Nostrifikation (Begriffsklärung)
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Die Bezeichnung Nostrifikation kann sich beziehen auf:
- in der juristischen Fachsprache: Verleihung der Staatsbürgerschaft, bzw. Erteilung der Bürgerrechte, siehe dazu Einbürgerung
- in der Amtssprache: Anerkennen eines ausländischen Examens, Diploms im Inland, siehe dazu Nostrifikation
- Übernahme eines an einer anderen Wissenschaftlichen Hochschule habilitierten Wissenschaftlers an die eigene Fakultät ohne neuerliches Habilitationsverfahren.
Siehe auch:
Wiktionary: Nostrifikation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen