Obstfelderschmiede
Obstfelderschmiede Landgemeinde Stadt Schwarzatal
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Koordinaten: | 50° 36′ N, 11° 8′ O | |
Eingemeindung: | 1923 | |
Eingemeindet nach: | Meuselbach-Schwarzmühle | |
Postleitzahl: | 98744 | |
Vorwahl: | 036705 | |
Lage von Obstfelderschmiede in Thüringen
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Der Haltepunkt Obstfelderschmiede ist der Zugangspunkt der Oberweißbacher Bergbahn
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Obstfelderschmiede ist ein Ortsteil von Mellenbach-Glasbach in der Landgemeinde Stadt Schwarzatal im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Überregional bekannt ist der Ort als Talstation der Oberweißbacher Bergbahn.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Walddorf liegt im Tal der Schwarza an der Landesstraße 1112; rechts und links liegen die bewaldeten Hänge des Thüringer Waldes. Im Tal verläuft die Schwarzatalbahn von Rottenbach nach Katzhütte mit dem Haltepunkt Obstfelderschmiede und der Talstation der Oberweißbacher Bergbahn.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1456 wurde die Siedlung als Schmiede an der unteren Schwarza erstmals genannt. Die heutige Bezeichnung lässt sich auf den ab 1528 belegten Namen der Besitzerfamilie Obstfelder zurückführen.[1] Bis 1918 gehörte der Ort zur Oberherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.
1922 wurde die Oberweißbacher Bergbahn eröffnet, welche ihre Talstation in Obstfelderschmiede hat. In diesem Zusammenhang erhielt der Ort auch einen Haltepunkt an der seit 1899 durch die Gemarkung führenden Schwarzatalbahn. 1923 wurden die Orte Blumenau, Zirkel, Mellenbach, Glasbach und Obstfelderschmiede zur Gemeinde Mellenbach-Glasbach vereinigt.[2] Am 1. Januar 2019 fusionierte die Gemeinde mit zwei weiteren zur Landgemeinde Stadt Schwarzatal.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Aus der Geschichte des Ortes ( vom 30. Januar 2011 im Internet Archive) Abgerufen im Internet am 1. April 2012
- ↑ Geschichte auf der Website der Gemeinde Mellenbach-Glasbach ( vom 30. Januar 2011 im Internet Archive) Abgerufen am 1. April 2012
- ↑ Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018 S. 795 ff., aufgerufen am 6. Januar 2019