Migrationspaket I (2022)

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Das Migrationspaket I der 25. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Kabinett Scholz) wurde am 2. Dezember 2022 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Es umfasst:[1]

  • Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts,
  • Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren.

Dem „Migrationspaket I“ soll nach Plänen der Bundesregierung ein „Migrationspaket II“ mit weiteren Änderungen folgen.

Inhalt der zwei Gesetze

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Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

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Beim Chancen-Aufenthaltsrecht handelt sich um ein Änderungsgesetz. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Ausländer, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten für 18 Monate ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Deutschland. Dieser Zeitraum soll ihnen ermöglichen, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht – insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und den Identitätsnachweis – zu erfüllen. Straftäter und Gefährder bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Wer nach dem Zeitraum von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllt, fällt in den Status der Duldung zurück.
  • Wer besondere Integrationsleistungen vorweisen kann, etwa in Form von Sprachkenntnissen und Lebensunterhaltssicherung, kann nach sechs Jahren – oder nach vier Jahren beim Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht erhalten; die Voraufenthaltszeiten verkürzen sich so um jeweils zwei Jahre. Zudem wurden die Wartezeiten für gut integrierte Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahren von vier auf drei Jahre gesenkt.[2]
  • Für nachziehende Angehörige von Fachkräften entfällt das Erfordernis eines Sprachnachweises.[3] Das Bundesministerium des Innern hat sich in einer Mitteilung zur Frage geäußert,[4] inwieweit die Regelung im Hinblick auf rückkehrwillige Auslandsdeutsche und deren Ehepartner im Einzelfall als Inländerdiskriminierung verfassungswidrig sein könnte.[5]

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts trat in weiten Teilen am 31. Dezember 2022 in Kraft.[6]

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

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Auch beim Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren handelt sich um ein Änderungsgesetz. Dessen wesentliche Änderungen sind:

  • Die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebehaft werden erleichtert: Menschen, bei denen das sogenannte Ausweisungsinteresse groß ist – insbesondere Straftäter und Gefährder – können bis zu sechs Monate (statt andernfalls maximal drei Monate) in Abschiebehaft genommen werden.[7]
  • Ein Widerrufsverfahren soll nur noch anlassbezogen erfolgen.[2]
  • Es wurde eine „behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung“ (§ 12a AsylG) eingeführt, die die Geflüchteten bereits vor dem Asylantrag berät und begleitet.[2]

Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren trat am 1. Januar 2023 in Kraft.[8]

Einzelnachweise

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  1. Inneres: Bundestag führt das Chancen-Aufenthaltsrecht ein – 2./3. Lesung. Deutscher Bundestag, abgerufen am 24. Februar 2023.
  2. a b c Corinna Buschow: Chance zu bleiben. Das ändert sich im Bleibe- und Asylrecht. In: migazin.de. 4. Dezember 2022, abgerufen am 21. Mai 2023.
  3. Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts: Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete. In: bundesregierung.de. Deutsche Bundesregierung, 31. Dezember 2022, abgerufen am 21. Mai 2023.
  4. siehe dazu Mitteilung des BMI zur Herausgabe von Dokumenten betreffend der Verfassungswidrigkeit von Sprachnachweiserfordernissen vom 23. März 2023
  5. siehe dazu Beitrag zur Verfassungswidrigkeit von Sprachanforderungen im Ehegattennachzug vom 12. Mai 2023
  6. Änderungen durch Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, buzer.de
  7. Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. In: bmi.bund.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 1. Januar 2023, abgerufen am 21. Mai 2023.
  8. Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBGBer k.a.Abk.); Änderungen durch Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, buzer.de