Onlinezugangsgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
Kurztitel: Onlinezugangsgesetz
Abkürzung: OZG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsverfahrensrecht
Fundstellennachweis: 206-7
Erlassen am: Art. 9 G vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122)
Inkrafttreten am: 18. August 2017
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 19. Juli 2024
(BGBl. I Nr. 245 vom 22. Juli 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 24. Juli 2024
(Art. 9 G vom 19. Juli 2024)
GESTA: B116
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das als Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften verkündet wurde. Es verpflichtet Bund und Länder, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen (§ 1 OZG).

Das Onlinezugangsgesetz wurde am 14. August 2017 erlassen. Es ist gemäß Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften am 18. August 2017 in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Gesetzes ist sowohl im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages als auch im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages verankert.[1][2] Im Juli 2024 stimmte der Bundestag den Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zum „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ zu.[3]

Mit den Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017[4] wurde Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt. Art. 91c Absatz 5 GG normiert, dass der übergreifende informationstechnische Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt wird.[5] Auf dieser Grundlage wurde das OZG vom 14. August 2017 beschlossen.[6]

In Erfüllung der neuen Gemeinschaftsaufgabe will das OZG die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Für die Praxis bedeutet das, dass Bund, Länder und Kommunen ihre jeweils eigenen Portale miteinander verknüpfen müssen.

Mit dem einheitlichen Nutzerkonto wird das Ziel verfolgt, Bürgern und Unternehmen eine „digitale Identität“ für ihre Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung im Internet bereitzustellen. Das Nutzerkonto kann für alle Online-Verwaltungsleistungen genutzt werden und soll von allen Portalen im Verbund akzeptiert werden. Es ist somit interoperabel.[7][8]

Im „Gesamtvorhaben KONSENS“ wirken Bund und Länder nach dem ebenfalls im Juli 2017 ergänzten Art. 108 GG beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (§ 1 des KONSENS-Gesetzes).

Ziel und Inhalt

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Ziel des OZG ist es, den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen zu verbessern bzw. zu ermöglichen. In § 2 OZG werden die Begriffe „Portalverbund“, „Verwaltungsportal“, „Verwaltungsleistungen“, „Nutzer“, „Nutzerkonto“, „Bürgerkonto“, „Organisationskonto“ und „IT-Komponenten“ im Sinne des Gesetzes definiert.

Nutzerorientierung

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Die Nutzerorientierung ist das oberste Prinzip des Servicestandards für die digitale Verwaltung, der ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen definiert.[9] Die Entwicklung der digitalen Angebote ist so auszurichten, dass sie den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Die Ansprüche der Nutzer und nicht die der jeweiligen Verwaltungsbehörden sollen im Mittelpunkt stehen. Leistungen, die thematisch zusammen gehören, werden in Themenfeldern zusammengefasst und zusammen digitalisiert – auch wenn die zuständigen Ämter und Behörden ganz unterschiedliche sind.[10]

Nutzer und Nutzerkonten

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Nutzer im Sinne des OZG sind natürliche Personen, juristische Personen, Vereinigungen (soweit ihnen ein Recht zustehen kann) und Behörden. Ein Nutzerkonto ist eine zentrale Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente, die eine staatliche Stelle anderen Behörden zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung zu Zwecken der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellt.[11]

Bund und Länder müssen im Portalverbund Nutzerkonten bereitstellen, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen einheitlich identifizieren können (§ 3 OZG).

Bund und Länder bestimmen jeweils eine öffentliche Stelle, die den Nutzern die Einrichtung eines Nutzerkontos anbietet. Gleichfalls bestimmen Bund und Länder jeweils öffentliche Stellen, die die Registrierung von Nutzerkonten vornehmen dürfen (§ 7 OZG).

Der Nachweis der Identität des Nutzers eines Nutzerkontos kann auf unterschiedlichen Vertrauensniveaus erfolgen und muss die Verwendung des für das jeweilige Verwaltungsverfahren erforderlichen Vertrauensniveaus ermöglichen (§ 8 OZG). Je nach Antrag wird bei der Anmeldung zwischen Basisniveau, substantiellem und hohem Vertrauensniveau unterschieden. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises geht bei allen Online-Anträgen.[12]

Das eID-Karte-Gesetz vom 26. Juni 2019 ermöglicht auch nicht-deutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum den Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) mit einer Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte).[13]

Das Digitale Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto, das von den Ländern Bayern und Bremen entwickelt wird und bundesweit zur Verfügung gestellt werden soll[14].

