Missbrauch mit dem Missbrauch

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Missbrauch mit dem Missbrauch (gelegentlich auch in der Form „Missbrauch des Missbrauchs“ verwendet) ist ein Schlagwort, mit dem ein instrumenteller oder irreleitender Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch kritisiert wird. Es bezeichnet eine Partei in einer Kontroverse, die sich Anfang der 1990er Jahre in Deutschland entwickelte, jedoch Vorgänger in den Vereinigten Staaten hatte. Dem Standpunkt des Missbrauchs mit dem Missbrauch werden unter anderem Katharina Rutschky und Reinhart Wolff zugerechnet, auf der anderen Seite standen Personen, die das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern an eine breitere Öffentlichkeit gebracht hatten, vor allem die Gründerin des Vereins „Zartbitter“, Ursula Enders. Die Auseinandersetzung erstreckte sich auf die Art der öffentlichen Thematisierung, die statistischen Zahlen zur Verbreitung des Tatbestands, die Diagnose, die Therapie und die justizförmige Verarbeitung.

Prägung der Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“

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Die genaue Herkunft der griffigen Formulierung ist nicht eindeutig zu klären. Die erste in der Deutschen Nationalbibliothek nachweisbare Verwendung ist eine „Dokumentation“ des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) von 1992.[1]

Nach Karin Jäckel ist die Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ bereits vor Beginn der damit bezeichneten Debatte vereinzelt in Kreisen pädophiler und päderastischer Personen benutzt worden, um straffreien Sex mit Kindern einzufordern; Jäckel macht jedoch keine näheren Angaben.[2] Alice Schwarzer gab in einem Emma-Editorial 1993 an, Reinhart Wolff habe die Wendung Ende 1990 in der Zeitschrift Sozial Extra erstmals verwendet.[3] Katharina Rutschky wiederum hat die Formel Missbrauch mit dem Missbrauch in einem polemischen Buchbeitrag 1995 als Überschrift benutzt, die Urheberschaft daran aber Ursula Enders (also einer ihrer Gegnerinnen) zugeschrieben.[4] Zu diesem Zeitpunkt hatte sich diese Prägung bereits als Kurzformel für die Kontroverse sowie eine Partei in dieser Kontroverse eingespielt. Möglicherweise handelt es sich um eine Übernahme aus der Asyldebatte; dort lässt sich die Formel „Missbrauch mit dem Missbrauch“ (des Asylrechts) jedenfalls schon zehn Jahre früher nachweisen.[5]

Allerdings ist auch der im Strafgesetzbuch kodifizierte Begriff des sexuellen Missbrauchs selbst sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch von Opfergruppen scharf kritisiert worden, da er sprachlich einen nicht strafwürdigen sexuellen Gebrauch (u. a. von Kindern) voraussetze.[6]

Ausgangssituation

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In den Vereinigten Staaten war seit Florence Rushs und Judith Lewis Hermans Veröffentlichungen Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre[7] eine neue Aufmerksamkeit für das Thema des sexuellen Missbrauchs insbesondere von Vätern an ihren Töchtern entstanden. Die dadurch ausgelösten Debatten fanden später auch ein Echo in der Bundesrepublik Deutschland. Als 1978 Emma erstmals eine Reportage zum Thema brachte,[8] war die Resonanz sehr gering, wie Alice Schwarzer rückblickend feststellte.[9] Wenige Jahre später hatte sich das bereits geändert: 1982 wurde die erste Wildwasser-Beratungsstelle gegründet. Das 1984 erschienene Buch Väter als Täter von Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter erlebte bis in die 1990er Jahre zahlreiche Auflagen. In der Folge wurde eine Reihe von Titeln aus dem Englischen und Französischen ins Deutsche übersetzt (so Rushs Buch, aber auch Masson: Was hat man dir, du armes Kind, getan?). 1987 wurde die Beratungsstelle Zartbitter in Köln gegründet, 1990 schrieb Ursula Enders das Buch Zart war ich, bitter war’s, 1992 erschien die Dissertation Sexueller Missbrauch an Kindern von Dirk Bange mit den Ergebnissen einer schriftlichen Studentenbefragung.

Das Thema „sexueller Missbrauch an Kindern“ hatte damit nicht nur eine erhebliche Medienöffentlichkeit erreicht, sondern auch starke praktische Relevanz erhalten. In vielen Städten gründeten sich Beratungs- und Selbsterfahrungsgruppen und Initiativen.

Bald zeigten sich jedoch in Fachkreisen erhebliche Differenzen bei der Bewertung des Themas. Eine feministische Interpretation des sexuellen Missbrauchs als Ausdruck der Machtausübung von Männern über Frauen und Kinder (Patriarchat) hatte durch die neuen Veröffentlichungen und Initiativen Auftrieb erhalten. Ihr standen andere, bereits etablierte Konzepte in Organisationen des Kinderschutzes (etwa dem Kinderschutzbund) und der Familientherapie gegenüber, die sexuellen Missbrauch in erster Linie als eine Form von Kindesmisshandlung verstanden.[10] Die Diskussion hatte noch nicht die Massenmedien erreicht, war aber bereits 1991 sehr polarisiert. Jörg M. Fegert konstatierte damals: „Jeder Satz in der derzeitigen Diskussion über sexuellen Missbrauch beinhaltet in Deutschland ein für die/den ‚Uneingeweihte/n‘ kaum merkliches ‚Glaubensbekenntnis‘.“[11]

Zudem hatten in den USA und in Großbritannien bereits große Gerichtsverfahren wegen massenhaften Kindesmissbrauchs stattgefunden, die ebenfalls zur Polarisierung der Meinungen beigetragen hatten. Die größte Öffentlichkeitswirkung entfalteten der Prozess um die Kindertagesstätte McMartin in Los Angeles (1987–1990) und der sogenannte Cleveland-Prozess in Middlesbrough (1987).

Verlauf der Kontroverse

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Als Beginn der Auseinandersetzung wurde allgemein die Veröffentlichung einer scharfen Polemik von Katharina Rutschky empfunden:[12] Erregte Aufklärung, 1992. Diese Stellungnahme war in der Folgezeit heftig umstritten. Es gab lobende Rezensionen etwa in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und heftige Kritik von Alice Schwarzer in Emma. Das Forum Kritische Psychologie widmete eine ganze Nummer dem Thema (Nr. 33 [1994]),[13] wo unter anderem Frigga Haug, Klaus Holzkamp und Birgit Rommelspacher Stellung nahmen. Einen Höhepunkt erreichte die Zuspitzung, als Reinhart Wolff, damals Rektor der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin, 1994 ebendort gemeinsam mit Katharina Rutschky einen Kongress zum Thema organisierte. Dieser konnte nur hinter verschlossenen Türen und unter Polizeischutz stattfinden.[14] Aus ihm ist ein Handbuch Sexueller Mißbrauch hervorgegangen. Wolff wurde kurze Zeit darauf als Rektor abgewählt. Die damalige Frauenbeauftragte der Hochschule, Gitti Hentschel, organisierte im folgenden Jahr einen Gegenkongress, der ebenfalls in einem Buch dokumentiert ist: Skandal und Alltag. Sexueller Mißbrauch und Gegenstrategien.[15][16]

Gegendemonstranten versuchten, Veranstaltungen zu verhindern, in denen Exponenten des „Missbrauchs mit dem Missbrauch“ auftraten. Dies kam nicht nur bei dem Berliner Kongress von 1994 vor; im Jahr 1995 richtete sich die Empörung vor allem gegen den Satiriker Wiglaf Droste, der in einem Text in der Zeitschrift Titanic (Zur Dialektik von Vatermutterkind) und einer Glosse Der Schokoladenonkel bei der Arbeit die von ihm angenommene „Hysterie“ beim Thema Sexueller Missbrauch ironisierte.[17][18][19][20][21][22]

Eine andere Entwicklung war ebenfalls für die öffentliche Wirkung des Diskurses verantwortlich: Es kam zunächst in Münster 1992 zu einem spektakulären Prozess gegen einen Erzieher, dem vorgeworfen wurde, in einer Kindertagesstätte in Coesfeld zahlreiche Kinder sexuell missbraucht zu haben. Das als Montessori-Prozess bekannt gewordene Verfahren wurde in allen Massenmedien intensiv verfolgt und kommentiert. Es endete nach einem heftigen Gutachterstreit 1995 mit einem Freispruch. 1993 begannen vergleichbare Großverfahren, die Prozesse in Worms und in Flachslanden.

Parallel zu diesen Debattensträngen verlief eine Kampagne des Verbands ISUV/VDU, die mit einer Pressemitteilung im Januar 1992 begann und diverse Veranstaltungen einschloss. Der Verband, der für die regelmäßige Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts für beide Eltern eintrat, behauptete eine erhebliche Zunahme von Missbrauchsvorwürfen in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren sowie eine hohe Quote von Falschbeschuldigungen.[23] Die Angaben wurden jedoch im Folgenden massiv in Zweifel gezogen. Eine Zunahme von Missbrauchsvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren ließ sich in empirischen Untersuchungen nicht erhärten, der Anteil dieser Fälle liegt einer Studie von 2000 zufolge durchgängig bei etwa drei Prozent und damit sehr niedrig. In den vorgefundenen Fällen von Missbrauchsvorwürfen vor Familiengerichten ergab sich allerdings ein „sehr hoher Anteil von zweifelhaften bzw. nicht belegbaren Vorwürfen“.[24]

Themen der Auseinandersetzung

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Mindestens vier Themen lassen sich durchgängig festhalten.[25] Zunächst war die Verbreitung sexuellen Missbrauchs in der Gesellschaft, speziell in der deutschen Gesellschaft, heftig umstritten. Gemeinsamer Referenzpunkt fast aller Debattenbeiträge war eine Studie des Psychologen Michael C. Baurmann für das Bundeskriminalamt (1983). Er ging von den Daten der amtlichen Kriminalstatistik aus (Anzeigen wegen Verstößen gegen die einschlägigen Strafrechtsparagrafen), analysierte die Verteilung dieser Daten und versuchte eine Dunkelziffer zu schätzen, da die Kriminalstatistik lediglich das Hellfeld erfassen kann.

Zweitens ging es um die Explorationsmethoden beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Hier entzündete sich die Kritik an der Arbeit der Beratungsstellen von Wildwasser und Zartbitter und fand einen Fokus in den Anleitungen und Gutachten des Psychiaters Tilman Fürniss, die eine große Rolle beim Ingangkommen des ‚Montessori-Prozesses‘ gespielt hatten. Die Leiterin von Zartbitter Köln, Ursula Enders, distanzierte sich von dem gleichnamigen Verein in Coesfeld und dessen von Fürniss entwickelten Befragungsmethoden.[26]

Drittens findet sich insbesondere in den Beiträgen von Katharina Rutschky eine scharfe Kritik an der von ihr unterstellten Inszenierung und Instrumentalisierung des Themas für politische Anliegen des Feminismus, zusammengefasst in der griffigen Formel: „Kindesmißhandlung plus Feminismus gleich sexueller Kindesmißbrauch.“[27]

Viertens wurde von Interessenorganisationen (etwa dem ISUV) der Vorwurf erhoben, der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs werde insbesondere in Streitigkeiten um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder instrumentalisiert.

In einem kurzen Resümee hielt Ilse Lenz 2009 fest, es sei bei der Bearbeitung des Missbrauchsthemas „in Einzelfällen auch zu problematischen Diagnosen und vorschnellen Verdächtigungen“ gekommen. Sie registriert polemische Angriffe auf die Bewegung gegen sexuellen Missbrauch seitens Rutschky und Wolff, die zu einem „hart ausgetragenen Konflikt“ geführt hätten. Dieser „erwies sich letztlich als nicht lösbar“.[28]

Die durch das Medienspektakel ins Zentrum der Öffentlichkeit gerückten Vorwürfe stellten, so Karin Jäckel, die „in zehn Jahren mühsam erkämpfte Glaubwürdigkeit der Opfer wieder in Frage“.[29]

Einzelne Thesen

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Rutschky und Wolff bezweifelten Behauptungen über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen und kritisierten den ihrer Aussage nach „missionarischen Aktivismus“ von Kinderschutzbeauftragten, der dazu geführt hätte, dass Kinder bei ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigtem Missbrauchsverdacht aus Familien gerissen und sexuelle Gewalt im Sorgerechtsstreit missbraucht worden wäre.[30] Falsche Missbrauchsvorwürfe würden im Sorgerechtsstreit zum Zweck des Rufmordes oder bei verschmähter Liebe eingesetzt, so Wolff und Rutschky.[31] Die Kinder- und Jugendpsychiaterin Helga Simchen stellte die Genauigkeit von Erinnerungen in Frage, die durch bestimmte Therapietechniken („Recovered-memory therapy“ bzw. „Therapie zur Aufdeckung von Erinnerungen“) gewonnen wurden, und führte ein Beispiel an, bei dem ein Gerichtsurteil revidiert werden musste, weil die Anschuldigungen laut Simchen auf einer verfälschten Erinnerung der Kinder basierten.[32]

Eine vom Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs herausgegebene Broschüre bezeichnet Behauptungen, die Anschuldigungen seien meist falsch und ein falscher Verdacht könne ein ganzes Leben zerstören, als „Mythos“. Sie geht davon aus, dass das Thema des falschen Verdachts unangemessen viel Raum in der Diskussion um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche finde. Die verstärkte Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sei erfolgt, weil unzählige betroffene Mädchen und Jungen sexualisierte Gewalt erleben mussten und damit allein gelassen worden seien. Sie rät dazu, im Falle der Ausräumung eines Verdachts ein Rehabilitierungsverfahren anzuwenden.[33]

Die Datenlage zur Häufigkeit sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen gilt als mager, in einzelnen Bereichen sogar als dürftig; dies ist in Deutschland wie auch in vergleichbaren anderen Ländern der Fall.[34]

  • Katharina Rutschky: Erregte Aufklärung. Kindesmißbrauch: Fakten und Fiktionen. Klein, Hamburg 1992, ISBN 3-922930-05-0.
  • Reinhart Wolff: Mit dem gefährdeten Kind wird Politik gemacht. Ein Gespräch mit Reinhart Wolff über den „Missbrauch des Missbrauchs“ und die Praxis des Kinderschutzes, In: Psychologie Heute. Nr. 7, Belz, Weinheim 1994, S. 65–70, ISSN 0340-1677.
  • Katharina Rutschky; Reinhart Wolff (Hrsg.): Handbuch sexueller Mißbrauch, Psychologische und gesellschaftliche Hintergründe der gegenwärtigen Verdächtigungswelle. Klein, Hamburg 1994, ISBN 3-89521-021-8.
  • Jörg M. Fegert: Kinderpsychiatrische Begutachtung und die Debatte um den Mißbrauch mit dem Mißbrauch. In: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. 1/1995.
  • Bernd Marchewka (Hrsg.): Weißbuch sexueller Mißbrauch. Zum Umgang mit dem ungerechtfertigten Vorwurf der sexuellen Mißhandlung von Kindern in familiengerichtlichen und strafgerichtlichen Verfahren. Holos-Verlag, Bonn 1996.
  • Katharina Klees, Wolfgang Friedebach (Hrsg.): Hilfe für missbrauchte Kinder. Interventionsansätze im Überblick. 2. Auflage. Beltz Juventa, Weinheim 2004, ISBN 3-7799-2017-4.
  • Gabriele Amann, Rudolf Wipplinger (Hrsg.): Sexueller Missbrauch. Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie. Ein Handbuch. 3. Auflage. dgvt – Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Tübingen 2005, ISBN 3-87159-044-4.
  • Sabine Kirchhoff: Sexueller Missbrauch vor Gericht. Beobachtung und Analyse. Band 1, Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1278-5 (Band 2: Materialienband: 15 Gerichtsprotokolle. 1994, ISBN 3-8100-1279-3).
  • Ursula Enders: Zart war ich, bitter war's. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. 4. Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2009, ISBN 978-3-462-03328-1, Kapitel Gibt es einen „Missbrauch mit dem Missbrauch?“ (online, Aufl. von 2001).
  • Hans-Joachim Lenz (Hrsg.): Männliche Opfererfahrungen: Problemlagen und Hilfeansätze in der Männerberatung. Juventa, Weinheim/ München 2000, ISBN 3-7799-1364-X.
  • Silke Birgitta Gahleitner: Lichtblicke und Dunkelfelder – Psychosoziale Antworten auf sexuelle Gewalt im Wandel der Zeit. In: Quer denken – lesen – schreiben. Gender-/Geschlechterfragen update. Nr. 4, 2001, S. 4–8 (online).
  • Florian Wille: Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren – Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten. Springer, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-27421-3.

