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Oberamt Ulm

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Karte der württembergischen Oberämter, Stand 1835, Oberamt Ulm hervorgehoben

Das Oberamt Ulm war ein württembergischer Verwaltungsbezirk, der 1934 in Kreis Ulm umbenannt wurde. Die Kreisreform 1938 etablierte die Stadt Ulm als Stadtkreis innerhalb des Landkreises Ulm, teilte vier Gemeinden dem Landkreis Heidenheim zu und vergrößerte den Rest, vor allem durch Gemeinden der aufgelösten Kreise Blaubeuren und Laupheim, zum Landkreis Ulm.

Allgemeines zu württembergischen Oberämtern siehe Oberamt (Württemberg).

Oberämter Ulm und Alpeck, Gebietsstand 1813, mit den früheren Herrschafts- und Ämtergrenzen
Legende

1803 teilte der Reichsdeputationshauptschluss die Reichsstadt Ulm mit ihrem rund 900 km² großen, knapp 60.000 Einwohner zählenden Territorium dem Kurfürstentum Bayern zu. 1810 trat Bayern gemäß dem Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg den Hauptteil dieses Gebiets, ohne die rechts der Iller bzw. südlich der Donau gelegenen Orte, an Württemberg ab, das zur Verwaltung der Neuerwerbungen die Oberämter Ulm und Albeck errichtete (damalige Schreibweise „Alpeck“). Das Oberamt Ulm war zunächst sehr klein und umfasste nur die unmittelbare Umgebung von Ulm, bis ihm 1819 das wesentlich größere, dafür nur dünn besiedelte Oberamt Albeck eingegliedert wurde. Nachbarn des von 1818 bis 1924 dem Donaukreis zugeordneten Bezirks waren die Oberämter Blaubeuren, Wiblingen (später Laupheim), Ehingen, Geislingen und Heidenheim sowie das Königreich Bayern.

Ehemalige Herrschaften

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1813, nach Abschluss der Gebietsreform, setzte sich der Bezirk aus Bestandteilen zusammen, die im Jahr 1800 zu folgenden Herrschaften gehört hatten:

Einen Sonderfall stellte Einsingen dar, wo sich keiner der zahlreichen Grundherren (darunter die Klöster Urspring, Wiblingen und Söflingen, die Schenken von Castell als Inhaber des Ritterguts Wernau und die Ulmer Schwesternsammlung) als Landesherr durchsetzen konnte. Eine Dorfordnung regelte die gemeinsame Herrschaft.

Dem Oberamt Ulm gehörten 1810 neben der Stadt nur die Gemeinden Einsingen, Grimmelfingen, Jungingen und Söflingen an. 1811 kamen Ehrenstein, Lehr und Mähringen vom Oberamt Blaubeuren hinzu, 1819 das gesamte Oberamt Albeck.

Einwohnerzahlen 1836

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1836 waren folgende 36 Gemeinden dem Oberamt Ulm unterstellt:

Nr. frühere Gemeinde Einwohnerzahl 1836 heutige Gemeinde
evangel. kathol.
1 Ulm 11.458 607 Ulm
2 Albeck 1 432 Langenau
3 Altheim 1.074 2 Altheim (Alb)
4 Asselfingen 551 Asselfingen
5 Ballendorf 511 Ballendorf
6 Beimerstetten 333 Beimerstetten
7 Bernstatt 2 728 2 Bernstadt
8 Bissingen 175 289 Herbrechtingen
9 Börslingen 132 Börslingen
10 Breitingen 160 Breitingen
11 Ehrenstein 291 Blaustein
12 Einsingen 393 Ulm
13 Ettlenschieß 318 Lonsee
14 Göttingen 323 Langenau
15 Grimmelfingen 189 Ulm
16 Halzhausen 265 Lonsee
17 Hervelsingen 3 320 Langenau
18 Holzkirch 285 Holzkirch
19 Jungingen 522 Ulm
20 Langenau 3.221 7 Langenau
21 Lehr 164 1 Ulm
22 Lonsee 318 Lonsee
23 Luizhausen 195 Lonsee
24 Mähringen 215 Ulm
25 Neenstetten 449 Neenstetten
26 Nerenstetten 183 Nerenstetten
27 Nieder-Stotzingen 686 635 Niederstotzingen
28 Ober-Stotzingen 430 Niederstotzingen
29 Oellingen 358 1 Öllingen
30 Rammingen 3 502 Rammingen
31 Setzingen 398 139 Setzingen
32 Söflingen 25 1.558 Ulm
33 Stetten im Lonthal 4 3 448 Niederstotzingen
34 Urspring 402 Lonsee
35 Weidenstetten 708 1 Weidenstetten
36 Westerstetten 69 547 Westerstetten
  Summe 25.113 5.714  

heutige Schreibweise: 1 Albeck, 2 Bernstadt, 3 Hörvelsingen, 4 Stetten ob Lontal

Änderungen im Gemeindebestand seit 1813

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Gemeinden und Markungen um 1860

Um 1825 wurden Haslach und St. Moritz von Göttingen nach Jungingen umgemeindet.

Um 1830 wurden Börslingen und Breitingen zu selbständigen Gemeinden erhoben.

1839 wurde Reutti von Urspring getrennt und zur selbständigen Gemeinde erhoben.

1848 erhielten Langenau und Niederstotzingen das Stadtrecht.

1905 wurde Söflingen nach Ulm eingemeindet.

1926 wurde Grimmelfingen nach Ulm eingemeindet.

1927 wurde Wiblingen (Oberamt Laupheim) nach Ulm eingemeindet.

des 1819 aufgelösten Oberamts Albeck:

des Oberamts Ulm (ab 1928 mit der Dienstbezeichnung Landrat):

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