Rockkragen
Tellerkappe
Tellerkappe

Anzug 75 / 03 | Rockkragen | Tellerkappe
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere
NATO-Rangcode OF-7
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Generalmajor
Dienstgrad Marine keiner
Abkürzung (in Listen) Genmjr
Besoldungsgruppe

Nach der Wiedererrichtung der Republik 1945 wurde der Titel Generalmajor von der Regierung dem Unterstaatssekretär für Heereswesen Franz Winterer verliehen, der allerdings wegen des Einspruchs der Besatzungsmächte sein Amt nicht ausüben durfte.

Mit der Wiedergewinnung der Souveränität 1955 wurde auch der Titel Generalmajor wieder eingeführt. Diesem nachgeordnet war bald der Titel „Brigadier“ als niedrigste Generalscharge. Zwischen 1980 und 2002 wurde nach Schweizer Vorbild anstatt „Generalmajor“ die Bezeichnung „Divisionär“ verwendet. Allerdings wurde der Rang Generalmajor während Auslandseinsätzen weiterhin vergeben. Das Rangabzeichen enthielt bis 1980 einen Stern, seitdem – angepasst an internationale Usancen – zwei Sterne. Die aktuell gültigen Dienstgrade traten mit 1. Dezember 2002 in Kraft.[18]

Außerdem wird die Verwendungsbezeichnung Generalmajor für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich verwendet; dazu gehören Bundespolizei und Justizwache. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um „Polizeioffiziere“, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die im militärischen Bereich einem niedrigrangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.

Schweizer Armee

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In der Schweizer Armee ist mit dem deutschen Generalmajor der Divisionär vergleichbar.

Französische Streitkräfte

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Der Begriff major-général bezeichnet in den französischen Streitkräften keinen Dienstgrad, sondern die Dienststellung des unter einem höherrangigen General oder Admiral dienenden Chef des Stabes. Der dem deutschen Generalmajor entsprechende Dienstgrad ist hingegen der „Général de division“. Die oft gebrauchte wörtliche Übersetzung in „Divisionsgeneral“ ist irreführend, da diese Bezeichnung im deutschen Militär nicht existiert (hat).

Verteidigungskräfte Osttimors

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In den Verteidigungskräften Osttimors (F-FDTL) hatte der militärische Oberbefehlshaber Taur Matan Ruak seit 2009 den Rang eines Major-general. Nach seinem Abschied 2011 wurde sein Nachfolger Lere Anan Timur zum Major-general befördert.

Russische Streitkräfte

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Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben im Jahre 1991 den ähnlich dem deutschen Dienstgrad Generalmajor lautenden general-major (kyrillisch: генера́л-майо́р) der Streitkräfte der Sowjetunion übernommen. Dort bezeichnet er den niedrigsten Dienstgrad der Generäle und entspricht im westlichen Verständnis dem eines Brigadegenerals.

In der Roten Armee der Sowjetunion wurden am 7. Mai 1940 die Generalsränge wieder eingeführt. Der bisher als Brigadekommandeur (KomBrig) bezeichnete Dienstgrad wurde zum Generalmajor. Der Generalmajor war der niedrigste Dienstgrad in der Gruppe der Generale. Er war mit dem Generalmajor der Wehrmacht vergleichbar.

Spanische Streitkräfte

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In den spanischen Streitkräften heißt der mit dem deutschen Generalmajor vergleichbare Dienstgrad General de División.

Streitkräfte der Vereinigten Staaten

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In der United States Army, der United States Air Force, der United States Space Force und dem United States Marine Corps ist der Major General ein Dienstgrad, der mit dem deutschen Generalmajor vergleichbar ist. In der Hierarchie steht dieser über dem Brigadier General und unter dem Lieutenant General. Ein Major General führt operativ eine Division mit vier bis sechs Brigaden und damit 15.000–20.000 Soldaten. Ansonsten sind Major Generals ranghohe Offiziere in Stäben. Die US-Soldstufe ist O-8. Der NATO-Rangcode ist OF-7.

Es ist der höchste Dienstgrad, zu dem ein Offizier in den Streitkräften der Vereinigten Staaten regulär befördert werden kann. Für alle höheren Dienstposten muss der Offizier vom Präsidenten nominiert und vom Senat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.[19]

Gemeinsame Armee

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K.u.k. Generalmajor

In Österreich wurde wie in anderen Ländern Ende des 18. Jahrhunderts die niedrigste Generalscharge „Generalfeldwachtmeister“ durch die Dienstgradbezeichnung „Generalmajor“ ersetzt. Die nunmehrige Reihenfolge lautete Generalmajor, Feldmarschalleutnant, General (Feldzeugmeister), Feldmarschall.

  1. vgl. auch „Einsternegeneral“, „Dreisternegeneral“, „Viersternegeneral“.
  2. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  3. Zum Generalmajor können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalmajor befördert werden. Beispiele für die Ernennung zum Generalmajor d. R. sind (im Gegensatz zu →Brigadegeneralen d. R.) in der Bundeswehr nicht bekannt. Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalmajor zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes, des Geoinformationsdienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Im Geoinformationswesen ist der oberste Fachvorgesetzte Brigadegeneral.
  4. Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Generalmajor auch von Obersten und Brigadegeneralen „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberst bzw. Brigadegeneral erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Generalmajor. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Generalmajor übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. Hans Ehlert: Ein Leben für die Bundeswehr. Minensucher, Superhirn, graue Eminenz. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Werner D’Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Holger Steltzner, 6. Mai 2011, abgerufen am 15. August 2014 (Erstausgabe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. April 2011. Nr. 97 / Seite 8).
  5. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  6. Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend § 45 SG und Übergangsbestimmungen gem. § 96 SG. Vgl. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG). In: Bundesanzeiger Verlag (Hrsg.): BGBl. Teil 1, G 5702. Band 2009, Nr. 7. Bonn 11. Februar 2009, S. 160–275 (BGBl. 2009 I Nr. 7 [abgerufen am 14. November 2014]).
  7. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger und Luftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete hochrote Flachlitze ist bei Heeresuniformträgern stets das Kennzeichen für die Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
  8. Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Waffenfarbe“
Wiktionary: Generalmajor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Generalmajore – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c d Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c d e f g h Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  9. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  12. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  13. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  14. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
  15. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 45 Abs. 2 (3) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 10. November 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  16. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
  17. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. 1. Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985, Generalmajor, S. 232 (Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0).
  18. BGBl. II Nr. 418/2002: 418. Verordnung: Führen militärischer Dienstgrade hier – §5
  19. 10 U.S. Code § 601 - Positions of importance and responsibility: generals and lieutenant generals; admirals and vice admirals