Einzelnachweise

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  1. Josef Linsler, Rosemarie Rittinger: Missbrauch mit dem Missbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Dokumentation. Plädoyer für eine offene Diskussion. Herausgegeben vom ISUV/VDU e. V. Nürnberg 1992.
  2. Karin Jäckel: „Helfermafia“ und „Fürsorgestasi“ – Über den „Missbrauch mit dem Missbrauch“. In: Katharina Klees, Wolfgang Friedebach (Hrsg.): Hilfen für mißbrauchte Kinder. Interventionsansätze im Überblick. Beltz, Weinheim 1997, S. 343.
  3. Alice Schwarzer: Falsche Kinderfreunde. In: Emma. September/Oktober 1993 (online).
  4. Katharina Rutschky: Mißbrauch mit dem Mißbrauch. In: Wiglaf Droste, Klaus Bittermann (Hrsg.): Das Wörterbuch des Gutmenschen. Tiamat, Berlin, S. 130–139.
  5. So 1981 in der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik. Band 34, S. 216.
  6. Vgl. beispielsweise Frigga Haug: Kindesmissbrauch. In: Historisch-Kritisches Wörterbuch des Marxismus. Band 7/I, 2008, Sp. 677–694, online (PDF; 174 kB).
  7. Florence Rush: The Best Kept Secret. Sexual Abuse of Children. Prentice Hall, Englewood Cliffs 1980; Judith Lewis Herman: Father-Daughter Incest. Harvard University Press, Cambridge 1981.
  8. Ich klage an. In: Emma. April 1978. (online)
  9. Sieh mich an. In: Emma. November 1991 (online).
  10. Vgl. etwa Gahleitner 2001, aber auch Ulrike Brockhaus, Maren Kolshorn: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen. Mythen, Fakten, Theorien. Campus, Frankfurt u. a. 1993, S. 14f.
  11. Gahleitner 2001, S. 5. Das Zitat stammt aus: Jörg Michael Fegert: Glaubensbekenntnis und Gruppenjargon. Streitpunkte und Standpunkte zur Diskussion um Sexuellen Mißbrauch. In: D. Janshen (Hrsg.): Sexuelle Gewalt. Die allgegenwärtige Menschenrechtsverletzung. Zweitausendeins, Frankfurt 1991, S. 47–85, hier: S. 47.
  12. Vgl. etwa Susanne Mayer: Mißbrauch und Wahrheit. In: Die Zeit. Nr. 30, 22. Juli 1994, (online)
  13. Inhaltsübersicht des Heftes Forum Kritische Psychologie Nr. 33. 1994, abgerufen am 17. Mai 2019.
  14. Jeannette Goddar: Sexueller Missbrauch polemisch aufbereitet. In: taz, 24. Januar 1994. taz.de.
  15. Nadja Katsch: Rezension zu: Gitti Hentschel (Hrsg.): Skandal und Alltag. In: Forum Kritische Psychologie. Nr. 37 (1995), S. 191–199, hier: S. 199.
  16. Die neue Form der Täterentlastung, Stellungnahme Gitti Hentschels zur Diskussion, taz, 24. September 1993
  17. Jörg Lau: Der sich als links Bezeichnende. In: taz. 5. Mai 1995, abgerufen am 17. Mai 2019.
  18. Micha Schöller [Frauen helfen Frauen, Tübingen]: Aufmerksamkeits- Masturbator. In: taz. 11. Mai 1995, abgerufen am 17. Mai 2019.
  19. Marco Carini, Ulrike Winkelmann: Zwei Auftritte: Buttersäure & Häme. In: taz. 12. Juni 1995, abgerufen am 17. Mai 2019.
  20. Objektiv nicht lustig, von Frank Drieschner, Die Zeit, 23. Juni 1995 26/1995
  21. Jan Schwarzmeier: Die Autonomen zwischen Subkultur und sozialer Bewegung. Dissertation. Göttingen 1999, zugänglich als Book on Demand, Norderstedt 2001, hier das Kapitel Die Kampagne gegen Wiglaf Droste, S. 192–195.
  22. Friedrich Küppersbusch: Zum Tod von Wiglaf Droste. Der Tucholsky unserer Tage. taz, 16. Mai 2019.
  23. Eine von diesem Verband selbst herausgegebene „Dokumentation“ enthält die Pressemitteilung, einen Artikel aus der Zeitschrift Stern sowie Beiträge eines vom Verband organisierten Expertenforums. Vgl. Josef Linsler, Rosemarie Rittinger: Missbrauch mit dem Missbrauch bei Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht. Dokumentation. Plädoyer für eine offene Diskussion. Herausgegeben vom ISUV/VDU e. V. Nürnberg 1992.
  24. Detlef Busse, Max Steller, Renate Volbert: Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren. In: Praxis der Rechtspsychologie. Sonderheft 2/2000, S. 3–98; das Zitat dort S. 74.
  25. Vgl. den Überblick bei Gahleitner 2001.
  26. Ursula Enders: Anhörung. (pdf) Jeder Fall ist ein Fall zu viel. In: Landtag Nordrhein-Westfalen, 17. Wahlperiode, Stellungnahme 17/1615. Zartbitter Köln, 24. Juni 2019, S. 5–7, abgerufen am 22. September 2023.
  27. Katharina Rutschky: Erregte Aufklärung. 1992, S. 23.
  28. Ilse Lenz: Wenn Frauen nein sagen, dann meinen sie nein! Die Bewegung gegen Gewalt gegen Frauen. In: Ilse Lenz (Hrsg.): Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. VS, Wiesbaden 2009, S. 209–213, hier: S. 211f. Die Zitate stammen von S. 212.
  29. Karin Jäckel: „Helfermafia“ und „Fürsorgestasi“. Über den „Missbrauch mit dem Missbrauch“. In: Hilfen für mißbrauchte Kinder. Interventionsansätze im Überblick. Beltz, Weinheim 1997. Katharina Klees, Wolfgang Friedebach, S. 342–343, abgerufen am 24. September 2023.
  30. Melanie Reinke: Das Recht jedes Kindes auf Schutz vor sexuellem Missbrauch. Tectum, Marburg 2002, S. 22.
  31. Reinhart Wolff, Katharina Rutschky: Handbuch sexueller Missbrauch. Klein, Glückstadt 1994, S. 9ff.
  32. Helga Simchen: Verunsichert, ängstlich, aggressiv: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen – Ursachen und Folgen. Kohlhammer, Stuttgart 2008. Darin: Kap. 14.4: Wenn der Missbrauch missbraucht wird, S. 176f.
  33. Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF): Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. (pdf) Ein Praxisleitfaden. Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 14. Januar 2021, S. 25, abgerufen am 24. September 2023.
  34. Andreas Jud, Miriam Rassenhofer, Andreas Witt, Annika Münzer, Jörg M. Fegert: Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch. (pdf) Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs. Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 1. Januar 2016, S. 5–6, abgerufen am 24. September 2023.