Nebenanlage
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Nebenanlage steht für:
- Nebenanlage (Denkmalschutz), in Deutschland zum Grundstück gehörende geschützte Freifläche im Sinne des Denkmalschutzes
- Nebenanlage (Baunutzungsverordnung), in Deutschland im Sinne der Baunutzungsverordnung bauliche Anlage auf einem Grundstück
- Nebenanlage (Bundesfernstraßengesetz), in Deutschland im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes Bestandteil der Straße
- Nebenanlage (Eisenbahngesetz), in der Schweiz im Sinne des Eisenbahngesetzes Bauten und Anlagen, die nicht ganz oder überwiegend dem Eisenbahnbetrieb dienen (Art. 18m EBG)
- Nebenanlage (Luftfahrtinfrastruktur), in der Schweiz in der Luftfahrt außerhalb des Flugplatzes liegende Bauten und Anlagen, die sich aber innerhalb des Flugplatzperimeters befinden (Art. 2 Abs. f VIL)
- Nebenanlage (Nationalstrassenverordnung), in der Schweiz im Sinne der Nationalstrassenverordnung Versorgungs‑, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe im Eigentum des Bundes (Art 6. NSV)
- Nebenanlage (Rohrleitungssicherheitsverordnung), in der Schweiz im Sinne der Rohrleitungssicherheitsverordnung die Peripherie einer Rohrleitungsanlage (Art. 2 RLSV)
Siehe auch: