Nachrichtendienst (Begriffsklärung)
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Nachrichtendienst bezeichnet:
- Geheimdienste bzw. verdeckt operierende Behörden; siehe Nachrichtendienst
- Staatliche und nichtstaatliche Nachrichten- und Presseagenturen
- Nachrichten- und Informationssammelstellen von Radio- und Fernsehstationen.
- Nachrichtendienst (Windows), ein System-Programm zum Versenden kurzer Mitteilungen in Rechnernetzen
- den verbotenen Nachrichtendienst im schweizerischen Strafrecht (Art. 272-274 CH-StGB), siehe Verbotener Nachrichtendienst (Straftatbestände)
- die Vereinszeitschrift Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Siehe auch:
Wiktionary: Nachrichtendienst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen