Obergericht Celle
Das Obergericht Celle war ein großes Obergericht im Königreich Hannover und später im Königreich Preußen. Es hatte seinen Sitz in Celle in Niedersachsen.
Hannover
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Zum 1. Oktober 1852 wurden 12 Große und 4 Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Celle eingerichtet.[2]
Dem Obergericht Celle waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Ahlden
- Amtsgericht Beedenbostel
- Amtsgericht Bergen bei Celle
- Amtsgericht Burgdorf
- Amtsgericht Burgwedel
- Amtsgericht Bissendorf
- Amtsgericht Celle
- Amtsgericht Eicklingen
- Amtsgericht Fallersleben
- Amtsgericht Fallingbostel
- Amtsgericht Walsrode
- Amtsgericht Gifhorn
- Amtsgericht Ilten
- Amtsgericht Isenhagen
- Amtsgericht Knesebeck
- Amtsgericht Meinersen
- Amtsgericht Rethem
- Amtsgericht Soltau[3]
Preußen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde das Obergericht Celle in ein preußisches Obergericht umgewandelt. Ihm waren die 12 Amtsgerichte Ahlden, Bergen, Burgdorf, Burgwedel, Celle, Fallersleben, Gifhorn, Isenhagen, Meinersen, Soltau, Uelzen und Walsrode nachgeordnet. Übergeordnet war nun das Appellationsgericht Celle. Das Obergericht Celle war gleichzeitig Schwurgericht. 1870 gab es 193.697 Gerichtseingesessene. Gerichtetage wurden in Beedenbostel, Bissendorf, Bodenteich, Brome, Fallingbostel, Hermannsburg, Knesebeck, Rethem a.d. Aller, Schneverdingen, Schwarmstedt und Winsen a.d. Aller gehalten.[4]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Obergericht Celle 1879 aufgehoben. Seine Aufgabe übernahmen verschiedene Landgerichte, z. B. das Landgericht Lüneburg.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online
- ↑ Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 200 f., Digitalisat