Natzweiler-Prozess

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Der Natzweiler-Prozess gegen Werner Rohde et al. fand vom 29. Mai bis zum 1. Juni 1946 vor einem britischen Militärgericht in Wuppertal statt. Neun deutsche Angeklagte aus dem KZ Natzweiler-Struthof standen wegen ihrer Beteiligung an der Tötung von vier Funkerinnen des britischen Geheimdienstes Special Operations Executive (SOE) am 6. Juli 1944 vor Gericht, fünf wurden verurteilt. Aus diesem Anlass wurden erstmals im KZ Natzweiler-Struthof begangene Taten verhandelt. (Beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher waren zuvor schon vor einem internationalen Militärgerichtshof Zeugenaussagen zu den dortigen Menschenversuchen angehört worden.[1])

Verhandeltes Kriegsverbrechen

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Infolge von Ermittlungen zum Verbleib von verschollenen SOE-Agenten des Englandspiels durch Vera Atkins vom SOE und das War Crime Investigation Team des Special Air Service wurden am 6. Juli 1944 im Konzentrationslager Natzweiler-Struthof begangene Tötungsdelikte an vier Funkerinnen aufgeklärt, die in Frankreich Kontakte zwischen SOE und Résistance hergestellt hatten.[2] Diese Frauen waren zusammen mit weiteren aus dem Gefängnis Fresnes bei Paris im Mai 1944 als Schutzhäftlinge ins Frauengefängnis Karlsruhe überstellt worden. Auf Nachfrage beim Reichssicherheitshauptamt in Berlin entschied die Gestapo die Hinrichtung von vier dieser Frauen ohne vorherige Gerichtsverhandlung in Natzweiler, einem reinen Männerlager, durchführen zu lassen und informierte die Lagerleitung telegraphisch. Die vier Frauen trafen am 6. Juli 1944 in Natzweiler ein und wurden von den Lagerärzten Heinrich Plaza und Werner Rohde durch als Typhusimpfungen ausgegebene Phenolinjektionen getötet. Die Leichen wurden anschließend im Krematorium des Lagers verbrannt, so dass bis zum Morgen die Spuren beseitigt waren. Bei der Liquidierung waren neben den beiden Ärzten auch der Vertreter des Lagerführers Heinrich Franz Ganninger und der Vertreter des Schutzhaftlagerführers anwesend.[3][4]

Getötete Funkerinnen[5]
Bild Name Angehörige der
Andrée Borrel First Aid Nursing Yeomanry
Diana Rowden Women’s Auxiliary Air Force
Vera Leigh First Aid Nursing Yeomanry
Sonia Olschanezky*

*Identität war zum Prozesszeitpunkt unbekannt.

Der Prozess fand in der britischen Besatzungszone vom 29. Mai bis 1. Juni 1946 im Zoologischen Garten von Wuppertal vor einem britischen Militärgericht nach den Regeln des Royal Warrant statt. Von zeitweise siebzehn vorgesehenen Angeklagten wurde gegen neun verhandelt.[6]

Urteile zu den Angeklagten
Name Funktion Urteil Anmerkung
Fritz Hartjenstein Lagerkommandant Lebenslängliche Haft Dessen Behauptung, nichts von den Vorgängen gewusst zu habe und am Tag der Tat nicht im Lager gewesen zu sein, war unglaubwürdig.
Werner Rohde Lagerarzt Tod durch Hängen Verabreichte mindestens eine Spritze
Magnus Wochner Gestapo Natzweiler 10 Jahre Haft Verantwortlicher Gestapomitarbeiter vor Ort
Franz Berg KZ-Häftling
(Gewohnheitsverbrecher)
5 Jahre Haft Verbrennung der Leichen
Emil Bruttel Lagersanitäter 4 Jahre Haft Bereitstellung der Tötungsutensilien
Peter Straub Lagerpersonal 13 Jahre Haft Vorbereitung und Anwesenheit
Harberg Gestapo Karlsruhe Freispruch zu Prozessbeginn Keine Beweise durch Anklage vorgelegt
Wolfgang Zeuss Schutzhaftlagerführer Freispruch Anwesenheit nicht zweifelsfrei geklärt
Emil Meier Chef des Wachpersonals Freispruch Anwesenheit nicht zweifelsfrei geklärt
Kurt aus dem Bruch Lagerzahnarzt Freispruch Anklage beruhte auf Hörensagen

Die Angeklagten versuchten bei ihrer Verteidigung, ihre Rolle zu verschleiern und widersprachen sich dabei teilweise. Die Kernfrage, ob ein rechtmäßiges Todesurteil gegen die Frauen vorlag oder die Angeklagten von dessen Existenz ausgehen konnten, stand im Zentrum der Verhandlung. Ein Todesurteil konnte nicht vorgelegt werden und angesichts der klandestinen Umstände der Tötung hielt das Gericht die Verurteilten für des Kriegsverbrechens im Widerspruch zum geltenden Kriegsrecht (Art. 30 Haager Landkriegsordnung von 1907[7]) für schuldig. Die Frauen wurden demnach mit Unrechtsbewusstsein getötet.[8]

Am Ende des Prozesses wurden die anwesenden Journalisten vom Gericht zum Verzicht einer Berichterstattung aufgefordert, dem sie zustimmten. Informationen über das Schicksal der Frauen und des Verdachts, dass mindestens eines der Opfer zum Zeitpunkt der Verbrennung noch am Leben war, gelangten trotzdem an die Presse. London glaubte, dass ein Leck in Deutschland bestünde und befürchtete, dass die Berichterstattung die Richter in einem weiteren Prozess zu Natzweiler, in dem Hartjenstein, Straub und Berg ebenfalls angeklagt waren, beeinflussen könnte. Da die Presseberichte Sachverhalte darstellten, die im Prozess nicht angesprochen worden waren, wird der Journalist Galitzer, der schon 1944 im befreiten Lager recherchiert hatte, als Quelle betrachtet.[9]

Der Prozess wurde von David Maxwell Fyfe 1949 als Band 5 The Natzweiler Trial seiner Dokumentationsserie War Crimes Trials herausgegeben.

  • Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. Journal of Intelligence History, Vol. 6, Nr. 2, 2006, ISSN 1616-1262.
  • Anthony M. Webb (Hrsg.): Trial of Wolfgang Zeuss, Magnus Wochner, Emil Meier, Peter Straub, Fritz Hartjenstein, Franz Berg, Werner Rohde, Emil Bruttel, Kurt aus dem Bruch und Harberg

Einzelnachweise

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  1. FORTY-FIFTH DAY Tuesday, 29 January 1946. Nuremberg Trial Proceedings, Vol. 6, Avalon project.
  2. Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. Journal of Intelligence History, Vol. 6, Nr. 2, 2006, ISSN 1616-1262, S. 36 f.
  3. Wolfgang Kirstein: Das Konzentrationslager als Institution totalen Terrors – Das Beispiel des KL Natzweiler. Centaurus 1992, Band 2 der Freiburger Arbeiten zur Soziologie der Diktatur (Hrsg.: Friedrich Pohlmann), ISBN 3-89085-649-7, S. 12 f.
  4. Auf dem Weg zu einer Geschichte des Konzentrationslagers Natzweiler. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 2009. S. 35 f.
  5. Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. S. 36.
  6. Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. S. 39.
  7. Im Prozess fälschlich Genfer Konvention genannt. Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. S. 48.
  8. Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. S. 40 f.
  9. Lorie Charlesworth: British Intelligence Officials and the Natzweiler Trial. S. 46 f.