Obsterzeugnis
Obsterzeugnisse sind Erzeugnisse aus Früchten oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Obsterzeugnisse werden für Backzwecke in der Bäckerei und Konditorei genutzt.[1][2]
Begriffsbestimmungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut den Leitsätzen für Obsterzeugnisse des Deutschen bzw. Österreichischen Lebensmittelbuchs gehören dazu:
- tiefgefrorene Obsterzeugnisse
- Obstkonserven
- Fruchtsirup und bestimmte streichfähige Fruchtzubereitungen
- Trockenfrüchte.
Diese Leitsätze gelten nicht für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtmark, Konfitüren, Marmeladen, Gelees und andere Erzeugnisse, die der Fruchtsaftverordnung bzw. der Konfitürenverordnung unterliegen. Sind die Obsterzeugnisse für die Herstellung von Back- und Konditorwaren (sowie in Österreich für Mehlspeisen) bestimmt, unterliegen sie in Bezug auf technologisch notwendige Zusätze (Stärke, Konservierungs- und Verdickungsmittel) nicht den Regelungen der Konfitürenverordnung.
Zur Haltbarmachung sind folgende Verfahren gängig, auch kombiniert miteinander:
- Tiefgefrieren nach der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
- Kühlen,
- Wärmebehandeln durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
- Konzentrieren durch Wasserentzug,
- Trocknen oder Gefriertrocknen,
- Kandieren,
- Zusetzen von Konservierungsstoffen
- Einlegen in Alkohol.
Zur Herstellung von Obsterzeugnissen werden außer Obst weitere Zutaten verwendet, jedoch kommen in tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus einer Obstart keine weiteren Zutaten.
Besonderheiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Obsterzeugnisse – im Sinne der Leitsätze für Obsterzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs – sind Erzeugnisse aus Obst einschließlich Rhabarber und Rübenkraut.[3]
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch werden Paradeiser, die genießbaren Teile von Rhabarberstängeln, Karotten, Süßkartoffeln, Gurken, Kürbissen, Melonen und Ingwerwurzeln (frisch, getrocknet oder in Sirup) dem Obst gleichgestellt.[4]
Vereinigte Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das US-Zollgericht in Buffalo urteilte im Jahr 1947, dass Rhabarber zu den Früchten zähle, weil hauptsächlich als Obst verwendet. Grund waren die höheren Einfuhrzölle für Gemüse als für Früchte.[5][6]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schünemann, Claus: Lernfelder der Bäckerei und Konditorei - Verkauf : Praxis-Theorie-Lehrbuch für die Berufsausbildung zur Fachverkäuferin, zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk. 1. Auflage. Gildebuchverl, Alfeld/Leine 2006, ISBN 3-7734-0170-1, S. 174–176.
- ↑ Treu, Günter.: Technologie der Backwarenherstellung : fachkundliches Lehrbuch für Bäcker und Bäckerinnen. 10., überarb. Auflage. Gildebuchverl, Alfeld/Leine 2009, ISBN 978-3-7734-0150-2, S. 245.
- ↑ Leitsätze für Obsterzeugnisse. (PDF) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), abgerufen am 22. Juni 2018.
- ↑ Konfitüre und andere Obsterzeugnisse IV. Auflage / Codexkapitel / B 5. (PDF) Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Österreich, abgerufen am 22. Juni 2018.
- ↑ Clarkson, Janet, 1947-: Food history almanac : over 1,300 years of world culinary history, culture, and social influence. Lanham, Maryland 2014, ISBN 978-1-4422-2715-6, S. 687 (englisch).
- ↑ Brown, Amy C.,: Understanding food : principles and preparation. Sixth edition Auflage. Boston 2019, ISBN 978-1-337-55756-6, S. 285 (englisch).