Mord an Hermann Lichtenstein

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Der Mord an Hermann Lichtenstein war ein Raubmord, der am 26. Februar 1904[Anm. 1] in Frankfurt am Main begangen wurde. Historisch bedeutend an der Aufklärung des Falles war, dass dabei ein Täter erstmals in Deutschland mit Hilfe der Daktyloskopie aufgrund seines Fingerabdrucks überführt wurde.

Hermann Lichtenstein betrieb ein Klaviergeschäft in der Zeil 69 in Frankfurt am Main. Als die Täter das Geschäft betraten, war er dort alleine. Neben den für das Publikum zugänglichen straßenseitigen Geschäftsräumen gab es rückwärtig einen großen Lagerraum, in dem zahlreiche Klaviere und Flügel standen.[1]

Die letzte Kundin verließ das Geschäft um 12:20 Uhr. Bereits um 12:45 Uhr wurde die Leiche von Hermann Lichtenstein im hinteren Teil des Lagerraumes entdeckt. Hermann Lichtenstein war mit einem runden Gegenstand mit scharfen Kanten getötet worden. Das Tatwerkzeug wurde nie gefunden, es könnte sich um einen Polierhammer gehandelt haben. Zusätzlich war eine Hanfschnur mehrfach um seinen Hals geschlungen. Im gesamten Lager- und Bürobereich des Geschäfts fanden sich Blutspuren. Der Tresor des Geschäfts, in dem sich etwa 800 Mark befunden hatten, war entleert.[2]

Ermittlungen und Prozess

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Bekanntmachung der Urteilsvollstreckung

Die Hanfschnur stammte aus einem Seilergeschäft in der Fahrgasse. Mit Hilfe des dortigen Verkäufers konnte als deren Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit der gelernte Metzger und nun als Möbelträger arbeitende Oskar Bruno Groß identifiziert worden. Er wurde festgenommen. Anschließend wurden Blutspuren auf seiner Kleidung gefunden, die er versucht hatte, mit Fleckenwasser zu entfernen. Außerdem befand er sich im Besitz von 600 Mark.[3]

Die Polizei ging aufgrund der Spuren am Tatort allerdings von zwei Tätern aus. Bei der Überprüfung der Sozialkontakte von Groß stieß die Polizei auf den Pferdeknecht Friedrich Stafforst, der sich mittlerweile in Hamburg aufhielt. Er befand sich im Besitz der goldenen Uhrkette von Hermann Lichtenstein. Bei seiner Vernehmung gab er letztendlich zu, Hermann Lichtenstein zusammen mit Groß getötet zu haben. Die beiden hatten bereits 1902 Falschgeld hergestellt. Stafforst erhielt dafür eine längere Haftstrafe, verriet die Beteiligung von Groß an der Tat aber nicht. Groß bestritt, an der Tötung von Hermann Lichtenstein beteiligt gewesen zu sein.[4]

Als Gutachter wurde der Chemiker Georg Popp, Mitbegründer der naturwissenschaftlichen Kriminalistik, herangezogen. Ihm gelang es, einen blutigen Fingerabdruck am Kragen des Opfers eindeutig Groß zuzuordnen. Stafforsts Fingerabdrücke fanden sich an Papieren und Möbeln im Geschäft. Aufgrund dieser Beweislage verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main[Anm. 2] die beiden am 18. Mai 1904 wegen Mordes zum Tod. Sie wurden am 12. November 1904 im Gefängnis in Frankfurt-Preungesheim mit dem Fallbeil enthauptet und sofort beigesetzt.[5] Schon im September – also vor der Hinrichtung – hatten sich das Anatomische Institut der Universität Marburg und die Dr. Senckenbergische Stiftung um die künftigen Leichen gestritten, deren Herausgabe aber staatlicherseits abgelehnt wurde.[6]

Literarische Verarbeitung

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  • Maria Kobold: Mordsache Lichtenstein. In: Hessisches Landesarchiv: Archiv Nachrichten aus Hessen 24/2 (2024), S. 18–22.
  • Der Mord an Klavierhändler Lichtenstein. Frankfurt Story, FR-Blog zur Frankfurter Stadtgeschichte [Stark ausgeschmückte Darstellung, die in Einzelheiten von der aktenbasierten Darstellung bei Kobold abweicht.]
  1. Kobold, S. 18; auf S. 21 nennt sie dann den 25. Februar 1904 als Tatzeitpunkt.
  2. Die Fallakten befinden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden unter der Signatur: Best 504, Nr. 908-909 und 917.
  3. Im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek sind darüber hinaus weitere sechs Ausgaben nachgewiesen.

Einzelnachweise

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  1. Kobold, S. 18, 20.
  2. Kobold, S. 18.
  3. Kobold, S. 18.
  4. Kobold, S. 21.
  5. Kobold, S. 21f.
  6. Kobold, S. 22.
  7. Rezension.

Koordinaten: 50° 6′ 52″ N, 8° 41′ 8″ O