Nachsorgeprinzip

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Das Nachsorgeprinzip (englisch scientific principle[1]) oder Risikoprinzip[2] besagt, dass Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit durch wissenschaftliche Studien zweifelsfrei bewiesen sein müssen, bevor der Staat tätig wird. Für Produkte und Substanzen bedeutet das, dass sie erst dann reguliert werden, wenn ihre Schädlichkeit nachgewiesen ist.[3][4][5]

Das Nachsorgeprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Umweltpolitik und Gesundheitspolitik in den Vereinigten Staaten und Kanada.[6]

Verhandlungen über Freihandelsabkommen

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Das Nachsorgeprinzip steht im Widerspruch zu dem in Europa geltenden Vorsorgeprinzip. Die Anwendung war daher ein Diskussionspunkt in den Geheimverhandlungen zum geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)[5] und dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA).[6]

Einzelnachweise

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  1. Alexander Hagelüken, Silvia Liebrich und Jan Willmroth: U.S. Challenging European Consumer Protections In Trade Talks, TTIP Documents Show, SZ International, 1. Mai 2016.
  2. Risikoprinzip. In: Der Umweltthesaurus UMTHES. Umweltbundesamt, 5. November 2004, abgerufen am 14. Februar 2020.
  3. Die Aufregung ist groß, Tageblatt, 2. Mai 2016.
  4. Jan Willmroth: TTIP-Papiere: Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick, Süddeutsche Zeitung, 1. Mai 2016.
  5. a b Katharina Grimm TTIP Leak: Was Sie über das Freihandelsabkommen wissen müssen, Stern.de, 2. Mai 2016
  6. a b Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln (Memento des Originals vom 21. Juni 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.foodwatch.org, foodwatch, 21. Juni 2016.