Offshore-Netzplan
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Der deutsche Offshore-Netzplan ist eine Abbildung und Planung für den Ausbau der Offshore-Windkraftwerke in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Er wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) aktualisiert.
Die folgenden Kernpunkte sind darin aufgestellt und werden jährlich aktualisiert:[1]
- Identifizierung Offshore-Windkraftwerke
- Festlegung der Trassenverläufe für die Anbindungsleitungen (Seekabel)
- Standorte für die Konverterplattformen (der HGÜ-Anbindungen)
Clusterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als „Cluster für Offshore-Windparks“ definiert der Offshore-Netzplan „räumlich zusammenhängende und abgrenzbare Planungen für Offshore-Windenergieanlagen“.[2] So wurden für den Bereich der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee 13 Cluster definiert.
Beispiel: Cluster 2
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]geplante Netzanschlussleistung (davon genehmigt bzw. in Betrieb) |
1760 MW (860 MW) |
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Netzanschlüsse |
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beteiligte Offshore-Windparks |
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Offshore-Netzplans für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee ( vom 17. Mai 2013 im Internet Archive), Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Februar 2013, abgerufen am 6. Mai 2013
- ↑ Offshore-Netzplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee ( vom 1. März 2013 im Internet Archive) (PDF; 506 kB), Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Februar 2013, abgerufen am 6. Mai 2013
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bundesfachplan Offshore beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie