Martina Ahrendt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Martina Ahrendt (* 17. Juni 1967[1] in Mönchengladbach) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesarbeitsgericht.

Martina Ahrendt schloss ihre juristische Ausbildung 1996 in Berlin mit dem Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens ab. Sie hatte bereits 1995 promoviert. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dann Rechtsanwältin. 2001 wurde sie Arbeitsrichterin in Berlin. Sie wurde 2009 bis 2011 zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht und dann an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg abgeordnet. Am 30. April 2013 wurde sie Richterin am Bundesarbeitsgericht.[2] Sie gehört dem 3. Senat des Bundesarbeitsgerichtes an, der sich mit der betrieblichen Altersversorgung befasst.[3]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2010/2011. C.F. Müller, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-3916-0, S. 457.
  2. Neue Richterin am Bundearbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 32/13 des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 2013.
  3. Pascal Bazzazi: Ahrendt in den Dritten Senat berufen. In: Leiter-bAV.de. 7. Mai 2013, abgerufen am 13. November 2020.