Markus Müller (Jurist)

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Markus Müller (* 12. Dezember 1960 in Muri AG[1]) ist ein Schweizer Rechtswissenschaftler und Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern.

Müller absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern 1987 mit dem Lizenziat.[1] 1991 dissertierte er zum Thema Zwangsmassnahmen als Instrument der Krankheitsbekämpfung – das Epidemiengesetz und die persönliche Freiheit.[2] 1992 erhielt er das Luzernische Anwaltspatent.[1] Von 1993 bis 2004 war er stellvertretender Generalsekretär der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern.[3] 2003 habilitierte er zum Thema Das besondere Rechtsverhältnis – ein altes Rechtsinstitut neu gedacht[4] und wurde 2004 Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern.

Müller ist zudem einer von 27 Erstunterzeichnern des Zürcher Appells,[5][6] der sich gegen ein wirtschaftlich interessiertes Sponsoring von Forschung durch Unternehmen einsetzt.

Einzelnachweise

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  1. a b c Kurzbiografie von Markus Müller. In: Homepage der Universität Bern. Abgerufen am 15. Juni 2022.
  2. Zwangsmassnahmen als Instrument der Krankheitsbekämpfung – das Epidemiengesetz und die persönliche Freiheit. In: Katalog der Schweizerischen Nationalbibliothek. Abgerufen am 31. August 2015.
  3. Hannes von Wyl: «Die Erwartungen an den Staat sind unerfüllbar». In: Homepage des SRF. 6. Januar 2015, abgerufen am 31. August 2015.
  4. Das besondere Rechtsverhältnis – ein altes Rechtsinstitut neu gedacht. In: Schweizerische Nationalbibliothek. Abgerufen am 17. September 2015.
  5. Die 27 Erstunterzeichnenden. In: Homepage des Zürcher Appells. Abgerufen am 31. August 2015.
  6. Peter Meier: «Grundbedingung ist in jedem Fall die Transparenz». In: Berner Zeitung. 6. April 2013, abgerufen am 31. August 2015.