Matthieu Reimann

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Matthieu Reimann (auch Matthäus Reimann/Reymann und Matthias Reimann/Reymann, * 1565 in Thorn; † nach 1625) war ein deutscher Lautenist, Komponist und Jurist. Er muss strikt von dem Juristen und Kaiserlichen Rat Rudolfs II. Matthäus Reimann von Reimannswaldau (auch Matthäus Reimann, * 1544 in Löwenberg (Schlesien); † 1597 in Prag) unterschieden werden.[1][Anm. 1]

Matthieu Reimann studierte 1582 an der Universität Leipzig. Er ist 1623 als Lautenist und 1625 als Notar nachgewiesen. Matthieu Reimann gab die Noctes musicae 1598 in Leipzig in französischer Tabulatur heraus.[1]

  1. Matthieu Reimann wird vielfach (selbst in der Fachliteratur) mit Matthäus Reimann von Reimannswaldau (1544–1597) in Verbindung gebracht und verwechselt. Diese Verwechslung und Vermischung von Personenzügen findet sich schon im Musikerlexikon Die Tonkünstler Schlesiens von Carl Julius Adolph Hoffmann (Breslau 1830). Sie unterlief auch dem Musikwissenschaftler Wilibald Gurlitt 1961 in Riemanns Musiklexikon. Carl Dahlhaus korrigierte 1975 in Riemanns Musiklexikon die Sachverhalte. MGG weist auf diesen sich durch die Fachliteratur ziehenden Fehler hin: „Die verbreitete Annahme, daß er [Mathieu Reimann (1565–1625)] mit M. Reimann von Reimannswaldau (1544 bis 1597), Jurist und Rat Kaiser Rudolfs II., identisch sei, beruht auf einem Irrtum.“ (MGG Online).

Einzelnachweise

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  1. a b Abschnitt nach: Carl Dahlhaus: Matthieu Reimann In: Riemann Musiklexikon 1975.