Ministerium für Staatssicherheit

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Emblem des MfS
Konferenzraum des Ministers im Haus 1 der ehemaligen MfS-Zentrale in Berlin-Lichtenberg

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), auch Staatssicherheitsdienst, Kurzwort Stasi, war in der DDR zugleich Geheimdienst und Geheimpolizei und fungierte als Herrschafts- und Unterdrückungsinstrument der SED, worauf die von ihrem langjährigen Leiter, Minister Erich Mielke geprägte Losung, „Schild und Schwert der Partei“ zu sein, hinweist.[1] Formal war es innerhalb des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik sowohl ein „Ministerium der bewaffneten Organe“, von denen die DDR insgesamt vier kannte, als auch ein „bewaffnetes Organ“ selbst. 1953 wurde es in Reaktion auf den Aufstand vom 17. Juni zum Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) herabgestuft, dem Ministerium des Innern nachgeordnet und 1955 wieder selbständiges Ministerium. Eine von etwa zwanzig Hauptverwaltungen des MfS war die Hauptverwaltung A (HVA), der Auslandsgeheimdienst der DDR.

Das MfS wurde am 8. Februar 1950 nach dem Vorbild des sowjetischen NKWD gegründet und entwickelte sich zu einem weitverzweigten, personalstarken Überwachungs- und Repressionsapparat, dem im Jahr 1988 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und zwischen 110.000 (Ilko-Sascha Kowalczuk[2]) und 189.000 (Helmut Müller-Enbergs) inoffizielle Mitarbeiter (IM) angehörten. Als Motive für die Kooperation ermittelte Müller-Enbergs vor allem politische Ideale. Geld habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch Fälle von erpresster Zusammenarbeit seien selten gewesen.[3] Innenpolitisch hatte das als Machtinstrument benutzte MfS Schutzfunktion für staatliche Organe und Personen. Dazu wurden 15 Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit (BVfS) wie in Halle oder Leipzig eingerichtet. In letzterem befindet sich heute das Museum in der Runden Ecke. Daneben unterstanden den Bezirksverwaltungen insgesamt 214 Kreisdienststellen (KDfS).

Aus der DDR-Bevölkerung gerieten Menschen ins Visier des MfS, wenn Verdacht auf politischen Widerstand gegen die SED, Spionage oder Republikflucht bestand. Methodisch setzte das MfS dabei Observation, Einschüchterung, Inhaftierung[4][5] sowie die sogenannte Zersetzung gegen Oppositionelle und Regimekritiker („feindlich-negative Personen“) als Mittel ein. In den 1950er Jahren wurde in Stasi-Gefängnissen noch physische Folter angewandt, später wurde mit ausgeklügelten psychologischen Methoden gearbeitet.[6] In den 1980er Jahren bildete die Stasi wiederholt Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen aus.

Im Zuge der friedlichen Revolution im Herbst 1989 wurde das MfS im November in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umbenannt, das seine Tätigkeit infolge des Drucks der Bürgerkomitees bereits ab Anfang Dezember einstellte und bis März 1990 vollständig aufgelöst wurde. Für die Erforschung und Verwaltung der schriftlichen Hinterlassenschaft der Behörde war seit 1990 der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zuständig, bis diese Behörde am 17. Juni 2021 aufgelöst und ins Bundesarchiv überführt wurde. Das MfS ist der einzige Geheimdienst der deutschen Geschichte, der umfassend aufgedeckt und aufgearbeitet wurde.

Wissenschaftlich erwiesen ist, dass das MfS weit hinter den eigenen Ansprüchen zurückblieb, eine allgegenwärtige Staatssicherheit zu sein.[7]

Versteht man unter einem Ministerium üblicherweise eine zivile Regierungseinrichtung, war dies bei dem im Volksmund als „Stasi“ bezeichneten Ministerium nicht der Fall: das MfS übernahm für seine Struktur 16 militärische Dienstgrade der NVA.[8] Mit dem Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ gehörte zum MfS auch eine eigene militärisch-operative Truppe, die 1990 etwa 11.000 Mann in Mannschafts- und Offiziersdienstgraden umfasste. Außerhalb des MfS gab es einen weiteren Nachrichtendienst in der DDR, die Militärische Aufklärung der Nationalen Volksarmee mit Sitz in Berlin-Köpenick. Diese wurde – ebenso wie die Grenztruppen der DDR und die restliche NVA – durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr oder Verwaltung 2000) des MfS kontrolliert.

Nachdem mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 31 zunächst alle deutschen Polizeidienststellen und -agenturen aufgelöst worden waren, die mit der Überwachung und Kontrolle politischer Betätigung beauftragt waren, beschloss das Politbüro der KPdSU im Dezember 1948 die Schaffung einer eigenen deutschen Geheimpolizei.[9]

Das Ministerium für Staatssicherheit baute bei seiner Gründung am 8. Februar 1950 auf zwei Vorgängerorganisationen sowjetischer Prägung auf. Das Innenministerium der UdSSR (vor 1946 NKWD, ein „Volkskommissariat“, ab 1946 in MWD als Ministerium umbenannt) und das damalige sowjetische „Ministerium für Staatssicherheit“ KGB (1941–1946 NKGB, 1946–1954 MGB, ab 1954 KGB) installierten unter Lawrenti Beria eine Reihe von selbstständigen, umfangreichen nachrichtendienstlich und polizeilich aktiven Apparaten in der sowjetischen Besatzungszone nach sowjetischen Vorbildern.[10] Ihr Leiter war zunächst der sowjetische Generaloberst Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk.[11]

Die Kommunistische Partei Deutschlands hatte bald nach der Ankunft der Moskauer KPD-Kader eine „Parteipolitische Abteilung“ und einen „Grenzapparat/Verkehr“ aufgebaut, die einem Nachrichtendienst gleichkamen. Im August 1946 gründete die aus der Zwangsvereinigung von SPD und KPD hervorgegangene SED die „Deutsche Verwaltung des Inneren“ (DVdI), die zunächst von Erich Reschke, ab 1948 durch den ehemaligen Agenten der sowjetischen Militärspionage Kurt Fischer geleitet wurde. Die DVdI hatte ein „K5 Referat“ für die sogenannte „Kriminalpolizei 5“, kurz K5. K5-Abteilungen waren vor Ort für „Straftatenklasse V“ („Straftaten anderer Art“) zuständig. Auf Länderebene führten die K5-Abteilungen geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durch, sie waren Teil der politischen Polizei. Sie waren unter anderem dazu eingerichtet worden, die von der Besatzungsmacht geforderte rasche Entnazifizierung voranzutreiben, indem sie in der sowjetischen Besatzungszone ehemalige nationalsozialistische Funktionäre erfassten und der Justiz zur schnellen Aburteilung zuführten. Von Anfang an übten Mitarbeiter des K5 auch andere Aufgaben gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 10 (K5c) aus, wie die Bearbeitung von „Attentaten auf Personen des öffentlichen Lebens“ (K5c1), „Sabotage am Aufbau“ (K5c2), die Bekämpfung von „Verbreitung von antidemokratischen Hetzparolen und Gerüchten“ (K5c3), „Überwachung von Funk- und Fernsprechgeräten“ (K5c4) und „sonstige Verstöße gegen den demokratischen Aufbau“ (K5d1 und K5d2), und damit eine Oberaufsicht über die deutsche Polizei, die Verwaltung, die Justiz und das erwachende öffentliche Leben in Gewerkschaften, Schulen und Kirchen usw. Ab 1948 vereinheitlichte das Referat K5 der DVdI die bislang föderal organisierte Kriminalpolizei und die dazugehörende K5 auch auf der Ebene der Landeskriminalämter und Kriminalkommissariate 5 der lokalen Polizeidienststellen. Die K5 wurde nach Walter Ulbrichts Vorsprache bei Josef Stalin mit seiner Zustimmung ein selbstständiges Organ und bei der Gründung der DDR 1949 als Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft bekannt. Der Personalbestand der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft stieg rapide von 160 Mitarbeitern 1946 auf 700 Mitarbeiter im April 1948 an.[12]

Gründung und Aufbau

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„Fotostuhl“ des MfS für Aufnahmen der erkennungsdienstlichen Fotos. Vorne links der Tisch zur Abnahme von Fingerabdrücken
Das MfS eröffnet 1951 einen „Gruppenvorgang“ gegen die der Agententätigkeit verdächtigten Karl Laurenz und Elli Barczatis. Beide wurden 1955, nachdem das MfS ermittelt hatte, zum Tode verurteilt und 2006 strafrechtlich rehabilitiert.
Gefangenentransporter der Stasi (modifizierter Kofferwagen auf Basis des Barkas B 1000).

In den 1950er Jahren konnte sich die Stasi als stalinistische Geheimpolizei etablieren und zählte 1956 bereits rund 16.000 Mitarbeiter.[13] Die Grundlage für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei legte das Politbüro der Kommunistischen Partei der Sowjetunion am 28. Dezember 1948 mit dem Beschluss zur Bildung der „Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft“. Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Wiktor Abakumow, durchsetzen, der wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten besorgt war.

Am 24. Januar 1950 fasste das Politbüro der SED den Beschluss zur Bildung des MfS. Zwei Tage später empfahl die Regierung der DDR parallel zum eigenen „Beschluss über die Abwehr von Sabotage“ ebenfalls die Bildung des MfS. Am 8. Februar 1950 bestätigte die Volkskammer der DDR einstimmig das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit, das am 21. Februar 1950 in Kraft trat.[14] Eine Kontrolle des neugeschaffenen Ministeriums durch Parlament oder Ministerrat war im Gesetz nicht vorgesehen. Als Leiter wurde am 16. Februar 1950 Wilhelm Zaisser ernannt. Erich Mielke war sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs. Bis Ende des Jahres beschäftigte das neu gegründete Ministerium bereits rund 2700 Mitarbeiter.

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden die fünf MfS-Länderverwaltungen (LV) aufgelöst und stattdessen 14 Bezirksverwaltungen (BV) eingerichtet. Die 1951 gegründete Objektverwaltung Wismut (Abteilung „W“)[15] blieb bestehen. Ferner war der Aufbau eines Netzes von zunächst 192, später 216 Objekt- und Kreisdienststellen (KD) geplant. Die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei wurden dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Die Verwaltungsreform und die „Verschärfung des Klassenkampfes“ führten zu einer Verdopplung der Mitarbeiterzahl von 4500 (Ende 1951) auf rund 8800 (Ende 1952).

Zurückstufung zum Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)

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Eine wesentliche Rolle kam dem MfS bei der Ermittlung und Verhaftung der sogenannten „Rädelsführer“ und „westlichen Provokateuren“ des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 zu. So wurden durch MfS und Volkspolizei bis zum Abend des 22. Juni 1953 über 6000 Personen festgenommen. Dennoch hatte das MfS bei der Früherkennung und Unterdrückung der sogenannten „Zusammenrottungen“ des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 aus Sicht des Politbüros „versagt“. Als Konsequenz wurde das Ministerium am 23. Juli 1953 zum Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) zurückgestuft und dem Ministerium des Innern der DDR unter Willi Stoph unterstellt. Im Zuge der kurz darauf ausgetragenen Machtkämpfe wurde im Juli 1953 auch der seit 8. Februar 1950 amtierende Minister für Staatssicherheit Wilhelm Zaisser, insbesondere auf Betreiben Walter Ulbrichts, wegen „parteifeindlicher fraktioneller Tätigkeit“ seines Ministerpostens enthoben sowie aus dem Zentralkomitee der SED und ein Jahr später aus der SED ausgeschlossen. Leiter des SfS wurde Ernst Wollweber. Auch der stellvertretende Minister Erich Mielke musste sich einer Überprüfung seiner Amtsführung unterziehen, durfte aber stellvertretender Leiter des SfS werden. Bei der Umwandlung handelte es sich jedoch zugleich um eine Anpassung an sowjetischen Strukturen, die von Lawrenti Beria zudem auch als taktische Geste an den Westen initiiert worden war.[16] In der Zeit der Existenz des SfS fanden die Schauprozesse vom November 1954 statt; einige der 547 im August 1954 festgenommenen (Aktionen Blitz, Pfeil u. ä.) angeblichen Agenten wurden zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt.[16]

Erneute Aufwertung zum Ministerium

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Am 24. November 1955 erhielt der Staatssicherheitsdienst wieder Ministeriumsrang.[17] Leiter blieb Ernst Wollweber, sein Stellvertreter Erich Mielke. Während der zweiten Hälfte der 1950er Jahre und auch davor wurden in zahlreichen politischen Säuberungen Parteimitglieder verhaftet, die während der Zeit des Nationalsozialismus in westliche Länder emigriert waren; auch andere SED-Mitglieder wurden Opfer dieser Aktionen. Zu den prominentesten Opfern der stalinistischen Parteisäuberungen in der DDR gehörten Kurt Müller, Willi Kreikemeyer, Paul Merker, Max Fechner, Karl Hamann und Georg Dertinger. Zudem entführte das MfS während dieser Zeit im Zuge diverser Verhaftungsaktionen gegen „feindliche Agenten“ etwa 600 bis 700 Personen aus dem Westen in die DDR.

Eine kurze Phase der Entstalinisierung führte im Sommer 1956 zur vorzeitigen Entlassung von 25.000 Häftlingen, darunter zahlreiche politische Gefangene. Auch die bis dahin gängige Folterpraxis stand intern zur Diskussion. Doch bereits nach dem Volksaufstand in Ungarn 1956 (Oktober/November) folgte eine weitere Welle der Repression, der mit Wolfgang Harich und Walter Janka auch prominente Kommunisten zum Opfer fielen. Auch Wollweber geriet in offenen Konflikt mit Walter Ulbricht. Auf dessen Anordnung wurde Wollweber 1957 durch seinen Stellvertreter Mielke ersetzt. Dieser leitete das MfS bis zum 7. November 1989, dem Tag des Rücktritts des Ministerrats der DDR zur Wende.

Das MfS nach dem Mauerbau 1961

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Die inneren Unruhen in Polen und Ungarn sowie die kritischen Äußerungen von Parteiintellektuellen führten zu einem neuerlichen Kurswechsel innerhalb des MfS – der Fokus lag vermehrt auf der Repression gegenüber inneren oppositionellen Kräften. Dies spiegelte sich in der „Doktrin der politisch-ideologischen Diversion[18] (PID) wider, die alle Formen innerer Opposition auf den Einfluss des „imperialistischen Feindes“ zurückführte und zugleich die wachsende Präsenz der Staatssicherheit in allen Alltagsbereichen begründete. Begünstigt wurde dies durch den Mauerbau, der ein Abwandern von Oppositionellen verhinderte. Lagen die Hauptaufgaben des MfS vor dem Mauerbau in der Bekämpfung westlicher Geheimdienste sowie der Fluchtbewegung, so sollte das MfS künftig vermehrt präventiv potentielle Unruheherde erkennen. Als erste Bewährungsprobe für den neuausgerichteten Apparat erwies sich der Prager Frühling.

Im Mai 1971 wurde Walter Ulbricht durch Erich Honecker gestürzt. Im Zuge dessen wurde der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke zunächst zum Kandidaten, fünf Jahre später auch zum stimmberechtigten Mitglied des Politbüros gewählt. Entscheidende Fragen der MfS-Tätigkeit berieten beide jedoch in wöchentlichen Vier-Augen-Gesprächen. Seit den frühen 1970er Jahren war die DDR verstärkt um eine internationale Anerkennung und deutsch-deutsche Annäherung bemüht. Dies führte auch zu Änderungen in den Methoden der Staatssicherheit. Da die DDR sowohl im Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland[19] als auch mit dem Beitritt zur UN-Charta[20] und der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte[21] die Absicht zur Achtung der Menschenrechte bekundet hatte, versuchte das MfS vermehrt oppositionelles Verhalten ohne Anwendung des Strafrechtes zu sanktionieren und stattdessen auf „weiche“ und „leise“ Formen der Repression – wie beispielsweise Zersetzungsmaßnahmen – zurückzugreifen. Hierfür war eine systematische und flächendeckende Überwachung unter Einsatz von bis zu 200.000 inoffiziellen Mitarbeitern erforderlich. Durch Strafverfolgung, Auslands- und Technologiespionage, als Stimmungsbarometer, Zensurbehörde, zur Umgehung von Handelsembargos oder zur Devisenbeschaffung durch Haftarbeit und Häftlingsfreikauf erlangte das MfS eine Schlüsselfunktion im Herrschaftssystem der DDR.

Auflösung des MfS

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Nach Plänen der SED sollte das MfS reformiert werden. Doch die Entwicklungen überholten dies. Am 18. November 1989 setzte die Volkskammer der DDR die Regierung Modrow ein, wobei das MfS in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)[22] umbenannt wurde. Zum „Leiter“ bestimmte sie Wolfgang Schwanitz, den Stellvertreter des abgesetzten Ministers Mielke. Mit der Umwandlung war eine Verkleinerung des Apparates geplant.

Dazu kam es jedoch nicht mehr. 17 Tage später, am Morgen des 4. Dezember 1989, wurde die Bezirksstelle des AfNS in Erfurt von Bürgern besetzt, nachdem bekannt geworden war, dass die Stasi-Akten vernichtet werden sollten.[23] Am Abend desselben Tages folgten Bezirksdienststellen in Leipzig, Suhl und Rostock. Besetzungen in den anderen Bezirksstädten und zuletzt am 15. Januar 1990 in der Berliner Zentrale folgten.[24] Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Bürgerkomitees begann die erzwungene Auflösung des AfNS und die Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS. Knapp einen Monat nach der Gründung des Amtes für Nationale Sicherheit versuchte der DDR-Ministerrat unter Hans Modrow am 14. Dezember 1989 noch einmal, die Staatssicherheit in offensichtlicher Anlehnung an die Nachrichtendienststrukturen in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Verfassungsschutz mit nur noch rund 10.000 Mitarbeitern und einen Nachrichtendienst zu ersetzen. Dazu kam es jedoch wegen der Bürgerproteste nicht. Am 15. Januar 1990 drängte der runde Tisch auf das schnelle Ende der Staatssicherheit. Bürgerkomiteemitglieder aus der gesamten DDR erzwangen eine Sicherheitspartnerschaft und Demonstranten stürmten das Gelände. In der Nacht bildete sich ein Bürgerkomitee, das den Auflösungsprozess überwachen sollte.

Verwüstung der Büroräume der Berliner Stasi-Zentrale

MfS Anfang 1990

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Am 23. Februar 1990 billigte der Runde Tisch die Selbstauflösung der Auslandsaufklärung des MfS, der sogenannten Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A.[25] Nach zwei Wochen Diskussion wurde am 26. Februar die Vernichtung fast aller Akten und Datenträger der HV A beschlossen.[26] Trotzdem gelangten rund 293 000 Karteikarten aus der Personenkartei der HV A unter ungeklärten Umständen 1990 in die Hände der CIA. Sie bilden den größten Teil der „Rosenholz-Dateien“, in denen die HV A die Namen und persönlichen Daten von Personen erfasste, die für sie von Bedeutung waren. Darin sind neben IMs auch Personen aus deren Umfeld verzeichnet. Die Daten wurden später im unvollständigen Zustand kopiert und 2003 der Bundesregierung überlassen, die sie bekanntgab.[27] Zum 31. März 1990 waren alle Mitarbeiter des MfS entlassen bis auf einige hundert, die befristete Arbeitsverträge erhalten hatten, um die Institution weiter abzuwickeln. Schließlich empfahl der Ministerrat am 16. Mai 1990, einen Sonderausschuss „Auflösung des MfS“ zu bilden, aus dem eineinhalb Jahre später die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wurde.[28]

Treuhänderische Verwaltung des Vermögens des MfS

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Nach der Selbstauflösung (des MfS) und Wiedervereinigung Deutschlands unterlag das Vermögen des MfS gemäß dem Treuhandgesetz der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt und die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV).

Juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung

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Stasi-Unterlagen-Gesetz

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Die Auflösung der Staatssicherheit war mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 nicht zu Ende. Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Sichergestellt wurde dies durch das eigens hierfür eingeführte Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, nach den Leitern oft kurz Gauck-, später Birthler- und Jahn-Behörde genannt.

Nach den Bestimmungen des Stasiunterlagengesetzes ist die namentliche Nennung von IM zum Zweck der Aufklärung und der Forschung zulässig. Im März 2008 erwirkte Holm Singer („IM Schubert“) vor dem Landgericht Zwickau eine einstweilige Verfügung gegen die von Edmund Käbisch organisierte Ausstellung „Christliches Handeln in der DDR“. Die Ausstellung wurde daraufhin vorläufig abgebrochen.[29] Der Rechtsstreit wurde durch das Landgericht Zwickau am 24. März 2010 durch Versäumnisurteil beendet: „Es ist … nicht zu beanstanden, dass die Vorgehensweise des MfS gleichsam auf den Einzelfall personalisiert und die Tätigkeit des Beklagten (Holm Singer) durch den Kläger (Edmund Kaebisch) unter voller Namensnennung konkretisiert wird. Gerade die anhand von Einzelschicksalen erfolgte Konkretisierung dient bekanntermaßen dazu, dass sich auch historische Laien leichter in ansonsten schwer zu verstehende historische Themen einarbeiten… Die konkretisierende Darstellung ermöglicht es mithin, das ganze Ausmaß der Verstrickung des MfS anhand eines Einzelschicksals deutlich zu machen und aufzuzeigen, auf welche Art und Weise das MfS in der Lage war, selbst relativ geschlossene oppositionelle Kreise… zu unterwandern und zu manipulieren…“.[30]

Rehabilitierungen von Opfern

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Das 1992 in Kraft getretene Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz regelt die Aufhebungen grob rechtsstaatswidriger Strafmaßnahmen und Freiheitsentziehungen. An die strafrechtliche Rehabilitierung sind Entschädigungsleistungen geknüpft. Nach Auffassung der Opferverbände erfasst die Rehabilitierungsgesetzgebung die Einbußen, die Stasiopfer erleiden mussten, nur unvollkommen: z. B. werden eine rechtsstaatswidrige Haft oder ein Berufsverbot nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Viele Betroffene müssen heute unter der Armutsgrenze leben.

Geschichtsrevisionismus von ehemaligen Stasi-Kadern

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Ehemalige Stasi-Kader betreiben noch Jahrzehnte nach der Auflösung des Geheimdienstes Geschichtsrevisionismus, verklären und schönen die SED-Diktatur und versuchen, die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und frühere Opfer zu diffamieren.[31][32][33][34]

Im April 2006 erklärte Marianne Birthler, damalige Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, dass ehemalige hauptamtliche, mittlerweile in Verbänden organisierte Mitarbeiter des MfS versuchten, „das Ansehen der DDR im Allgemeinen, und der Stasi im Besonderen zu schönen, die Tatsachen umzulügen“. Sie zögen auch daraus, dass es bei 30.000 Ermittlungsverfahren gegen MfS-Mitarbeiter nur zu etwa 20 Verurteilungen kam, den zynischen Schluss, „so schlimm könne es nicht gewesen sein“. Es habe nur deswegen kaum Verurteilungen gegeben, weil in einem Rechtsstaat nur Taten bestraft werden dürften, die zum Zeitpunkt ihrer Verübung bereits gegen Gesetze verstießen (Rückwirkungsverbot, Nulla poena sine lege). Wenn also damals zum Tatzeitpunkt kein Verstoß gegen DDR-Gesetze vorgelegen habe, könne heute deswegen nicht verurteilt werden. Nur bei nicht als Straftaten behandelten Schwerverbrechen und Tötungsdelikten, wie beispielsweise bei der Ausführung des Schießbefehls, käme die Radbruchsche Formel zum Zuge, wonach Unrechtsgesetze von Diktaturen keine Geltung haben könnten. So sei es leider Fakt, dass es bei Unrechtshandlungen des MfS gegenüber Gefangenen oder Observierten, die zu Opfern der Zersetzungsmethoden des MfS wurden, nicht zu Verurteilungen kommen könne. „Daraus nun aber zu schließen, dass dies kein Unrecht sei, das ist der Gipfel des Zynismus.“[35]

In den Räumlichkeiten der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit, in welcher von 1951 bis 1989 vor allem politische Gefangene physisch und psychisch gefoltert wurden, existiert heute die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

Das Areal der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin beherbergt heute verschiedene Gedenkstätten, darunter die Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße und das Stasi-Unterlagen-Archiv.

Die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ ist ein Stasi-Museum in Leipzig. Des Weiteren gibt es die Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden. Die Gedenkstätte Bautzen widmet einen thematischen Schwerpunkt der Stasi-Sonderhaftanstalt Bautzen II (1956 bis 1989). 2012 wurde in den Räumen der ehemaligen MfS-U-Haftanstalt in Erfurt die Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße eröffnet.[36] Im ehemaligen Vernehmungsgebäude des MfS im Roten Ochsen (Halle/Saale) befindet sich ebenfalls eine Gedenkstätte.[37]

„Kampftreffen“ im Palast der Republik in Ost-Berlin anlässlich des 35. Jahrestages der Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit, 1985

Beim MfS handelte es sich vor allem um die Geheimpolizei der DDR, die ohne parlamentarische und verwaltungsjuristische Kontrolle als Überwachungs- und Repressionsorgan der SED fungierte und die DDR-Gesellschaft in allen Bereichen kontrollierte. Erst in zweiter Linie ist das MfS als ein Auslandsnachrichtendienst zu sehen.

Der Aufgabenschwerpunkt spiegelte sich in der zahlenmäßigen Verteilung des Personals wider. Unter der Regie der Stasi wurden in den Jahren 1964 bis 1989 bei den Häftlingsfreikaufs-Transaktionen, gegen eine Pro-Kopf-Zahlung zwischen 40.000 DM und 95.000 DM, insgesamt 33.000 politische Gefangene aus der DDR nach Westdeutschland abgeschoben.[38]

Zu den Methoden zählten teilweise unter Folter erzwungene Geständnisse und theatralisch inszenierte Schauprozesse einschließlich der Vorbereitung deren Urteile.[39]

Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurde festgelegt, dass das Ministerium für Staatssicherheit als militärisches Organ sowohl als Inlands- als auch als Auslandsnachrichtendienst arbeiten sollte.[40] Dies umfasste folgende Aufgabenbereiche:

Im Inland umfasste es z. B. die Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung potenzieller oppositioneller Kreise, wie zum Beispiel Intellektuelle, Dissidenten, sowie der Kirche und deren Jugendgruppen. Ebenfalls beinhaltete es die umfassende Überwachung der DDR-Bürger und teilweise ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Im Jargon wurde dies auch „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt. Dies erfolgte unter anderem durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.

Der Inlandsnachrichtendienst war auch für die Aufklärung und Untersuchungshaft bei Straftatbeständen wie Republikflucht gemäß § 213 des Strafgesetzbuches der DDR (dort ab 1968 als „ungesetzlicher Grenzübertritt“ bezeichnet) und staatsfeindliche Hetze verantwortlich. Zusätzlich verantwortete er die Kontrolle („Absicherung“) sämtlicher Bewaffneter Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei), die Kontrolle („Absicherung“) des Staatsapparates (andere Ministerien), die Kontrolle („Absicherung“) der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe) sowie die Kontrolle („Absicherung“) des Verkehrswesens und der Touristik. Im Verkehrswesen gab es ab 1982 auch Arbeitseinsätze für die Deutsche Reichsbahn (Befehl „Fahrstrom“ von 12/82), insbesondere bei Bau und Überwachung der Streckenelektrifizierungsarbeiten im Raum Berlin (nachweislich bis 1987).

Weiterhin umfasste seine Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei, den Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären und die Überwachung sogenannter „bevorrechteter Personen“ (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute).

Das MfS übernahm nach Todesfällen an der Berliner Mauer oder der innerdeutschen Grenze die Ermittlungen zum Hergang und ihre Verschleierung gegenüber der Öffentlichkeit und den Angehörigen. Dabei „legendierte“ das MfS die Fälle, um ihnen entweder wenig bis keine Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen oder die Aufmerksamkeit in eine bestimmte Richtung zu lenken. Getötete Grenzsoldaten stilisierte das MfS zu Helden, für deren Tod feindliche Agenten oder Verbrecher verantwortlich seien. Tatortuntersuchungsberichte, Sterbeurkunden und andere Dokumente wurden dafür gefälscht. Ferner kontrollierte das MfS den Verbleib der Leichen und die Umstände der Beerdigungen. Angehörige wurden verpflichtet, über die Todesumstände Stillschweigen zu bewahren oder bekamen erfundene Geschichten erzählt.[41] 1975 bezeichnete Mielke sein Ministerium als „spezielles Organ der Diktatur des Proletariats“.[42]

Im Ausland umfassten die Aufgaben des MfS die Durchführung geheimdiensttypischer verdeckter Operationen (MfS-Begriff: Aktive Maßnahmen) und von Spionage durch die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A). Ebenfalls beinhalteten sie Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und West-Berlin mit dem Ziel, aus allen wichtigen Institutionen der Westalliierten sowie der Bonner Regierung, der Industrie und Forschung Informationen zu gewinnen.

Der Auslandsnachrichtendienst übernahm weiterhin die aktive Spionageabwehr und Abwehr von Anschlägen privater und staatlicher Organisationen sowie die aktive Beeinflussung des öffentlichen Lebens im Westen durch Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtigen Bereiche (beispielsweise durch aktive Desinformation).

Im Rahmen von Auslandsmissionen der NVA, beispielsweise in Mosambik, wurden aufgrund der möglichen Fluchtgefahr „zivile Einsätze“ für Bauprojekte und Infrastruktur mit Kräften (unter anderen des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“) durchgeführt, die dabei nicht in Uniform auftraten.[43]

Es sind diverse Mordanschläge des MfS auf im Westen lebende Regimegegner belegt. Nach dem Mauerbau 1961 bildete die Stasi „Kämpfer“ aus, die auf einem geheimen Truppenübungsplatz das Liquidieren von Menschen übten.[44] So versuchten MfS-Agenten mehrfach, den in der Bundesrepublik lebenden Fluchthelfer Wolfgang Welsch zu ermorden. Beim Mord an dem im Westen lebenden DDR-Dissidenten Bernd Moldenhauer deuten Indizien darauf hin, dass das MfS den Täter beauftragt hatte. Siegfried Schulze, der im Jahr 1972 aus der DDR geflüchtet war, und spektakuläre Aktionen gegen die Berliner Mauer unternahm, wurde 1975 zum Ziel eines Mordanschlags.[45][46] Vermutet wurde eine Beteiligung des MfS am Unfalltod des Fußballspielers Lutz Eigendorf. Demnach sei Eigendorf zunächst Alkohol injiziert und er anschließend während der Fahrt geblendet worden. Auch gab ein mehrfach vorbestrafter, ehemaliger IM an, vom MfS einen Mordauftrag für Eigendorf erhalten, ihn aber nicht ausgeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keine objektiven Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod Eigendorfs.[47][48] Auf den Fluchthelfer Kay Mierendorff aus Steglitz wurde 1982 ein Briefbombenanschlag verübt, den er schwerverletzt überlebte, seine Frau starb an den Spätfolgen. „Mierendorffs rechte Hand wurde halb zerfetzt, beide Trommelfelle waren zerstört (Hörverlust), das rechte Auge trat aus der Höhle, das Gesicht war mit Wunden übersät, Bauchdecke und Leber aufgerissen, der Darm verletzt und tiefe Einrisse in Oberarm und Brust.“ Er hatte mehrere Anschläge der Stasi vereitelt, aber ihm wurde danach „Deutschland zu heiß“ und er siedelte nach Florida über.[49][50][51] Mordanschläge auf Rainer Hildebrandt und den Friedrichshainer Pfarrer Rainer Eppelmann waren geplant.[52] Der geflüchtete Grenzsoldat Rudi Thurow sollte 1963 mit einem 1000 Gramm schweren Hammer erschlagen werden.[44] Der Überläufer Werner Stiller sollte in die DDR entführt oder ermordet werden.[53][54] Der Schriftsteller, Bürgerrechtler und Vertreter der Opposition in der DDR Jürgen Fuchs und dessen Umgebung wurden mit zahlreichen „Stasi-Zersetzungsmaßnahmen“ terrorisiert, weil er offen über die Stasi und den Häftlingsfreikauf berichtete. Es folgten Mordanschläge. 1986 explodierte eine Bombe vor Fuchs’ Haus und seine Autobremsen wurden sabotiert.[55]

Mordanschläge wurden in enger Abstimmung mit dem sowjetischen Geheimdienst KGB geplant, die Mordszenarien wurden von Erich Mielke persönlich genehmigt. Zu den Opfern gehörten Überläufer aus den eigenen Reihen, vor allem aus dem SED-Apparat, der Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee sowie Bundesbürger, die sich in antikommunistischen Organisationen engagierten.[56]

Terroranschläge

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Das Ministerium für Staatssicherheit unterhielt unter dem Codenamen „Separat“ mindestens seit 1980 enge Kontakte zu der Terrorgruppe des venezolanischen Terroristen Carlos. Es ist erwiesen, dass der Staatssicherheitsdienst der DDR über die linksextremistische Terrorgruppe Revolutionäre Zellen an internationalem Terrorismus beteiligt war:

Am 25. August 1983 wurde auf das Kulturzentrum Maison de France am Berliner Kurfürstendamm ein Bombenanschlag verübt. Dabei wurde ein Mensch getötet und 23 schwer verletzt. Durch die 24 Kilogramm Sprengstoff wurden die beiden obersten Stockwerke des Hauses zerstört, in denen sich das französische Generalkonsulat befand, dem der Anschlag galt. Im September 1990 fiel dem Bundeskriminalamt im Zentralen Kriminalamt in Ost-Berlin eine Akte in die Hände, mit denen die Terrorverstrickungen des Ministeriums für Staatssicherheit enthüllt wurden: Die Stasi hatte es dem deutschen Terroristen Johannes Weinrich, dem Chef der Terrorgruppe Revolutionäre Zellen ermöglicht, den Terroranschlag von Ost-Berlin aus vorzubereiten: Der mit syrischem Pass reisende Weinrich brachte den Sprengstoff 1982 nach Ost-Berlin, wo die Stasi ihn vorübergehend konfiszierte. Als Stasimitarbeiter im Januar 1983 bei einer Durchsuchung von Weinrichs Hotelzimmer Einblick in dessen Pläne zu dem geplanten Sprengstoffanschlag in West-Berlin erhielten, mit dem die Terroristin Magdalena Kopp aus französischer Haft freigepresst werden sollte, erhielt er seine 24 kg Sprengstoff zurück. Deswegen wurde Weinrich, der zudem Mitglied der Organisation Internationalistischer Revolutionäre („Carlos-Gruppe“) war und als „rechte Hand“ des Top-Terroristen Carlos galt, in den 1990er Jahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der verantwortliche ehemalige Stasi-Oberstleutnant Helmut Voigt, seinerzeit Leiter der Abteilung XXII (der Terrorabwehr des MfS), wurde 1994 wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt.[57]

Nach Recherchen des Forschungsverbundes SED-Staat war das MfS aktiv an dem Bombenattentat auf die Diskothek La Belle in Berlin-Schöneberg in der Nacht vom 4. auf den 5. April 1986 beteiligt.[58] Aus den aufgearbeiteten Stasi-Unterlagen geht hervor, dass ein Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi an den Vorbereitungen des Nagelbomben-Anschlags auf die überwiegend von Soldaten der US-Streitkräfte besuchte Berliner Diskothek La Belle am 5. April beteiligt war, bei dem drei Menschen ums Leben kamen und Hunderte Verletzungen erlitten. Der Stasi-Spitzel Yasser C., ein palästinensischer Student der Technischen Universität Berlin mit Decknamen Alba, habe drei mögliche Anschlagsziele, darunter das La Belle ausgekundschaftet. Ein Callgirl mit Verbindungen zur Stasi, Verena C., habe die Bombe am Anschlagsort platziert.[59]

Unterstützung von Rechtsextremisten

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Gemäß Bundesanwaltschaft verhalf die Stasi bundesdeutschen Rechtsextremisten zur Flucht in den Untergrund, in die DDR. So wurde dem Neonazi Odfried Hepp (der mit einer rechtsterroristischen Gruppe 1982 mehrere Terroranschläge und Banküberfälle in Deutschland verübt hatte) geholfen, in die DDR abzutauchen. Auch dem deutschen Rechtsextremisten und Waffenhändler Udo Albrecht verhalf die Stasi zur Flucht aus der Bundesrepublik.[38] Beide wurden Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit.

Gemessen an der Bevölkerungszahl war das MfS der größte geheimpolizeiliche Sicherheitsapparat in der Geschichte der Menschheit.[13] Das MfS-Personal bestand ausschließlich aus hauptamtlichen Mitarbeitern. Das MfS begann 1950 mit etwa 2700 Mitarbeitern und endete im Oktober 1989 mit über 91.000 hauptamtlichen Mitarbeitern (davon zirka 10.000 in der Auslandsspionage). Zu den hauptamtlichen Mitarbeitern gehörten Berufsoffiziere und -unteroffiziere, Unteroffiziere und Soldaten auf Zeit im Wehrdienstverhältnis, „Offiziere im besonderen Einsatz“ (OibE), „Hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter“ (HIM) und eine geringe Zahl Zivilbeschäftigter. Daneben unterhielt der Stasi-Apparat ein Heer von rund 200.000 heimlichen Zuträgern, die inoffiziellen Mitarbeiter (IM), die in Eigeninitiative arbeiteten und sich zugleich allen Anweisungen ihrer hauptamtlichen Führungsoffiziere unterzuordnen hatten. Im Sprachgebrauch der SED wurde das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ bezeichnet.

Auswahl und Anwerbung hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter

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Selbstständige Bewerbungen von Bürgern wurden ignoriert. Das MfS wählte seine hauptamtlichen Mitarbeiter grundsätzlich individuell selbst aus und sprach die Kandidaten gezielt an. Im Vorfeld wurde jeder Anwärter einer strengen Überprüfung unterzogen und sämtliche Verwandten ersten Grades gründlichst durchleuchtet, womit eine feindliche Infiltration unterbunden werden sollte. Wichtigstes Auswahlkriterium für hauptamtliche Mitarbeiter war die politische Zuverlässigkeit. Man bevorzugte gehorsame sozialistische Persönlichkeiten mit klarem Klassenstandpunkt, also das, worauf die gesamte politische Erziehung im DDR-Schulsystem hinarbeitete. Stasi-Anwärter wurden mit größeren Wohnungen, Autokäufen ohne die 15-jährige Lieferzeit, Lebensmitteln oder technischen Konsumgütern aus dem Westen, die es in der Mangelwirtschaft der DDR nicht gab, geködert. Kinder von Stasi-Mitarbeitern wurden bevorzugt eingestellt. Beim erzwungenen oder freiwilligen Eintritt in das Dienstverhältnis musste jeder Mitarbeiter einen Eid auf die Fahne der DDR und die Dienstflagge des MfS leisten, den Fahneneid. Darüber hinaus musste eine mehrseitige Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, in der im Falle von Pflichtverletzungen schwerste Strafen – bis zur Todesstrafe – angedroht wurden. Man blieb für gewöhnlich bis zum Renteneintritt Stasi-Mitarbeiter. Allerdings lag das Renteneintrittsalter von hauptamtlichen Mitarbeitern meist weit unter dem offiziellen Renteneintrittsalter in der DDR.

Für die Anwerbung („Werbung“) und spätere Führung eines inoffiziellen Mitarbeiters (IM) zeichnete ein „IM-führender Mitarbeiter“ oder ein Führungsoffizier verantwortlich. Sobald das MfS aus einem bestimmten Bereich zusätzliche Informationen benötigte, wurden alle in diesem Bereich tätigen Personen konspirativ verlesen und zu den geeigneten „IM-Vorlaufakten“ angelegt. Daraufhin wurden potentielle IM-Kandidaten konspirativ überprüft. Das beinhaltete die Sichtung der Schulkaderakte, die Befragungen des Lehrkörpers und anderer in der Erziehung tätiger Personen, die Überprüfung der gesellschaftlichen Aktivitäten (FDJ und GST), die vollständige Bespitzelung des gesamten Umgangs des Aspiranten, bis hin zur Befragung der Nachbarschaft durch einen Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei. Dann bahnte der zukünftige Führungsoffizier ein oder mehrere „Kontaktgespräche“ an. Wer Anwerbeversuche abwimmelte oder seine Spitzeltätigkeit beendete, hatte mit beruflichen und gesellschaftlichen Nachteilen zu rechnen. Mitunter wurde versucht die Werbung mit kompromittierenden Erkenntnissen zu erzwingen. Wurde ein Kandidat als IM verpflichtet, durfte er sich einen der Geheimhaltung dienenden Decknamen aussuchen, mit dem er seine zukünftigen Spitzelberichte zu unterschreiben hatte.

Hauptamtliche Mitarbeiter

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MfS-Personalstatistik hauptamtliche Mitarbeiter 1949–1989

Der hauptamtliche Apparat der Stasi hat im Laufe der Jahrzehnte einen gewaltigen Personalbestand aufgebaut. Verfügte der MfS-Vorgänger Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft 1949 über 1150 feste Mitarbeiter, so stieg diese Zahl bis zum 31. Oktober 1989 auf 91.015 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter (darunter 13.073 Zeitsoldaten) an.[60] Während seiner Existenz beschäftigte das MfS rund 250.000 Personen hauptamtlich, darunter rund 100.000 Zeitsoldaten (unter anderem des Wachregiments Feliks Dzierzynski).[61] Fast 85 Prozent der hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter waren Männer. Frauen arbeiteten zumeist als Schreibkräfte, in der Kantine, in der Postfahndung der Abteilung M oder als Schwestern im medizinischen Bereich. Nur wenige Führungspositionen waren im MfS mit Frauen besetzt, nur in Ausnahmefällen waren Frauen als operative Mitarbeiter tätig.[62] Die hauptamtlichen Mitarbeiter sahen sich selbst als Elite, die in der Tradition der sowjetrussischen Geheimpolizei Tscheka die DDR unerbittlich und mit Hass gegen deren Feinde verteidigen sollte.[63]

In Bezug auf die Einwohnerzahl wird vermutet, dass das MfS mit einer Quote von einem hauptamtlichen Mitarbeiter auf 180 Einwohner (Stand: 1989) der „größte geheimpolizeiliche und geheimdienstlichen Apparat der Weltgeschichte“ gewesen ist (Zum Vergleich: In der Sowjetunion kam 1990 ein KGB-Mitarbeiter auf 595 Einwohner).[64] Die hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter bespitzelten sich gegenseitig und waren paradoxerweise die am besten überwachte Personengruppe in der DDR.[65] Auch Günter Schabowski gab eine Durchsetzung der DDR-Bevölkerung mit einem hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter pro 180 Einwohner an, während es in der CSSR 800 bis 900 und in Polen 1500 Einwohner pro Geheimdienstmitarbeiter waren.[66] Etwa 90 % aller Stasi-Mitarbeiter waren Mitglieder der SED.

Nach den Einstellungsrichtlinien des MfS war die Einstellung von früheren Wehrmachtsoffizieren, NSDAP- und SS-Mitgliedern sowie Mitgliedern des Polizei- und Geheimdienstapparates des NS-Staates nicht gestattet.[67]

Inoffizielle Mitarbeiter

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IM-Entwicklung des MfS 1950–1989

Hinzu kam ein Netz aus sogenannten inoffiziellen Mitarbeitern (IM). Anders als im Fall der hauptamtlichen Mitarbeiter war die Gesamtzahl der inoffiziellen Mitarbeiter keinem kontinuierlichen Anstieg unterworfen, sondern stieg im Kontext innergesellschaftlicher Krisen (17. Juni, Mauerbau, deutsch-deutsche Entspannungspolitik) sprunghaft an. In den Jahren 1975 bis 1977 erreichte das IM-Netz mit über 200.000 Mitarbeitern seine größte Ausdehnung.[68] Das Einführen einer veränderten IM-Richtlinie mit dem Ziel der weiteren Professionalisierung führte Ende der 1970er Jahre zu einer leicht sinkenden Anzahl von zuletzt 173.081 inoffiziellen Mitarbeitern (Stand: 31. Dezember 1988, ohne HV A).[69] Ilko-Sascha Kowalczuk kommt in seinem Buch Stasi konkret zu der Auffassung, dass diese Zahl zu hoch gegriffen ist und zuletzt nur 109.000 IM aktiv waren.[70] Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich aus verschiedenen Auffassungen darüber, welche Personengruppen als inoffizielle Mitarbeiter zu werten sind und welche nicht.[71] Im Laufe seiner Existenz führte das MfS rund 624.000 Menschen als inoffizielle Mitarbeiter.[68]

Der überwiegende Teil der inoffiziellen Mitarbeiter war im Inland tätig. Agenten, die im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet (NSW) im Einsatz waren, wurden im offiziellen Sprachgebrauch Kundschafter des Friedens genannt. Über den Umfang des IM-Netzes im Ausland liegen nur Einzeldaten vor. So wird geschätzt, dass das MfS (einschließlich der HV A) zuletzt rund 3000 inoffizielle Mitarbeiter im „Operationsgebiet“ Bundesrepublik sowie 300 bis 400 IMs im westlichen Ausland beschäftigte.[68] Laut Ilko-Sascha Kowalczuk waren es jedoch nur etwa 2000 Mitarbeiter im Bundesgebiet.[70] Insgesamt wird die Zahl der Bundesbürger, die im Laufe seines Bestehens im Dienst des MfS standen, auf rund 12.000 geschätzt.[68] Quantitativ machten sie so unter den IM des MfS nur einen Anteil von nicht einmal zwei Prozent aus.[68]

Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht immer sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Allein aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Beweisbar werden inoffizielle Tätigkeiten, wenn eindeutige Zuordnungen im System des MfS verankert wurden. So bieten die erhalten gebliebenen F-16- und F-22-Karteien im Zusammenhang mit Aktenfunden und persönlichen (nicht zwingend notwendigen) Verpflichtungserklärungen die im Stasiunterlagengesetz geforderte Belegsicherheit. Umfassende Unterlagen wie die sogenannten „Zusammenfassenden Auskünfte“, die auf Mikrofilmen zum Teil in speziellen Unterwasser-Container archiviert wurden[72], sind für manche IM noch erhalten, für andere vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit dem MfS ist häufig nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor dem Zusammenbruch des Ministeriums vernichtet wurde. Der BStU ging 2011 davon aus, dass noch Tausende ehemalige Westspione unentdeckt sind.[73]

Auslandsagenten

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In den 40 Jahren von 1949 bis 1989 waren in der Bundesrepublik Deutschland etwa 12 000 West-Spione tätig.[73] Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch rund 2000 aktive MfS-Spione, wie die veröffentlichte Auswertung der sogenannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab.[74] Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert. Das MfS unterstützte in der Bundesrepublik Deutschland ihm nützlich erscheinende politische Kräfte. In West-Berlin versuchte das MfS Anfang der 1960er Jahre, die entstehende außerparlamentarische Opposition (APO) durch eine Parteigründung unter Einschluss der SEW zu kontrollieren – was jedoch scheiterte.[75] Unter dem Decknamen „Gruppe Ralf Forster“ bildete das MfS in der DDR ausgewählte Kader der DKP im Nahkampf und Sprengstoffeinsatz aus. Die Unterlagen des MfS zur „Gruppe Ralf Forster“ wurden geschreddert und im Jahr 2004 wieder in der Birthler-Behörde rekonstruiert. Die Agenten der MfS-Abteilung für Spezialkampfführung sollten eine militärische Besetzung des „Operationsgebietes“ durch Diversion, Spionage und Sabotage vorbereiten, sie waren in der Bundesrepublik und anderen westlichen Staaten aktiv, beispielsweise in der Schweiz mit dem Agentenpaar Müller-Hübner.[76]

