Oberste Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt

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Dieser Artikel beschreibt die obersten Staatsbehörden, also die Exekutive in Schwarzburg-Rudolstadt.

Grafen bzw. Fürsten

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Landesherren waren bis 1918 die Grafen bzw. Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt. Diese bestimmten die Politik. Die Oberbehörden waren ihnen nachgeordnet.

1574 wurde die Kanzlei in Rudolstadt als oberste Staatsbehörde für die Schwarzburg-Rudolstädter Oberherrschaft geschaffen. An der Spitze dieser Landesverwaltung stand der Kanzler. Seit dem 17. Jahrhundert wurde die Kanzlei als Regierung bezeichnet. Sie war gleichzeitig oberste Verwaltungsbehörde und oberstes Gericht. Sie bestand im 17. Jahrhundert aus dem Kanzler, zwei bis drei Hofräten und Schreibern.

Bereits 1572 war in Frankenhausen die Kanzlei für die Schwarzburg-Rudolstädter Unterherrschaft gebildet worden. Diese verlor im Laufe der Zeit an Bedeutung und wurde 1809 aufgelöst. Damit war die Kanzlei in Rudolstadt für das ganze Fürstentum zuständig.

Geheimes Ratskollegium

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Das Geheime Ratskollegium entstand 1712. Es war für die „geheimen“ Themen zuständig, also die politischen Themen, die der Fürst nur vertrauten Mitarbeitern überlassen wollte. Dies waren zunächst vor allem Fragen der Außenpolitik und Fragen des fürstlichen Hauses. Nach der Märzrevolution wurde es am 29. Dezember 1848 in Ministerium umbenannt.

Verwaltungsreform 1850

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Mit der Verwaltungsreform 1850 wurden Regierung und Ministerium aufgelöst. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde umgesetzt. Die Gerichtsfunktion der Regierung ging auf die neu gebildeten Kreisgerichte bzw. das Appellationsgericht Eisenach über (siehe Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt). An der Spitze der Verwaltung stand nun das Ministerium zu Rudolstadt.[1]

Es bestand aus folgenden Abteilungen:

  • Abteilung 1 (Äußeres und Fürstliches Haus)
  • Abteilung des Inneren
  • Abteilung der Justiz
  • Abteilung für Kirchen und Schulsachen
  • Abteilung der Finanzen

In der Reaktionsära wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung aus Kostengründen wieder in Frage gestellt. 1858 wurde daher die alte Regierung wieder neu geschaffen[2] aber bereits auf Wunsch des Landtags 1868 abgeschafft.

In der Weimarer Republik

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Auch nach der Novemberrevolution blieb das Ministerium die Spitze der Verwaltung. Neben den beamtetes Mitgliedern traten nun vier Politiker, die am 23. November 1818 durch den Landtag gewählt wurden. An der Spitze des Ministeriums stand nun ein Sozialdemokrat. Den beamteten Mitgliedern des Ministeriums wurde jeweils ein gewählter beigegeben. Hartmann war die für die Finanzabteilung, Otto für das Innere, Bernhardt für die Justiz und Meißner für die Kirchen- und Schulsachen. Da die gewählten Mitglieder ehrenamtlich tätig waren, lag weiterhin die Hauptverantwortung bei den beamteten Mitgliedern. Nach den Landtagswahlen am 16. März 1919 wählte der Landtag am 25. Mai 1919 das neue Ministerium.

Mit der Eingliederung nach Thüringen wurde das Ministerium im Januar 1923 zur Gebietsregierung Rudolstadt.

Mitglieder des Geheimen Ratskollegiums

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Kanzler und Konsistorialpräsidenten zu Rudolstadt

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Mitglieder des Gesamtministeriums 1850–1858 und des Ministeriums zu Rudolstadt 1858–1868

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Vorstände der Ministerialabteilungen 1850-1858

Präsidenten der Landesverwaltungskollegien 1858–1868

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Staatsminister und Vorstände der Ministerialabteilungen zu Rudolstadt 1868 bis 1922

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Mitglieder des Gesamtministeriums 1918–1920 und der Gebietsregierung 1920–1922

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Nichtbeamtete Mitglieder

Beamtete Mitglieder

  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt, 1994, ISBN 3-334-60503-5

Einzelnachweise

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  1. Gesetz vom 26. April 1850, die Organisation des Ministeriums betreffend
  2. Verordnung über die Organisation der obersten Landesbehörden vom 30. April 1858