Nebenstelle

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Nebenstelle bezeichnet:

  • bei Telefonanlagen die Telefonanschlüsse der einzelnen Mitarbeiter, siehe Nebenstelle (Telefonanlage)
  • bei größeren Unternehmen eine örtliche oder fachlich spezialisierte Geschäftsstelle bzw. Niederlassung, im Einzelnen:
    • Filiale, vom Sitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbstständige Verkaufsstelle
    • Zweigniederlassung, vom Sitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbstständige Betriebsstätte, die mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und einer (Haupt)niederlassung zugeordnet ist