MfS und „Rote Armee Fraktion“

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Darüber hinaus bildeten Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII in den 1980er Jahren wiederholt RAF-Terroristen im Umgang mit Waffen und Sprengmitteln aus. Im Zusammenhang mit dem Attentat auf Frederick J. Kroesen erhielten Christian Klar, Adelheid Schulz und Helmut Pohl von Stasi-Leuten Waffen-Unterricht[77] und übten das Schießen mit einer RPG-7-Panzerfaust.[78] Diese paramilitärische Ausbildung sowie die von der Stasi bereit gestellten Waffen, Devisen und falschen Papiere erleichterten es RAF-Terroristen, Anfang der 1980er Jahre wieder Anschläge zu verüben. Am 31. August 1981 ließen sie eine Autobombe im Hauptquartier der United States Air Forces in Europe in Ramstein (Ramstein Air Base) explodieren;[79] siebzehn Menschen erlitten Verletzungen. Am 15. September 1981 feuerte Klar eine Panzerfaust-Granate auf das Fahrzeug des Oberbefehlshabers der amerikanischen Streitkräfte in Europa, General Frederick J. Kroesen. Die Granate traf den Kofferraum des gepanzerten Fahrzeugs; Kroesen wurde verletzt. Einige der MfS-Offiziere wurden nach der Wende nach Auswertung der Stasi-Akten angeklagt. Im Prozess behaupteten die Beschuldigten, die Schießübungen haben nach dem Anschlag auf Kroesen stattgefunden, um den Ablauf zu rekonstruieren. Den Stasi-Offizieren konnte das Gegenteil nicht nachgewiesen werden und sie wurden freigesprochen.[78]

Das MfS unterhielt auch Kontakte zu der baskischen Terrororganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA) und zur IRA.[80]

Acht Terroristen der Rote Armee Fraktion und zwei Personen aus deren Umfeld fanden in der DDR Unterschlupf, Schutz vor westlicher Strafverfolgung und erhielten eine legendierte Identität. Sie wurden rund um die Uhr überwacht und getrennt voneinander angesiedelt (keiner kannte Wohnort und neue Identität der anderen). Ein Planungspapier der Stasi von 1982 deutet nach Einschätzung von Wolfgang Kraushaar auf die Absicht der DDR hin, Terroristen der RAF gezielt für Tötungen, Geiselnahmen und Sprengstoffanschläge in der Bundesrepublik zu benutzen. Erich Mielke erwog, die in die DDR geflüchteten Terroristen der RAF in einem innerdeutschen Konflikt als Kämpfer „hinter den feindlichen Linien einzusetzen“.[81]

Kontrolle durch die SED

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In der Praxis gingen alle Entscheidungen das MfS betreffend vom Politbüro der SED aus, dessen Mitglied Erich Mielke war.

Einzige Ausnahme war die ZK-Abteilung für Sicherheitsfragen (Sicherheitskommission), die 1953 vom Politbüro eingerichtet wurde, um die Umsetzung der Parteitagsbeschlüsse in den „bewaffneten Organen“ zu kontrollieren und das MfS in seiner politischen Arbeit anzuleiten. Diese Sicherheitskommission war für die Genehmigung sämtlicher höherer Personalentscheidungen (Beförderungen zum Oberst oder höher) verantwortlich. Damit sicherte sich die SED die Kontrolle über die Schlüsselstellungen innerhalb des MfS. Das bedeutete, dass Mielke innerhalb seines Ministeriums ebenfalls nicht gänzlich ohne Kontrolle war (es gab durchaus Ablehnungen von MfS-Personalvorschlägen).

Innerhalb der Organisation des MfS waren die Leiter der Bezirksverwaltungen gleichzeitig Mitglieder der SED-Bezirksleitungen. Das MfS war formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, die Handlungsanweisungen an das Ministerium stammten hingegen von der Führung der SED und auf Bezirksebene von den 2. Sekretären, die zuständig für „Agitation und Sicherheit“ waren.

Zentrale des MfS in Berlin-Lichtenberg: Rechts Blick auf das Gebäude der Leitung des Ministeriums (Haus 1), dahinter rechts in Weiß das Gebäude der Spionageabwehr (Haus 2)

Die Zentrale des Ministeriums in Berlin-Lichtenberg gliederte sich in den „Dienstkomplex Normannenstraße“ sowie das davon etwa 500 m nördlich gelegene „Teilobjekt Gotlindestraße“. Der „Dienstkomplex Normannenstraße“ nahm einen ganzen Häuserblock zwischen Frankfurter Allee, Magdalenenstraße, Normannenstraße und Ruschestraße ein. Er bestand aus 29 Häusern und 11 Höfen. Die Hauptzufahrt erfolgte über die Ruschestraße. Hinzu kam ein später errichteter ergänzender Gebäudekomplex in der Gotlindestraße. Im Hauptgebäude („Haus 1“) mit Zugang von der Ruschestraße hatten der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und sein Sekretariat die Büros. In diesem Gebäudekomplex befanden sich einige Hauptabteilungen. Ein vom MfS 1984 eröffneter Archivzweckbau („Haus 8“) ist der Berliner Standort der Stasi-Unterlagen. Zur Zentrale des Ministeriums gehörte außerdem ein Gebäudekomplex in Berlin-Schöneweide, wo sich einige Spezialabteilungen befanden. Infolge des Umbruchs in der DDR wurde die MfS-Zentrale am 15. Januar 1990 von Demonstranten gestürmt (Eingang Ruschestraße) und später von bereits anwesenden Bürgerrechtlern in Sicherheitspartnerschaft übernommen.[82] Seit 1990 befindet sich im vormaligen Gebäude des Ministersitzes ein Museum und die Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße. Außerdem wird das Gebäude von Opfer- und Aufarbeitungsgruppen wie der UOKG und dem Bürgerkomitee 15. Januar e. V. genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.[83]

Territorialprinzip

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MfS-Bezirksverwaltung LeipzigRunde Ecke“ Dittrichring
Amtsschild der MfS-Bezirksverwaltung Leipzig
Zelle im zentralen Untersuchungsgefängnis („U-Boot“) des MfS in Berlin-Hohenschönhausen, heute Gedenkstätte. Das Untersuchungsorgan des MfS, die Hauptabteilung IX, benutzte das 1946 vom sowjetischen NKWD eingerichtete Gefängnis von 1951 bis 1960.[84]
MfS-Bezirksverwaltung Halle, am Rande von Halle-Neustadt

Die territoriale Weisungsstruktur des MfS entsprach der Verwaltungsgliederung der DDR in Bezirke, Kreise und kreisfreie Städte. Parallel hierzu waren der MfS-Zentrale in Berlin-Lichtenberg (ab Juli 1952) Bezirksverwaltungen des MfS in jeder Bezirksstadt nachgeordnet (bis zur Verwaltungsreform 1952 existierten MfS-Verwaltungen von ähnlicher Struktur in den einzelnen Ländern). Diese waren für die unterstellten Dienststellen in ihrem Territorium sowie für ausgewählte Objekte, Einrichtungen und Personen zuständig. Operative Vorgänge und Personenkontrollen wurden in der territorial zuständigen Bezirksverwaltung (BV) bearbeitet. In jeder Kreisstadt beziehungsweise kreisfreien Stadt existierten zudem Kreisdienststellen (KD), die von der übergeordneten Bezirksverwaltung kontrolliert und angeleitet wurden. Die Kreisdienststellen übernahmen die Verantwortung für das Territorium ihres jeweiligen Sitzes. Durch dieses Territorialprinzip war sichergestellt, dass jedem Ort innerhalb der DDR eine MfS-Diensteinheit zugeordnet war.

Einige Objektdienststellen (OD) waren außerhalb der territorialen Gliederung zur Überwachung von volkswirtschaftlich besonders bedeutsamen Betrieben und Einrichtungen gegründet worden. So bestand bis 1982 eine den BV gleichgestellte eigene Objektverwaltung „W“ für die SDAG Wismut, die sich ihrerseits in mehrere ODs gliederte. Die ersten ODs wurden 1957 für die Chemiewerke in Buna und Leuna gegründet, die letzte Gründung einer OD erfolgte 1981 für das Kernkraftwerk Nord. Im Herbst 1989 existierten noch insgesamt sieben ODs, die zur Überwachung und „Sicherung“ folgender Großbetriebe, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen tätig waren:

Sie unterstanden im Range von KDs den jeweiligen BVs.

Intern waren das MfS und dessen nachgeordneten Bezirksverwaltungen in mehrere Struktureinheiten mit fachlich inhaltlichen Zuständigkeiten unterteilt (beispielsweise Linie II: Spionageabwehr; Linie IX: Untersuchung; Linie XX: Staatsapparat, Massenorganisationen, Kirchen, Kultur und Untergrundtätigkeit). Jede dieser „Linien“ besaß eine Hauptabteilung mit Sitz in der MfS-Zentrale in Berlin sowie entsprechende Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen in den Bezirksverwaltungen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert. Auf Kreisebene wurde dieses Linienprinzip nicht mehr vollständig abgebildet. Stattdessen existierten je nach regionaler Bedeutung des Aufgabenbereiches innerhalb der Kreisdienststellen Fachreferate bzw. einzelne, für den Aufgabenbereich verantwortliche Offiziere.[85]

  • Minister für Staatssicherheit
    • Abteilung 26 – Telefonüberwachung und Abhörmaßnahmen, konspiratives Eindringen in Objekte
    • Abteilung Bewaffnung und Chemische Dienste (BCD)
    • Abteilung Finanzen
    • Abteilung Nachrichten – Sicherstellung des Nachrichtenwesens
    • Abteilung X – Internationale Verbindungen
    • Abteilung XI – ZCO, Zentrales Chiffrierorgan der DDR
    • Abteilung XIV – Zentrale Gefängnisverwaltung, Sicherung der Untersuchungshaftanstalten in Berlin-Hohenschönhausen und am Sitz des Ministers in Berlin-Lichtenberg, Beaufsichtigung der Untersuchungshaftanstalten der 15 Bezirksverwaltungen des MfS
    • Abteilung XXIII – Terrorbekämpfung und Spezialaufgaben, ab 1989 Integration in die HA XXII, zuvor AGM/S, gegliedert in Kampf-, Sicherungs- und Flugsicherungsbegleit-Kommando, sowie ein spezialisiertes Kommando mit Tauchern und Fallschirmspringern[86]
    • Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK), zuständig für die Kommerzielle Koordinierung von Alexander Schalck-Golodkowski.[87]
    • Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) – Mobilmachung, Schutzbauten
    • Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers, Generaloberst Mittig (AG E) – Außensicherung militärischer Schwerpunktobjekte, Entwicklung technischer Abwehrmittel gegen gegnerische automatische Aufklärungssysteme
    • Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West)
    • Büro der Leitung (BdL) – Innere Objektsicherung des MfS, Kurierdienst.
    • Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo
    • Hauptabteilung I (HA I) – Überwachung und Absicherung der NVA, des militärischen Nachrichtendienstes und der Grenztruppen der DDR (NVA-interne Bezeichnung der HA I: Verwaltung 2000 oder Büro 2000) In diesem Bereich gab es die höchste Durchdringung mit IM (Verhältnis eins zu fünf).
    • Hauptabteilung II (HA II)Spionageabwehr
    • Hauptabteilung III (HA III) – Spionageabwehr im Bereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung (Funkabwehr), grenzüberschreitende Telefonüberwachung
    • Hauptabteilung VI (HA VI) – Passkontrolle, Tourismus (z. B. Interhotels), Sicherung des Transit- und Reiseverkehrs (Autobahnraststätten, Transitparkplätze etc.)
    • Hauptabteilung VII (HA VII) – „Abwehr“ im Ministerium des Innern (MdI) und der Deutschen Volkspolizei (DVP)
    • Hauptabteilung VIII (HA VIII) – Beobachtung, Ermittlung. Sicherung des Transitstraßenverkehrs, Observation von Militärverbindungsmissionen (MVM). Die HA VIII war eine Querschnittsabteilung und wurde regelmäßig von anderen HAs angefordert, mit Ausnahme der HA II und der HVA, die über eigene entsprechende Struktureinheiten verfügten.
    • Hauptabteilung IX (HA IX) – Zentrale Ermittlungsabteilung, zuständig für Ermittlungsverfahren in allen Fällen mit politischer Bedeutung. Die HA hatte in den Gerichtsverhandlungen direkten Einfluss auf Verlauf und Urteilsfindung. Minister Mielke unterstrich die Bedeutung der HA IX durch seine Mitgliedschaft in deren SED-Grundorganisation.
    • Hauptabteilung XV – Ehemaliger Name der Hauptverwaltung Aufklärung vor der Ausgliederung, später als HVA-Dependance unter der Bezeichnung Abteilung XV in den Bezirksverwaltungen.
    • Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) – Absicherung der Volkswirtschaft, Sicherung der Einrichtungen der Rüstungsforschung und Rüstungsproduktion, Kontrolle der Industrie-, Landwirtschafts-, Finanz- und Handelsministerien sowie der Zollverwaltung der DDR, Aufklärung und Bestätigung von Nomenklaturkadern, Auslands- und Reisekadern, Militärbauwesen, HO-Spezialhandel mit der GSSD sowie der Außenhandelsbetriebe der DDR
    • Hauptabteilung XIX (HA XIX) – Verkehr (Interflug, Deutsche Reichsbahn und Binnen- und Seeschifffahrt), Post- und Fernmeldewesen, Aufklärung und Bestätigung von Kadern
    • Hauptabteilung XX (HA XX) – Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund. Sicherstellung militärischer Fernmeldetechnik und der Gesellschaft für Sport und Technik (GST)
    • Hauptabteilung XXII (HA XXII) – „Terrorabwehr“
    • Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
    • Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KaSch)
    • Operativ-Technischer Sektor (OTS)
    • Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
    • Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
    • Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
      • Abteilung XII – Zentrale Auskunft/Speicher. Archiveinheit, verantwortlich für zentrale Nachweisführung und Auskünfte über erfasste Personen und registrierte Akten
      • Abteilung XIII – Zentrale Rechenstation
      • Abteilung M – Postkontrolle
      • Abteilung PZF (1962–1983), Kontrolle von Päckchen, Paket- und Streifbandsendungen sowie westliche Druckerzeugnisse, ab 1983 fusioniert mit der Abteilung M
      • Rechtsstelle
    • Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) – Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung
    • Zentraler Operativstab (ZOS)
  • Hauptverwaltung AufklärungAuslandsspionage (HVA)

Trotz des bei Nachrichtendiensten üblichen Abschottungsprinzips standen die jeweiligen Aufgabenbereiche zum Teil eng miteinander in Verbindung. Obwohl die fachliche Anleitung und Koordinierungsmaßnahmen durch die entsprechenden zentralen Diensteinheiten durchgeführt wurden, blieben die einzelnen Abteilungen gemäß dem Territorialprinzip weisungsmäßig dem Leiter der zugehörigen Bezirksverwaltung oder einem seiner Stellvertreter unterstellt.[85]

Die zentrale Stasi-Untersuchungshaftanstalt befand sich in Berlin-Hohenschönhausen. In insgesamt 17 Untersuchungshaftanstalten wurden unter anderem „verfestigt feindlich-negative Personen“ besonders streng bewacht, um öffentlichkeitswirksame Aktionen zu verhindern.

Die Erinnerungsabzeichen zu den Jahrestagen der Gründung des MfS

Ausbildungseinrichtungen

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Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule im eigentlichen Sinn war. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Nachrichtendienstes. Ziel dieses Studienganges war die Ausbildung künftiger MfS-Offiziere in leitender Funktion (Oberstleutnant und höher).

Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.

Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder eines Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule etwa 10.000.

Ausbildung und Bezüge

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Mitunter erhielten Studenten Anwärterbezüge, insbesondere künftige Stasi-Offiziere. Bereits das Studentensalär lag mit etwa 1100 Ost-Mark über dem DDR-Durchschnittseinkommen. Es gab drei akademische Wege: das Studium an der Hochschule des MfS, das Fernstudium an derselben und das Studium an einer der vollständig legendierten MfS-Sektionen (Fachbereiche) an einer Universität. Ein Beispiel für eine legendierte MfS-Sektion an einer normalen Universität war der Fachbereich Kriminalistik an der Humboldt-Universität zu Berlin, die nach außen eine normale zivile Sektion, in Wirklichkeit einschließlich des gesamten Lehrkörpers faktisch eine MfS-Diensteinheit war.

Der Wehrdienst konnte beim MfS abgeleistet werden, etwa beim Wachregiment oder bei den Wach- und Sicherungseinheiten (WSE). Diese Einheiten hatten je nach Bezirk zwischen 50 und 300 Mann, unterstanden den Bezirksverwaltungen (BVs) und wurden zur Objektsicherung von MfS-Dienststellen eingesetzt.

Das von der Abteilung Nachrichten betriebene Nachrichtenfunktionsgebäude (Haus 43) in der Zentrale des MfS
Geruchskonserve des Ministeriums für Staatssicherheit. Sammlung Deutsches Spionagemuseum Berlin

Kristie Macrakis untersuchte die technische Ausrüstung der Stasi vor dem Hintergrund ihrer These, „dass der Kalte Krieg vor allem auch eine wachsende Abhängigkeit der Geheimdienste von Technologie zur Folge hatte“.[89] Dabei behandelt sie etwa Transport-Container für Ausrüstung, Kameras, unsichtbare Tinte und Radioelektronik, Abhörtechnik, chemische und radioaktive Markierung von Regimegegnern und das Verfahren der Geruchsdifferenzierung, für das Geruchsarchive über Dissidenten aufgebaut wurden, um den Kreis verdächtiger Personen einengen zu können.[90] Von verdächtigen Bürgern wurden Geruchskonserven angelegt, um mit speziell trainierten Hunden z. B. die Herausgeber von systemkritischen Flugblättern ausfindig machen zu können.[91] Auch Computer wie der BSP-12 wurden ab den späten 1980er Jahren verwendet.

Im Jahr 1968 besorgte das MfS einen Großrechner des französischen Herstellers General Electric Bull. 1969 wurden drei Großrechner vom Typ Siemens S4004 zur Auslands- und Westspionage angeschafft, die offiziell für das Ministerium für Wissenschaft und Technik zum Preis von 23 Millionen D-Mark gekauft wurden. Als Software kam die ebenfalls von Siemens entwickelte großspeicherorientierte, listenorganisierte Eingabemethode GOLEM zum Einsatz. 1973 begann der Aufbau des Systems der Informationsrecherche der HV A, Sira.[92][93]

Grundlagen und Handlungsanweisungen

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Rechtsgrundlagen

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Die Diktatur des Arbeiter- und Bauernstaats der DDR basierte auf den Prinzipien des demokratischen Zentralismus, eine Kontrolle oder Begrenzung der staatlichen Gewalt durch Gewaltenteilung wurde abgelehnt.[95] Das MfS war somit keiner parlamentarischen und verwaltungsjuristischen Kontrolle unterworfen und nahm selbst polizeiliche und staatsanwaltliche Aufgaben wahr.[96] Die Überwachung und Verfolgung von Parteimitgliedern waren erlaubt, solche Vorgänge mussten von den Abteilungsleitern (Oberstleutnant und höher) genehmigt werden.

Die SED ging in ihrem Selbstverständnis davon aus, mit dem Marxismus-Leninismus im Besitz der Wahrheit zu sein und die Gesetzmäßigkeiten der Geschichte zu kennen, woraus sie ihr Führungsmonopol ableitete. Verbindliche Grundlagen für die Tätigkeit des MfS waren die Befehle und Weisungen des Politbüros, die kritiklos und strikt zu befolgen waren. Das Statut des MfS von 1969[97] legte fest, dass das Programm der SED und die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) sowie des Politbüros Richtlinien für die geheimpolizeiliche Arbeit des MfS sind. Diese Beschlüsse wurden von Parteifunktionären den verantwortlichen Leitern des MfS dargelegt, wobei die politischen Schwerpunkte der nachrichtendienstlichen Arbeit, der politische und gesellschaftliche Handlungsspielraum sowie die zu beachtenden Normen der geheimpolizeilichen Tätigkeit festgelegt wurden.[98]

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953[99] und 1969[97] (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat begründet wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete.

Mitarbeiter und Opfer

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Das MfS hatte zuletzt 91.015 hauptamtliche Mitarbeiter (Stichtag: 31. Oktober 1989)[100] sowie zwischen 109.000 und 190.000 inoffizielle Mitarbeiter (s. oben).

Mitarbeiter (Auswahl)

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Hauptamtliche Mitarbeiter

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  • Bruno Beater – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1955–1982
  • Horst Felber – Erster Sekretär der SED-Kreisleitung im MfS 1979–1989
  • Hermann Gartmann – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1951–1957(?)
  • Karl-Christoph Großmann – Oberst der HVA, später Informant des Verfassungsschutz der BRD
  • Werner Großmann – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1986–1989, letzter Chef der HVA
  • Joseph Gutsche – leitete von 1953 bis 1955 die Abteilung für besondere Verwendung (Untergrundaktivitäten in der BRD)
  • Lutz Heilmann – Angehöriger der HA PS, erster ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS, der in den Deutschen Bundestag gewählt wurde[101]
  • Werner Kukelski – 1. Leiter der HA VI (Spionageabwehr)
  • Otto Last – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1951–1957(?)
  • Rudolf Menzel – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1952–1956(?)
  • Erich Mielke – Minister für Staatssicherheit von November 1957 bis November 1989
  • Rudi Mittig – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1975–1989
  • Gerhard Neiber – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1980–1989
  • Alfred Scholz – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1975–1978
  • Fritz Schröder – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1964–1974
  • Wolfgang Schwanitz – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1986–1989, Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit 1989–1990
  • Otto Walter – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1953–1964
  • Martin Weikert – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1953–1957
  • Markus Wolf – Stellvertretender Minister für Staatssicherheit 1953–1986, Leiter der HVA (Auslandsspionage) 1951–1986
  • Ernst Wollweber – Staatssekretär für Staatssicherheit von Juli 1953 bis November 1955, danach bis Oktober 1957 Minister für Staatssicherheit
  • Wilhelm Zaisser – Minister für Staatssicherheit von Februar 1950 bis Juli 1953
  • Karl Zukunft – Leiter der Abteilung Nachrichten 1964–1989

Bekannte inoffizielle Mitarbeiter

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  • Werner Stiller – Oberleutnant der HVA und vermutlich Doppelagent. Seine Flucht aus der DDR 1979 gilt bis heute als eine der spektakulärsten Spionageaffären.
  • Max Heim – Referatsleiter, setzte sich 1959 in die Bundesrepublik ab, wo er wichtige Strukturinformationen über die HV A offenbarte
  • Karl-Christoph Großmann – Oberst im MfS nannte dem Bundesamt für Verfassungsschutz 1989 u. a. die Realnamen von Gabriele Gast, Klaus Kuron, Alfred Spuhler und Ludwig Spuhler sowie Hansjoachim Tiedge
  • Horst Schuster – Direktor der Kunst und Antiquitäten GmbH bis Oktober 1980, danach Mitarbeiter der BERAG; Dreifach-Agent – für die CIA als „Pfaff“, beim MfS als IM „Sohle“ und beim BND als „Odysseus“. Schuster konnte 1983 aus der DDR fliehen.[106]
  • Rudolf Bahro (1935–1997), Bürgerrechtler in der DDR, wurde 1979 nach Haft in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben
  • Jörg Berger (1944–2010), Fußballspieler und -trainer, flüchtete 1979 in den Westen und sah sich Bedrohungen ausgesetzt, die von der Stasi im Westen organisiert wurden
  • Wolf Biermann (* 1936), Liedermacher, wurde 1976 ausgebürgert
  • Bärbel Bohley (1945–2010), Bürgerrechtlerin und Malerin
  • Karl-Heinz Bomberg (* 1955), Arzt, Liedermacher und Autor
  • Heinz Brandt (1909–1986), Redakteur, in die DDR entführt und jahrelang inhaftiert
  • Klaus Brasch (1950–1980), Schauspieler
  • Matthias Domaschk (1957–1981), Bürgerrechtler
  • Lutz Eigendorf (1956–1983), Fußballspieler
  • Karl Wilhelm Fricke (* 1929), Publizist und Herausgeber wurde 1955 vom MfS gewaltsam aus West-Berlin entführt und im Geheimprozess verurteilt
  • Jürgen Fuchs (1950–1999), Schriftsteller und Bürgerrechtler
  • Michael Gartenschläger (1944–1976), Fluchthelfer
  • Ines Geipel (* 1960), Leichtathletin und Schriftstellerin, nach bekanntgewordenen Fluchtplänen mit Zersetzungsmaßnahmen belegt
  • Wolfgang Harich (1923–1995 in Berlin), Philosoph, Journalist, 1957 in einem Schauprozess wegen „Bildung einer konspirativen staatsfeindlichen Gruppe“ verurteilt
  • Werner Hartmann (1912–1988), Gründer und Leiter der Arbeitsstelle für Molekularelektronik, aufgrund einer Stasi-Intrige fristlos entlassen
  • Florian Havemann (* 1952), Schriftsteller und Maler, Regimekritiker und politischer Häftling in der DDR; Sohn von Robert Havemann
  • Robert Havemann (1910–1982), Chemiker, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und Regimekritiker in der DDR
  • Hans-Joachim Helwig-Wilson (1931–2009), Fotojournalist, vom MfS nach Ost-Berlin gelockt, zu 13 Jahren Haft verurteilt
  • Stefan Heym (1913–2001), Schriftsteller
  • Ralf Hirsch (* 1960), Bürgerrechtler, das MfS plante seine Ermordung
  • Gert Hof (1951–2012), Lichtkunst-Künstler und Regisseur
  • Peter Huchel (1903–1981), Lyriker und Redakteur
  • Roland Jahn (* 1953) – Bürgerrechtler, 1983 gewaltsam aus der DDR ausgebürgert
  • Walter Janka (1914–1994), Dramaturg und Verleger, wegen konterrevolutionären Verschwörung verhaftet und verurteilt
  • Freya Klier (* 1950), Autorin und Regisseurin sowie DDR-Bürgerrechtlerin, mehrere Mordversuche des MfS
  • Reiner Kunze (* 1933), Schriftsteller und Dissident in der DDR
  • Theo Lehmann (* 1934), evangelischer Pfarrer
  • Vera Lengsfeld (* 1952), Bürgerrechtlerin
  • Walter Linse (1903–1953), Jurist
  • Erich Loest (1926–2013), Schriftsteller
  • Monika Maron (* 1941), Schriftstellerin, weigerte sie sich, Namen involvierter DDR-Bürger zu nennen, danach Überwachung und Verfolgung
  • Bernd Moldenhauer (1949–1980) – Dissident, von einem inoffiziellen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit ermordet
  • Sylvester Murau (1907–1956) – Major des MfS, der nach seiner Flucht in den Westen in die DDR entführt, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde
  • Gerulf Pannach (1948–1998), Liedermacher und Texter
  • Gerd Poppe (* 1941), Bürgerrechtler
  • Ulrike Poppe (* 1953), Bürgerrechtlerin
  • Siegfried Reiprich (* 1955), Bürgerrechtler und Schriftsteller
  • Dieter Rieke (1925–2009), sozialdemokratischer Politiker
  • Michael Sallmann (* 1953), Lyriker und Liedermacher
  • Jessie George Schatz (1954–1996), Mitarbeiter der Militärverbindungsmission
  • Edda Schönherz (* 1944), Fernsehansagerin und Autorin in der DDR
  • Manfred Smolka (1930 – Juli 1960), wegen angeblicher Militärspionage in einem Schauprozess zum Tod verurteilt und hingerichtet
  • Wolfgang Templin (* 1948), Bürgerrechtler und Publizist
  • Werner Teske (1942–1981), Hauptmann des MfS und angeblicher Spion
  • Rudi Thurow (1937–2022), geflohener Grenzsoldat, mehrere Versuche zu seiner Ermordung schlugen fehl
  • Bettina Wegner (* 1947), Liedermacherin
  • Wolfgang Welsch (* 1944), politischer Häftling und Fluchthelfer
  • Christa Wolf (1929–2011), Schriftstellerin
  • Jens-Paul Wollenberg (* 1952), Musiker
  • Lothar Rochau (* 1952), Sozialarbeiter, Diakon und Buchautor

Film und Fernsehen

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Commons: Ministerium für Staatssicherheit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Stasi – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Fricke, Karl Wilhelm: „Schild und Schwert der Partei“. Das Ministerium für Staatssicherheit -Herrschaftsinstrument der SED. 15. Mai 1992, abgerufen am 2. Dezember 2024.
  2. Stefan Berg: Neue Studie zu DDR-Spitzeln: Die schlanke Stasi. In: Spiegel Online. 21. Februar 2013, abgerufen am 9. Juni 2018.
  3. nb/dpa: DDR-Geschichte: Mehr Stasi-Spitzel als angenommen. In: Focus Online. 11. März 2013, abgerufen am 14. Oktober 2018.
  4. Katrin Schoelkopf, Stefan Schulz: Erinnerung an den Terror der Stasi. In: Die Welt. 5. Dezember 2005. Abgerufen am 1. August 2016.
  5. Susanne Leinemann: Stasi-Terror werktags von 9 bis 18 Uhr. In: Die Welt. 8. November 1999. Abgerufen am 1. August 2016.
  6. Stasi-Gefängnis. In: Stiftung HSH. Abgerufen am 2. Mai 2022.
  7. Anita Krätzner-Ebert: Dimensionen des Verrats: Politische Denunziation in der DDR. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2023, ISBN 978-3-525-30214-9.
  8. „Opposition und Repression in der DDR – Zeitzeugeninterviews – Informationen – Dokumente“ von Prof. Dr. Birgit Wenzel, Astrid Rose, herausgegeben vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg
  9. Roger Engelmann: Gründung und Vorgeschichte des MfS. Bundesarchiv, MfS-Lexikon, abgerufen am 5. August 2023.
  10. Roger Engelmann, Walter Süß: Sowjetischer Geheimdienst, Verhältnis des MfS zum. In: MfS-Lexikon des Bundesarchivs/Stasi-Unterlagen Archivs.
  11. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit: Personalstruktur und Lebenswelt 1950–1989/90. Ch. Links Verlag, 2010, ISBN 978-3-86284-026-7 (Google eBook, abgerufen am 12. Februar 2014, S. 51).
  12. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Ch. Links, Berlin 1997, ISBN 3-86153-069-4, S. 22.
  13. a b Jens Gieseke: Hauptamtliche Mitarbeiter (PDF; 1,3 MB), in: Karsten Dümmel und Melanie Piepenschneider (Hrsg.): Was war die Stasi? Einblicke in das Ministerium für Staatssicherheit der DDR, Konrad-Adenauer-Stiftung, 2014, ISBN 978-3-95721-066-1, S. 68.
  14. Vgl. Gesetzesblatt der Deutschen Demokratischen Republik Nr. 15/1950 vom 21. Februar 1950.
  15. MfS-Lexikon: Objektverwaltung „W“.
  16. a b Roger Engelmann: Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS). MfS-Lexikon. In: www.stasi-unterlagen-archiv.de. Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, abgerufen am 27. Juni 2024.
  17. Vgl. Gieseke: DDR-Staatssicherheit. S. 24.
  18. Berichterstattung über die 35. Tagung des ZK, Protokoll der Kollegiumssitzung vom 20. Februar 1958; BStU, ZA, SdM 1554, Bl. 63.
  19. Vgl. Art. 2 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972, dokumentiert in: Matthias Judt (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten – Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse. Bundeszentrale für politische Bildung Band 350, Bonn 1998, S. 517.
  20. Vgl. Art. 1 Abs. 3 UN-Charta, dokumentiert in: 12. Deutscher Bundestag: Materialien der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland. Band 4, Frankfurt am Main 1995, S. 547.
  21. Vgl. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte, Helsinki 1975, S. 11.
  22. Beschluss zur Bildung eines Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS). Stasi-Mediathek.de.
  23. 4. Dezember 1989: Besetzung der Stasi-Bezirksverwaltung Erfurt. (Memento vom 21. Februar 2011 im Internet Archive) Website der Gesellschaft für Zeitgeschichte Erfurt. Steffen Raßloff, Besetzung Stasi-Bezirksverwaltung 1989. Beitrag der Serie Denkmale in Erfurt. In: Thüringer Allgemeine, 27. Oktober 2012.
  24. deutsche-einheit-1990.de (PDF; 14 MB) Information des Ministeriums des Innern vom 16. Januar 1990 über die Besetzung der Stasi-Zentrale in Ost-Berlin.
  25. Beschluss der AG Sicherheit des zentralen Runden Tisches zur Auflösung der HV A. In: Stasi-Mediathek des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Abgerufen am 7. Mai 2019.
  26. Beschluss des Ministerrates „zur Vernichtung aller magnetischen Datenträger des ehemaligen MfS/AfNS mit personenbezogenen Daten“. In: DC-20 I/3-2924, Bl. 98-102 BArch, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. 26. Februar 1990, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Dezember 2018; abgerufen am 13. März 2014.
  27. Helmut Müller-Enbergs (unter Mitarbeit von Sabine Fiebig, Günter Finck, Georg Herbstritt, Stephan Konopatzky): „Rosenholz“. Eine Quellenkritik. (PDF; 1,1 MB) Berlin 2007, ISBN 978-3-942130-69-1, insbes. S. 28–32.
  28. Beschluss 6/6/90 des Ministerrates „über weitere Aufgaben und Maßnahmen, die sich aus der Auflösung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit ergeben“. In: BArch, DC 20 – I/3 – 2952, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. 16. Mai 1990, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Mai 2014; abgerufen am 13. März 2014.
  29. Uwe Müller: Der späte Triumph der Stasi-Täter. In: Die Welt. 21. April 2008.
  30. Hans-Jürgen Grasemann: Gerichte geben Tätern ein Gesicht. In: Freiheit und Recht 3+4. 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. September 2017; abgerufen am 13. März 2014.
  31. Karl Wilhelm Fricke: Geschichtsrevisionismus aus MfS-Perspektive Stiftung-hsh.de, Forum, S. 490–496. 2006 (Memento vom 27. Juni 2013 im Internet Archive) (PDF; 132 kB).
  32. Jürgen Schreiber: Die Schatten werden wieder länger. In: Tagesspiegel. 14. April 2006 (archive.org).
  33. Karl Wilhelm Fricke: Desinformation und selektive Wahrheit. Stasi-Geschichtsrevisionismus in der Offensive. (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive), Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  34. Anja Maier: DDR-Opfer kämpft gegen Verleumdung: Mario Röllig – der Wehrhafte. via taz.de, 25. März 2009, abgerufen am 2. Mai 2022.
  35. Interview mit Marianne Birthler im Deutschlandradio Kultur vom 25. April 2006
  36. stiftung-ettersberg.de Webseiten der Andreasstraße. Webseite zur Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße.
  37. Gedenkstätte Roter Ochse. In: gedenkstaette-halle.sachsen-anhalt.de. Land Sachsen-Anhalt – Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, abgerufen am 16. November 2023.
  38. a b Anne Worst: Das Ende eines Geheimdienstes, oder, Wie lebendig ist die Stasi? Ch. Links Verlag, 1991, S. 266.
  39. Mythos: „Die Stasi war ein ganz normaler Geheimdienst“, Konrad-Adenauer-Stiftung, 2016. Abgerufen am 1. August 2016.
  40. Vgl. Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“ – Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953–1956. Berlin 1998, S. 251 f.
  41. Vgl. Hans-Hermann Hertle: Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989. Ch. Links, Berlin 2009, S. 21 f.
  42. Jan C. Behrends: Diktatur. Moderne Gewaltherrschaft zwischen Leviathan und Behemoth (Version 2.0). In: Docupedia-Zeitgeschichte 20. Dezember 2016.
  43. Matthias Voss: Wir haben Spuren hinterlassen!: Die DDR in Mosambik: Erlebnisse, Erfahrungen und Erkenntnisse aus drei Jahrzehnten. LIT Verlag, Berlin/ Hamburg/ Münster 2005, ISBN 3-8258-8321-3.
  44. a b Sonderauftrag Mord – Die Geheimnisse der Stasi (Memento vom 10. Januar 2015 im Internet Archive), ZDF, 28. September 2010.
  45. Angela Schmole: Hauptabteilung VIII. Beobachtung, Ermittlung, Durchsuchung, Festnahme (MfS-Handbuch). Hrsg. BStU. Berlin 2011, S. 67.
  46. Roland Schißau: Strafverfahren wegen MfS-Unrechts. Die Strafprozesse bundesdeutscher Gerichte gegen ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (= Berliner Juristischer Universitätsschriften. Band 22). Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, S. 149.
  47. Thomas Stechert: Eigendorfs Todesakte bleibt geschlossen. In: Braunschweiger Zeitung. 8. Januar 2011, archiviert vom Original am 16. Januar 2014; abgerufen am 14. März 2014.
  48. Sportlermord im Auftrag der Stasi? In: Deutschlandfunk. 14. Februar 2010, abgerufen am 14. März 2014.
  49. Tomas Kittan: Ein Katz und Maus-Spiel mit der Stasi. In: BZ. 5. August 2011, abgerufen am 15. Dezember 2014.
  50. Mielkes mafiöse Methoden. In: Berliner Morgenpost. 31. Januar 2010, abgerufen am 14. März 2014.
  51. Klaus Marxen, Annette Weinke: Inszenierungen des Rechts: Schauprozesse, Medienprozesse und Prozessfilme in der DDR. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2006.
  52. Sven Felix Kellerhoff: Die tödlichen Methoden der DDR-Staatssicherheit. In: Die Welt. 8. Februar 2010, abgerufen am 14. März 2014.
  53. Stasi-Jagd auf Stiller. In: Der Spiegel. Nr. 40, 1992, S. 16 (online).
  54. Jens Gieseke: Der Mielke-Konzern. (Memento vom 13. Dezember 2013 im Internet Archive; PDF; 806 kB) Stuttgart 2001, ISBN 3-421-05481-9, S. 183.
  55. Jürgen Fuchs. (Memento vom 29. September 2017 im Internet Archive) – Dichter und Dissident. Vor 10 Jahren, am 9. Mai 1999, starb der DDR-Oppositionelle Jürgen Fuchs. (Memento vom 7. März 2016 im Internet Archive) Friedliche Revolution; abgerufen am 14. Dezember 2018. Rede von Ilko-Sascha Kowalczuk anlässlich der Einweihung des Jürgen-Fuchs-Platz am 9. Mai 2011. Wortlaut der Rede. (Memento vom 17. Januar 2016 im Internet Archive; PDF; 38 kB) berlin.de
  56. Hanns Jürgen Küsters, Kein Pardon mit Widersachern! Menschenraub und Mord im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit. In: FAZ, 6. Oktober 2015, S. 6.
  57. Sprengstoff von der Stasi ARD-„Monitor“ deckt auf: DDR-Hilfe für „Revolutionäre Zellen“. In: Die Zeit, Nr. 19/1991.
  58. Diskothek „La Belle“ Die Stasi half beim Anschlag mit. Der Tagesspiegel 5. Juni 2014.
  59. Stasi wusste von Anschlag auf La Belle. Zeit Online, 4. Juni 2014.
  60. Vgl. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Berlin 2000, ISBN 3-86153-227-1, S. 552–557.
  61. BStU: Informationen zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) – Was war die Stasi? Die Zahl von 250.000 hauptamtlichen Mitarbeitern findet sich auch bei Helmut Müller-Enbergs: Zum Umgang mit inoffiziellen Mitarbeitern – Gerechtigkeit im Rechtsstaat? In: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“. Band IV/2, Baden-Baden 1999, S. 1335–1398, hier S. 1336.
  62. Renate Ellmenreich: Frauen bei der Stasi. Am Beispiel der MfS-Bezirksverwaltung Gera. Erfurt 1999, ISBN 3-932303-17-2, S. 13.
  63. Siegfried Suckut: Das Wörterbuch der Staatssicherheit. Ch. Links, 2001, S. 121 (Zitat aus: Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit. Ministerium für Staatssicherheit, Hochschule. Potsdam, April 1985, Stichwort „Feindbild“, S. 111): Konkrete und gesicherte Erkenntnisse über den Feind und die auf ihnen beruhenden tiefen Gefühle des Hasses, des Abscheus, der Abneigung und Unerbittlichkeit gegenüber dem Feind sind außerordentlich bedeutsame Voraussetzungen für den erfolgreichen Kampf gegen den Feind. Digitalisat, abgerufen am 1. August 2016.
  64. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950–1989/90. Ch. Links, Berlin 2000, ISBN 3-86153-227-1, S. 550.
  65. Jan Eik, Klaus Behling: 111 Fragen an die DDR. Wer, warum, wieso, weshalb? Berolina, 2013. Frage-Nr. 109.
  66. Stasi under the leadership of Erich Mielke | Britannica. In: www.britannica.com. Abgerufen am 29. Mai 2022 (englisch).
  67. Bundestags-Drucksache 16/7919 (PDF; 113 kB), Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, 29. Januar 2008.
  68. a b c d e Vgl. Helmut Müller-Enbergs: Die inoffiziellen Mitarbeiter. In: BStU: Anatomie der Staatssicherheit – Geschichte, Struktur, Methoden. Berlin 2008, S. 35–38 (online)
  69. Vgl. Helmut Müller-Enbergs: IM-Statistik 1985–1989. In: BF informiert. 3/93, BStU, Berlin 1993, S. 55.
  70. a b Kleine Anfrage von Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE an den Deutschen Bundestag (PDF; 63 kB).
  71. Drucksache 17/13581. (PDF; 151 kB) 17. Wahlperiode. In: dserver.bundestag.de. Deutscher Bundestag, 13. Mai 2013, abgerufen am 28. Juni 2023.
  72. Microfilmcontainer „Krebs“ im Deutschen Spionagemuseum. Abgerufen am 19. Juni 2024 (deutsch).
  73. a b DDR: Tausende Ex-Spione der Stasi offenbar unentdeckt. 6. August 2011, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  74. Stasi-Agenten im Westen (Welt Online, 2. Juni 2009).
  75. Michael Hewener: Die Westberliner Neue Linke und die Stasi – Der Kampf um den „Republikanischen Club“. In: Arbeit – Bewegung – Geschichte, Heft I/2017, S. 22–441.
  76. Geschichte der Spezialkampfführung (Abteilung IV des MfS) – Aufgaben, Struktur, Personal, Überlieferung. Website des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.
  77. Gerd Rosenkranz: Ein Datum, zwei Wahrheiten. In: Die Zeit. Nr. 4, 17. Januar 1992 (zeit.de).
  78. a b Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Piper, München 2020, ISBN 978-3-492-23628-7, S. 960–961 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  79. Hans Schueler: Anschlag in Ramstein. In: Die Zeit. Nr. 38, 11. September 1981 (zeit.de).
  80. Jürgen Borchert: Die Zusammenarbeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) mit dem sowjetischen KGB in den 70er und 80er Jahren. Ein Kapitel aus der Geschichte der SED-Herrschaft. LIT Verlag, Münster 2006, S. 183.
  81. „RAF-Stasi-Connection“: Funde werfen Fragen auf. 23. Oktober 2007, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  82. Der letzte Coup des MfS? auf: Focus online. Januar 2010.
  83. Eintrag 09090007 in der Berliner Landesdenkmalliste.
  84. Peter Erler: Der verbotene Stadtteil. Berlin 2008, S. 32, 56–60.
  85. a b Vgl. Siegfried Suckut: Linienprinzip. In: Roger Engelmann, Bernd Florath, Walter Süß u. a.: Das MfS-Lexikon – Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR. Berlin 2011, S. 224.
  86. a b Auerbach, Thomas: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Hg. BStU. Berlin 1999.
  87. Reinhard Buthmann: Die Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (PDF; 0,6 MB) Berlin, 2004.
  88. Befehl Nr. 39/67 des Ministers für Staatssicherheit vom 23. Dezember 1967. Vgl. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit: Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-525-35018-X, S. 17.
  89. Simon Donig: Rezension zu: Macrakis, Kristie: Seduced by Secrets. Inside the Stasi’s Spy-Tech World. Cambridge 2008. In: H-Soz-u-Kult. 3. März 2010.
  90. Kristie Macrakis: Die Stasi-Geheimnisse: Methoden und Technik der DDR-Spionage. Herbig 2009, ISBN 978-3-7766-2592-9, S. 371 ff.
  91. Geruchskonserve der Stasi im Deutschen Spionagemuseum Berlin. In: Deutsches Spionagemuseum. Abgerufen am 16. Januar 2020 (deutsch).
  92. Hanno Müller: 1969 kaufte die Stasi Computer für 23 Millionen D-Mark. In: Thüringer Allgemeine. 23. Mai 2012, abgerufen am 16. Januar 2024.
  93. SIRA – System der Informationsrecherche der HV A. In: Stasi-Unterlagen-Archiv. Abgerufen am 2. Mai 2022.
  94. Siehe Internetauftritt der Runden Ecke Leipzig: https://www.runde-ecke-leipzig.de/sammlung/index.php?inv=12214/2
  95. Rüdiger Thomas: DDR: Politisches System. In: Werner Weidenfeld und Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999. Campus, Frankfurt am Main / New York 1999, S. 181. Ilko-Sascha Kowalczuk: Die 101 wichtigsten Fragen. DDR. C. H. Beck, München 2009, S. 34.
  96. DDR – Mythos und Wirklichkeit. Mythos: „Die Stasi war ein ganz normaler Geheimdienst“. Konrad-Adenauer-Stiftung, 2016.
  97. a b Statut des Ministeriums für Staatssicherheit vom 30. Juli 1969. (PDF; 0,7 MB) Website des BStU
  98. Vgl. Walter Süß: Schild und Schwert – Das Ministerium für Staatssicherheit und die SED. In: Henke/Engelmann, 1995, S. 94.
  99. Statut des Staatssekretariats für Staatssicherheit vom 6. Oktober 1953. (PDF; 0,3 MB) Website des BStU.
  100. Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Hrsg.: BStU (= Anatomie der Staatssicherheit – Geschichte, Struktur, Methoden). 2. Auflage. BStU, Berlin 1996, ISBN 3-942130-25-4, S. 101 (archive.org [PDF]).
  101. Linkspartei-Mann arbeitete für die Stasi. In: Spiegel Online. 8. Oktober 2005, abgerufen am 17. November 2008.
  102. Spionage: Meist handelten sie aus Liebe. In: Der Spiegel. Nr. 12, 1979 (online).
  103. Einzelheiten über Stasi-Spitzel an der Freien Universität: Hochschule im Fadenkreuz der Stasi. In: Berliner Zeitung.
  104. Hubertus Knabe: Die Akte „Rosenholtz“. (PDF; 0,3 MB) kas.de, Januar 2004, S. 74.
  105. Uwe Müller: Birthler-Behörde ließ Stasi-Spitzel einladen. Welt Online, 25. September 2007.
  106. Odysseus in den Akten. In: Der Spiegel. Nr. 50, 1993 (online).

Koordinaten: 52° 30′ 52″ N, 13° 29′ 15″ O