Verwaltungsportale und Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen

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Das Nutzerkonto Bund (NKB), auch als BundID[15] bezeichnet, ist ein vom IT-Planungsrat angeschobener Portalverbund, der im Jahr 2019 online gegangen ist. Das Angebot soll es Bürgern ermöglichen, freiwillig ein Konto zu eröffnen, mit dem sie sich gegenüber allen im Portalverbund registrierten Verwaltungen authentisieren können.[16]

Im November 2020 waren 10.000 Bürgerkonten beim Nutzerkonto Bund registriert.[17] Ende 2021 waren es 80.000 Konten, Mitte Februar 2022 über 100.000 Konten[18] und Mitte September 2022 über 200.000 Konten.[19]

Mit dem Portalverbund soll sichergestellt werden, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. Mit der Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes im März 2021[20][21] konnte das Once-Only-Prinzip für Bürger mithilfe der Steuerlichen Identifikationsnummer realisiert werden.[22] Im Juli 2021 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (Unternehmensbasisdatenregistergesetz – UBRegG) beschlossen.[23] Die Realisierung des Once-Only-Prinzips für Unternehmen dürfte frühestens ab 2024 möglich sein.[24]

Die Bundesregierung wird zusammen mit dem IT-Planungsrat dazu ermächtigt, IT-Komponenten nach § 2 Abs. 6 OZG verbindlich vorzugeben. Die Länder können von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen durch Landesrecht abweichen, soweit sie für den Betrieb im Portalverbund geeignete IT-Komponenten bereitstellen (§ 4 OZG).

Die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards werden durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums des Innern ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Hier ist § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes zu berücksichtigen. Von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden (§ 5 OZG).

Für die Kommunikation zwischen den im Portalverbund genutzten informationstechnischen Systemen legt das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem IT-Planungsrat durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die technischen Kommunikationsstandards fest (§ 6 OZG).

OZG Portalverbund und Single Digital Gateway (SDG)

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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen.[25] Das SDG und das Onlinezugangsgesetz (OZG) haben dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll über ein einziges Portal zu finden sein.[26] Auf europäischer Ebene soll die Plattform „Your Europe“ zur zentralen Anlaufstelle für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen aller europäischen Mitgliedsstaaten werden.[27]

Bekanntgabe von Verwaltungsakten

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Behörden können Verwaltungsakte elektronisch über das Postfach im Sinne des OZG (vgl. § 2 Abs. 7 OZG) bekannt geben, wenn der Nutzer zu diesem Verfahren seine Einwilligung erteilt hat[28]. Das Verfahren befindet sich jedoch noch nicht im Einsatz[29].

Funktioniert das? Quelle: Nationaler Normenkontrollrat 2022

Über 6.000 Verwaltungsleistungen, zusammengefasst in 575 OZG-Leistungsbündeln, müssen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene bis Ende 2022 digitalisiert werden. Für etwa 115 der 575 Leistungsbündel ist der Bund sowohl für Regelung als auch Vollzug zuständig. Bei etwa 90 Leistungen liegt sowohl die Regelungs- als auch die Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen. Beim größten Teil der Leistungen (370) liegt die Regelungskompetenz beim Bund, der Vollzug aber bei den Ländern und Kommunen.[30][31]

Servicestandard für die digitale Verwaltung

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Um sicherzustellen, dass Bürger und Unternehmen die angebotenen digitalen Dienste auch tatsächlich nutzen werden, wurden 19 Prinzipien in einem Servicestandard für die digitale Verwaltung festgelegt, die nach 6 Kategorien (Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, Technischer Betrieb und Wirkungscontrolling) gegliedert sind.

Nutzerzentrierung:

Vorgehen:

Zusammenarbeit:

  • Ebenenübergreifende Zusammenarbeit[41]
  • Entwicklungsgemeinschaften[42]

Offenheit:

Technischer Betrieb:

Wirkungscontrolling:

  • Evaluation der Nutzerzufriedenheit[49]
  • Nutzerzentrierte Weiterentwicklung[50]

Im Juli 2021 veröffentlicht der Nationale Normenkontrollrat ein digitales Servicehandbuch sowie eine Begleitstudie zur Unterstützung der OZG-Umsetzung.[51]

Themenfelder und Lebenslagen/Unternehmenslagen

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Die OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt. Diese 14 Themenfelder bilden insgesamt 35 Lebenslagen und 17 Geschäftslagen für Unternehmen ab.[52] Für jedes Themenfeld übernimmt ein Tandem aus Bundesressort und Bundesland die Federführung. In den Themenfeldern werden im Rahmen von sogenannten „Digitalisierungslaboren“[53] Lösungen erarbeitet, welche dann die anderen Länder übernehmen können:

Arbeit & Ruhestand

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Das Themenfeld organisiert den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen rund um die soziale Sicherheit.[54]

Das Themenfeld Bauen & Wohnen digitalisiert über 60 Verwaltungsleistungen, z. B. Baugenehmigungen, Ummeldung nach Umzug oder Breitbandausbau, Denkmalschutz. Ziele sind schnellere, digitale Planungs- und Genehmigungsprozesse.[55]

Mit „BAföG Digital“ ist das erste Pilotprojekt seit dem Herbst 2021 in allen Bundesländern verfügbar.[56]

Ein- & Auswanderung

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Visumantrag, Verpflichtungserklärung, Aufenthaltstitel oder Einbürgerung: Das Themenfeld arbeitet an der nutzerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Bereich Migration.[57]

Engagement & Hobby

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Das Themenfeld Engagement & Hobby deckt rund 40 OZG-Leistungen ab, darunter Waffenrecht, Haustierhaltung, Sportförderung und Kirchenaustritte.[58]

Die Ermöglichung eines Online-Kirchenaustritts ist bundesweit umstritten, obwohl dieser im OZG vorgesehen ist.[59][60][61]

Das Themenfeld kümmert sich um digitale Verwaltungsleistungen rund um Ehe und Familie: Adoption, Pflegekinder, Elterngeld, Eheschließung, Namensänderung, Geburt, Familienförderung.[62] Das Themenfeld führt Leistungen auf Basis des Sozialgesetzbuchs mit denen des Personenstandsrechts zusammen.

Forschung & Förderung

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Das Themenfeld soll Förderprogramme für Bürger sowie Unternehmen unkompliziert auffindbar machen, sodass diese in Zukunft digital beantragt und abgewickelt werden können.[63]

Bei der Digitalisierung von Gesundheitsleistungen (z. B. Schwerbehindertenausweis) sollen der nutzerfreundliche Umgang mit sensiblen Daten, emotionalen Lebenslagen sowie barrierefreie Antragsprozesse an erster Stelle stehen.[64]

Kammerleistungen

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Die Kammern sind als Teil der mittelbaren Landesverwaltung fest verankert in der Verwaltungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich wie Bund, Länder und Kommunen sind auch die Kammern durch das OZG verpflichtet, Verwaltungsleistungen künftig digital anzubieten.[65] Die Dachverbände DIHK und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) koordinieren die Digitalisierung der Kammerleistungen.[66]

Mobilität & Reisen

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In Digitalisierungslaboren werden digitale Lösungen im Bereich der Fahrerlaubnis entwickelt.[67]

Querschnittsleistungen

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Von der Geburtsurkunde bis zum Gewerbezentralregister: Das Themenfeld Querschnittsleistungen arbeitet an der Digitalisierung von Leistungen, die häufig als Nachweise in anderen Antragsprozessen benötigt werden.[68]

Recht & Ordnung

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Das Themenfeld umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, von der Online-Anzeige über Fundsachen bis hin zu finanziellen Hilfen bei Elementarschäden im Falle von Naturkatastrophen.[69]

Das Themenfeld umfasst etwa 30 OZG-Leistungen, welche nachgefragt werden, wenn beispielsweise Steuern zu erklären, Abgaben zu leisten oder Zölle für einen grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu entrichten sind.[70]

Das Themenfeld soll Unternehmen und weiteren Nutzern die digitalen Beantragungen rund um Umweltschutz und Anlagensicherheit digital ermöglichen.[71]

Unternehmensführung & -entwicklung

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Das Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung digitalisiert mehr als 1.000 Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft.[72]

Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern

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Da der OZG-Leistungskatalog sowohl Leistungen des Bundes als auch Leistungen der Länder und Kommunen beinhaltet, wurden für die Umsetzung zwei nach Verantwortungsbereich gegliederte Programme gebildet – Digitalisierungsprogramm Bund und Digitalisierungsprogramm Föderal – um eine effiziente arbeitsteilige Umsetzung zu gewährleisten.[73] Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierungsprogramme wird ein OZG-Leitfaden online bereitgestellt.[74]

Digitalisierungslabore und Design-Thinking-Workshops sollen nutzerfreundliche Online-Lösungen bei der Umsetzung des OZG sicherstellen.[75][76]

Digitalisierungsprogramm Bund

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Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet alle Leistungen, die im Aufgabenbereich des Bundes liegen und für die der Bund in alleiniger Verantwortung zuständig ist.[77] Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zentraler Ansprechpartner, bietet fachliche Unterstützung und verwaltet die zentralen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Leistungen des Bundes. Die Verantwortung für die Umsetzung des OZG liegt bei den jeweils zuständigen Bundesressorts bzw. den von ihnen mit der Bereitstellung einer Leistung beauftragen Behörden und Einrichtungen.[78]

Digitalisierungsprogramm Föderal

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Das Digitalisierungsprogramm Föderal beinhaltet alle Leistungen, die von den Ländern und Kommunen erbracht werden. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen. Der IT-Planungsrat, der mit der FITKO eine Organisation etabliert hat, die entsprechende Kompetenzen und Ressourcen besitzt, übernimmt – in enger Zusammenarbeit mit der Anwendung Föderales Informationsmanagement (FIM) – die technische Koordination der Umsetzung.[79]

Das Motto „Einer für Alle“ (EfA-Prinzip) steht im Mittelpunkt des föderalen Digitalisierungsprogramms. Jedes Bundesland sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Bundesländer den jeweiligen Online-Prozess nicht noch einmal selbst entwickeln müssen, sondern den Dienst mittels standardisierter Schnittstellen mit nutzen können. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen.[80][81]

In Bayern bietet die AKDB mit ihrem Bürgerservice-Portal (BayernID) die technischen und inhaltlichen Dienste für die Verwirklichung des OZGs an. Das Bürgerservice-Portal (BayernID) ist im bayerischen Portalverbund im Einsatz und wird bundesweit von über 1300 Verwaltungen genutzt.[82] Auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sind Service-Portale im Einsatz. Sie basieren auf der Online-Service-Infrastruktur, einer von Dataport entwickelten und betriebenen Plattform zur Bereitstellung von Online-Diensten.[83][84]

Im November 2020 gründen die Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen den OZG-Verbund Mitte mit der gemeinsamen technischen Plattform civento des IT-Dienstleisters ekom21.[85] Im August 2021 ist als viertes Bundesland Thüringen dem OZG-Verbund Mitte beigetreten.[86]

Als erste Bundesländer haben im Februar 2022 Hessen und das Saarland bekannt gegeben, dass sie das Nutzerkonto Bund (NKB) für Land und Kommunen einführen werden.[87][88]

Im Februar 2022 drängen neun deutsche Bundesländer bei der Bundesregierung in einem gemeinsamen Positionspapier (Fünf „Essentials“ für ein OZG 2.0) auf eine Weiterentwicklung des OZG. Sie fordern darin unter anderem eine effizientere und transparentere Steuerung und Finanzierung sowie eine zeitnahe föderale Weiterentwicklung des OZG-Rechtsrahmens.[89]

In Nordrhein-Westfalen muss ein Kirchenaustritt nach dem Kirchenaustrittsgesetz entweder mündlich beim Amtsgericht erklärt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden. Ein Kirchenaustritt online ist bundesweit nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich.[90][91][92]

Reifegradmodell

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Im Rahmen der Umsetzung des OZG wird mit einem Reifegradmodell festgelegt, welchen Digitalisierungsgrad eine Verwaltungsleistung erreichen muss, um die Vorgaben des OZG zu erfüllen. Das Modell misst die Online-Verfügbarkeit auf einer Skala von 0 (die Leistung ist nur offline verfügbar) bis 4 (die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden):[93]

  • 0: Keine Information online verfügbar.
  • 1: Die Leistungsbeschreibung ist online verfügbar und das PDF steht als Download zum Ausdruck zur Verfügung.
  • 2: Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.
  • 3: Die Online-Leistung kann einschließlich aller Nachweise vollständig digital abgewickelt werden. Der Bescheid wird digital zugestellt.
  • 4: Die Once-Only-Beantragung ist online möglich, bei der Daten und Nachweise aus Registern der Verwaltung abgerufen werden können (statt durch Nutzer eingereicht).

Umsetzungsmonitoring

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Dashboard Digitale Verwaltung der Bundesregierung

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Seit Oktober 2020 gibt ein vom Bundesinnenministerium online bereitgestelltes OZG-Dashboard einen Überblick darüber, welche und wie viele Verwaltungsleistungen in Deutschland aktuell online verfügbar sind.[94] Das OZG-Dashboard wurde umgestaltet und im Mai 2022 in Dashboard Digitale Verwaltung umbenannt.[95]

Monitor Digitale Verwaltung des Nationalen Normenkontrollrats

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Seit Oktober 2018 begleitet der Nationale Normenkontrollrat die Umsetzung des OZG mit dem Monitor Digitale Verwaltung.[96] Die Kernbotschaften der bisher erschienenen Monitore im Überblick:

  • Monitor #1 – (September 2018): 1. Wo bleibt der digitale Staat? (Once-Only-Prinzip), 2. Bundeskanzleramt, Ministerpräsidenten und Bundesinnenministerium in der Verantwortung, 3. Gemeinschaftswerk OZG – Alle Länder müssen mitmachen!
  • Monitor #2 – (Mai 2019): 1. Start geglückt – Jetzt heißt es Kurs halten und Fahrt aufnehmen, 2. Kein Volldampf ohne funktionierenden Maschinenraum – Föderales Architekturmanagement beginnen und Gesamtstrategie Registermodernisierung entwickeln, 3. Das Reiseziel muss den Reisenden gefallen und nicht der Besatzung – Wie kommen wir von einer nach wie vor starken Angebotsorientierung zu einer echten Nachfrageorientierung?
  • Monitor #3 – (Oktober 2019): 1. Wie wird das OZG zum Erfolg? – Zielsetzung klarmachen und vom Ende her denken. Flächendeckung Priorität einräumen und gemeinsam handeln!, 2. Wo bleibt die Gesamtarchitektur? – Technische Umsetzung erleichtern und Flächendeckung unterstützen. Nur so kann Vielfalt funktionieren!, 3. Noch 3 Jahre OZG! – Jetzt Zwischenziele definieren und Monitoring schärfen. Datenschutzfrage bis Ende 2019 klären!
  • Monitor #4 – (September 2020): 1. Halbzeit beim OZG: Noch ist nicht viel zu sehen – Wir brauchen Transparenz über den Umsetzungsstand und dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren, 2. Die Konjunkturmilliarden können helfen, aber Geld allein macht nicht glücklich – Wir müssen Komplexität reduzieren und wettbewerbsfreundlich standardisieren, 3. Die Digitalisierung fängt beim Gesetzentwurf an – Wir müssen die Vollzugs- und Digitaltauglichkeit unserer Gesetze verbessern und mit einem Digital-TÜV systematisch kontrollieren.
  • Monitor #5 – (Mai 2021): 1. Außer Spesen noch nicht viel gewesen. Die OZG-Umsetzung wechselt von der Aufwärmphase in die Leistungsphase. Jetzt wird sich zeigen, ob sich der gewählte Ansatz bewährt und wie schnell in der Fläche skaliert werden kann. Der Erfolg des OZG ist weiterhin ungewiss, 2. Trotz positiver Entwicklungen ist die Nachhaltigkeit der gegenwärtigen OZG-Strategie fraglich. Die deutsche Verwaltungsdigitalisierung muss schnellstmöglich in Richtung industrieller Produktionsmuster weiterentwickelt werden. Dafür braucht es zusätzliche Strategiekapazitäten, 3. Nutzerfreundlichkeit und Effizienzgewinne lassen sich nur durch ein modernes Datenmanagement erreichen. Registermodernisierung und Co. sind in Bedeutung und Dimension mit dem OZG vergleichbar. Die Umsetzung muss energischer vorangetrieben werden.
  • Monitor #6 – (September 2021)[97]: Empfehlungen für die kommende Legislaturperiode: 1. Verbindliches, deutschlandweites Standardisierungsregime für die öffentlichen IT einführen, 2. ‚Datengetriebenes Regieren‘ als verbindliches Grundprinzip für die Gestaltung und Erbringung öffentlicher Leistungen festschreiben, 3. Durchsetzungsstarke, Ressort und Ebenen übergreifende Gesamtkoordinierung der Registermodernisierung aufsetzen, 4. Digitaltauglichkeit des Rechts erhöhen – Rechtsbegriffe modularisieren, Digi-Check einführen, 5. Flächendeckung erleichtern, Orientierungs- und Transaktionskosten senken, App-Store für die Verwaltung einrichten, 6. IT-Entwicklung und Betrieb durch Plattformkonzepte und ein föderales Architekturmanagement vereinfachen und professionalisieren, 7. Strategiekapazität von Bund und Ländern stärken, Entscheidungswege beschleunigen, 8. Digitalisierungsagentur statt Digitalisierungsministerium – Operative Leistungsfähigkeit der föderalen IT-Koordinierung (FITKO) stärken.

Weitere Entwicklungen

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Anfang Mai 2022 hat der IT-Planungsrat eine priorisierte Umsetzung von 35 Verwaltungsleistungen („OZG-Booster“) nach dem Prinzip Einer-für-Alle beschlossen, nachdem deutlich geworden war, dass eine vollständige Digitalisierung der 575 OZG-Leistungen bis zum Jahresende 2022 nicht gelingen würde.[98][99]

Im Rahmen der OZG-Umsetzung haben Hessen und Rheinland-Pfalz im August 2022 ein „Breitband-Portal“ initiiert, das Verwaltungsverfahren rund um den Breitbandausbau medienbruchfrei digitalisieren soll.[100][101]

Stellungnahmen und Kritik

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Im Februar 2017 begrüßte die Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister Vitako die Absicht der Bundesregierung, das Angebot für elektronische Verwaltungsleistungen auszubauen und dafür Portale von Bund und Ländern zu verknüpfen. Dabei solle es vorrangig darum gehen, gemeinsame Standards zu entwickeln statt um teure Vorgaben durch den Bund.[102]

Im März 2021 schlugen sechs Städte auf der Jahreskonferenz des IT-Planungsrates in Dresden (Motto: So geht Zukunft.Digital) gemeinsam eine tiefgreifende Neuausrichtung der Digitalisierung der kommunalen Verwaltung vor. Im Vortrag Kommunalverwaltung weiterdenken – Perspektiven über das OZG hinaus[103] wurden fünf zentrale Forderungen gestellt:[104]

  • Komplexität verringern
  • Digitale Daseinsvorsorge stärken
  • Zentrale IT-Verfahren und Prozesse für zentrale Aufgaben
  • OZG als Treiber für durchgängige Verwaltungsdigitalisierung nutzen
  • Nutzer und Nutzerinnen in den Mittelpunkt stellen

Die Kommunen fühlten sich von Bund und Ländern bei der Umsetzung des OZG lange ungenügend unterstützt. Deshalb wurden diese sogenannten „Dresdner Forderungen“ formuliert, die im Mai 2021 vom Deutschen Städtetag formell adaptiert wurden.[105][106]

Im Oktober 2021 berichtete die Initiative d21 in ihrer Studie eGovernment Monitor 2021, dass die digitale Verwaltung bislang nicht in der Breite der Bevölkerung ankomme.[107]

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Hans-Peter Bull hält die mit dem OZG angestrebte vollständige Digitalisierung der Verwaltungsleistungen für einen Irrweg. Er empfiehlt eine verbesserte informationstechnische Infrastruktur der Verwaltung, insbesondere die technische Koordination der verschiedenen Verwaltungsebenen.[108]

Die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) bemängelt, dass die Sicherheitsstandards und Normen der am 20. Januar 2022 erlassenen Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (ITSiV-PV)[109][110] ungenügend sind, um IT-Sicherheit im Kontext des OZG sicherzustellen.[111][112]

Im April 2022 kritisierte der Bundesrechnungshof, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat Fortschritte bei der Digitalisierung in seinen Berichten beschönigt.[113]

Im Juni 2022 mahnte der Bundesvorsitzende des DBB Beamtenbund und Tarifunion, Ulrich Silberbach, in einem Gespräch mit dem Innenausschuss des deutschen Bundestages eine zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes an.[114]

Im Juli 2022 kritisieren die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die schleppende Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland.[115][116]

Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung vom Juli 2022 reflektiert die niedrigen Nutzungsquoten neuer digitaler Angebote im Rahmen des OZG und konstatiert, dass diese für Bürger offenbar (noch) nicht den gewünschten Mehrwert liefern. Als Begründung heißt es aus den Kommunen, die Antragstellung sei online nicht einfacher als analog.[117][118]

Im August 2022 warf die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anke Domscheit-Berg, Regierungen in Bund und Ländern vor, bei der Digitalisierung falsche Schwerpunkte zu setzen. Sie kritisierte zudem, dass es keine zentrale Anlaufstelle gebe, wo man den Stand der Digitalisierung bis auf einzelne Kommunen heruntergebrochen sehen könne.[119]

Ende Oktober 2022 bestätigt Marco Holz vom Chaos Computer Club Darmstadt gegenüber Netzpolitik.org, dass die angestrebte Nutzung quelloffener Software bei der Umsetzung des OZG auf erhebliche Probleme stößt. Es brauche eine Strategie und klare gesetzliche Regelungen, um neue Herstellerabhängigkeiten bei der Verwaltungsdigitalisierung zu vermeiden.[120]

Im Oktober 2022 fordern die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein, dass der Bund im Jahr 2023 nicht abgerufenes OZG-Geld erneut bereitstellt, um die Weiterfinanzierung abzusichern.[121]

Im November 2022 warf der ehemalige Chef des Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, Bundeskanzler Olaf Scholz vor, das Thema Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung zu vernachlässigen.[122]

Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK und ZDH) forderten im November 2022 in einem gemeinsamen Positionspapier ein neues Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung als Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes.[123]

Der Chef des Normenkontrollrats, Lutz Goebel[124], sagte in der Welt am Sonntag vom 27. November 2022 in Bezug zu bevorstehenden Entlastungen der Bürger (Gaspreisbremse, Wohngelderhöhung), es räche sich nun, dass man die Digitalisierung der Verwaltung „schlicht versemmelt“ habe. Würde man sich am Anfang bei der Gesetzgebung mehr Zeit lassen, wäre der Frust am Ende bei allen Beteiligten geringer.[125]

In seinem Jahresbericht 2022 sieht der Nationale Normenkontrollrat die Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland mit großer Sorge, fordert ein OZG-Nachfolgegesetz und liefert dafür konkrete Empfehlungen.[126]

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen stellten in einem Ende 2022 gemeinsam veröffentlichten Papier die Anforderungen der Kommunen an ein OZG-Nachfolgegesetz vor.[127]

Das Budget für die Verwaltungsdigitalisierung soll von 377 Mio. Euro im Jahr 2023 auf 3,3 Mio. Euro im Jahr 2024 reduziert werden.[128][129]

Diskussion um ein OZG-Folgegesetz

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Nachdem im Verlauf des Jahres 2022 deutlich geworden war, dass die mit dem OZG angestrebten Ziele bis Ende 2022 nicht umgesetzt werden konnten, soll mit einem OZG-Folgegesetz („OZG 2.0“) im Jahr 2023 das nächste Update für die digitale Verwaltung erfolgen.[130]

Die Gründe für das Scheitern des OZG sind vielfältig:[131]

  • das OZG kam bereits 2017 zu spät, nachdem der politische Druck zu groß geworden war
  • die unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessen und IT-Infrastrukturen in Ländern und Kommunen
  • Mangelndes Durchgriffsrecht des Bundes in der föderalen Gemengelage
  • das Überschreiten der Umsetzungsfrist hatte keine Folgen für Behörden
  • Schwierigkeiten bei der Realisierung des Einer-für-alle-Prinzips aufgrund fehlender einheitlicher Standards
  • die fehlende Registermodernisierung
  • die Bürger wurden zu wenig in digitale Prozesse integriert
  • der Designfehler, dass das OZG gar nicht auf vollständig digitalisierte Verwaltungsprozesse ausgelegt war.

Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister Vitako[132] schlägt Anfang 2023 vor, das auf den Onlinezugang fixierte OZG durch ein umfassendes Verwaltungsdigitalisierungsgesetz abzulösen.[133][134]

Anfang Februar 2023 kritisierte der Nationale Normenkontrollrat in einem Positionspapier zum Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes[135], dass die bisher gesammelten Erfahrungen nur unzureichend berücksichtigt wurden und eine erkennbare Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung nach wie vor fehlt.[136]

Ende Februar 2023 formulierten auf Initiative von Bayern und Rheinland-Pfalz alle 16 Bundesländer acht Kernthemen an den Bund, um die Behördenmodernisierung zu beschleunigen:[137][138]

  • Einheitliche Deutschland-ID
  • Von der OZG-Umsetzung zur Volldigitalisierung
  • Kommunalebene in den Fokus rücken
  • Weiterentwicklung des EfA-Prinzips
  • Umsetzung der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO)
  • Schaffung von Schnittstellen über Ökosysteme vorantreiben
  • Digitalisierung konsequent umsetzen und rechtliche Hindernisse beseitigen
  • Finanzierung sichern, Verteilung verbessern.

Mitte März 2023 stellt die Deutsche Industrie- und Handelskammer fest, dass ein umfassender Ansatz für eine Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland noch immer nicht zu erkennen sei.[139]

Ende April 2023 antwortet die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Weiterentwicklung des OZG. Ziel des Referentenentwurfs zum OZG 2.0, der sich Anfang Mai 2023 noch in der Ressortabstimmung befindet, sei es, den Rechtsrahmen für den elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen im Portalverbund als Daueraufgabe zu setzen, die medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen zu vereinfachen und die Bereitstellung einheitlicher Basisdienste durch den Bund sicherzustellen.[140]

Anfang Mai 2023 kritisierte der Deutsche Beamtenbund im Zusammenhang mit der Umsetzung des OZG, dass die Abhängigkeit von externen Beratern viel zu groß sei und forderte massive Investitionen in die Fort- und Weiterbildung der vorhandenen Beschäftigten.[141]

OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0)

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Am 24. Mai 2023 hat die Bundesregierung[142] das von Bundesinnenministerien Nancy Faeser vorgelegte Maßnahmenpaket für die weitere Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Bei der Umsetzung soll eine enge Verzahnung mit den Projekten Registermodernisierung und Digitalen Identitäten sichergestellt werden.[143][144] Der Entwurf wurde von der Fachöffentlichkeit überwiegend kritisch aufgenommen.[145][146][147]

Mit Beschluss vom 7. Juli 2023 hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf des OZGÄndG Stellung genommen.[148] Die Bundesregierung antwortete mit einer Gegenäußerung und vertritt darin die Auffassung, dass das OZGÄndG lediglich einen gesetzlichen Rahmen schaffen kann, die weitere Umsetzung aber eine Daueraufgabe sei, die ebenenübergreifend und gemeinsam erfolgen müsse.[149]

Die erste Lesung des OZGÄndG im Bundestag erfolgte im September 2023.[142]

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag das Onlinezugangsgesetz 2.0 sowie weitere Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:[150][151]

  • die Fokussierung auf die Ende-zu-Ende-Digitalisierung,
  • die Festlegung eines einheitlichen Bürger- und Organisationskontos („BundID“),
  • die Once-Only-Generalklausel, mit der der Abruf benötigter Nachweise bei anderen Behörden ermöglicht wird,
  • die faktische Abschaffung der Schriftform
  • die Bereitstellung von relevanten Standards und Schnittstellen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Festgelegt wurde, dass die Verwaltungsleistungen, die Bund, Länder und Kommunen für Unternehmen anbieten, bis spätestens 2028 voll digitalisiert sein sollen.

Der Nationale Normenkontrollrat sieht im OZG 2.0 zwar deutliche Verbesserungen und unterstützt die darin enthaltenen Maßnahmen, insbesondere die verbindlich geregelte Standardisierung. Er beklagt jedoch, dass die zu komplizierten Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung weiterhin unangetastet bleiben.[152]

Im Bundesrat erhielt das OZG 2.0 am 22. März 2024 nicht die erforderliche Mehrheit. Er rief auch nicht den Vermittlungsausschuss an. Bundesinnenministerin Faeser kündigte daraufhin an, der Bundesregierung vorzuschlagen, ihrerseits diesen Ausschuss anzurufen.[153][154] Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Entscheidung des Bundesrats, da in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ein starkes Ungleichgewicht bestehe.[155][156]

Am 14. Juni 2024 haben Bund und Länder schließlich aufgrund der im Vermittlungsausschuss erzielten Einigung dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zugestimmt.[157][158][159][160] Das Gesetz enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Die BundID wird zum deutschlandweiten Angebot und weiterentwickelt zur DeutschlandID. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können, entweder über den Online-Ausweis (eID) oder mit dem Elster-Zertifikat. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
  • das Once-Only-Prinzip wird gesetzlich verankert.
  • Der Datenschutz soll zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug ausgebaut werden.
  • Spätestens nach fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich elektronisch angeboten werden.
  • Der Bund wird im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat innerhalb von zwei Jahren bundesweit verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben.

Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) ist am 24. Juli 2024 in Kraft getreten.[161]

Chronologisch absteigend:

  • Maximilian Zäper: Die Verfassungsmäßigkeit des Onlinezugangsgesetzes, Nomos Verlag 2023, ISBN 978-3-7560-1112-4.
  • Gina Starosta: Der Portalverbund zwischen Bund und Ländern. Artikel 91c Absatz 5 GG und dessen einfachgesetzliche Ausgestaltung im verfassungsrechtlichen Wertgefüge, Nomos Verlag 2022, ISBN 978-3-7560-0283-2.
  • Margrit Seckelmann, Marco Brunzel (Hrsg.): Handbuch Onlinezugangsgesetz. Potentiale – Synergien – Herausforderungen, Springer Verlag 2021, ISBN 978-3-662-62395-4. (Übersicht und Volltext)
  • Sebastian Halsbenning: Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der OZG-Umsetzung in der Kommunalverwaltung, in: HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik, Volume 58, Issue 5: Digital Public Services, October 2021, S. 1038–1053.
  • Johannes Ludewig: Bürokratie, Regulierung, Verwaltung in der Krise. Update für Deutschland, Nomos Edition Sigma 2021, ISBN 978-3-8487-8391-5.
  • Jörn von Lucke: Die Wissenschaft Verwaltungsinformatik und das Onlinezugangsgesetz, in: Margrit Seckelmann und Marco Brunzel (Hrsg.): Handbuch Onlinezugangsgesetz – Potenziale – Synergien – Herausforderungen, Springer Verlag, Wiesbaden 2021, S. 119–143, ISBN 978-3-662-62394-7, ISBN 978-3-662-62395-4 (E-Book). (Volltext)
  • Eva-Charlotte Proll: Die Umsetzung des OZGs in Deutschland. Hintergründe und Herausforderungen, in: Jürgen Stember, Wolfgang Eixelsberger, Andreas Spichiger, Alessia Neuroni, Franz-Reinhard Habbel, Manfred Wundara (Hrsg.): Aktuelle Entwicklungen zum E-Government. Neue Impulse und Orientierungen in der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung, Springer Gabler 2021, ISBN 978-3-658-33585-4.
  • Martin Hagen: Zum Stand der Dinge in Sachen Digitalisierung im öffentlichen Sektor – mit praktischen Beispielen der nutzerzentrierten Umsetzung, in: Rudolf Fisch (Hrsg.): Verständliche Verwaltungskommunikation in Zeiten der Digitalisierung. Konzepte – Lösungen – Fallbeispiele, Nomos 2020, ISBN 978-3-8487-6200-2.
  • Norbert Kersting, David Graubner: Die digitale Transformation der deutschen Verwaltung. Analysen zu Marktversagen und Daseinsvorsorge in Zeiten der Covid-19-Pandemie, in: Wolfgang Roters, Horst Gräf, Hellmut Wollmann (Hrsg.): Zukunft denken und verantworten. Herausforderungen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, Springer VS 2020, ISBN 978-3-658-31702-7.
  • Margrit Seckelmann, Carsten Berger: Die Nutzerkommune und das Bürgerkonto – partizipative Gestaltungsoptionen nach dem Onlinezugangsgesetz, in: Nadja Braun Binder, Lars P. Feld, Peter M. Huber, Klaus Poier, Fabian Wittreck: Jahrbuch für direkte Demokratie 2019, Nomos 2020, ISBN 978-3-8487-7726-6, S. 38–62.
  • Manuel Misgeld: Vom Onlinezugangsgesetz zum One-Stop-Government? Über die Entwicklung eines kooperativ-föderalen E-Government, in: Wolf J. Schünemann, Marianne Kneuer: E-Government und Netzpolitik im europäischen Vergleich, Nomos 2019, ISBN 978-3-8487-4981-2, S. 81–102.
  • Annette Guckelberger: Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung. Analysen und Strategien zur Verbesserung des E-governments aus rechtlicher Sicht, Nomos Verlag 2019, ISBN 978-3-8487-5930-9.
  • Jörn von Lucke: In welcher smarten Welt wollen wir eigentlich leben? Warum in Zeiten smarter Objekte, cyberphysischer Systeme, des Internets der Dinge und smarter Überwachungssysteme eine bürgerorientierte Gestaltung von Staat und Verwaltung jetzt dauerhaft zu verankern ist in: Verwaltung und Management, Juli/August 2018, Band 24 No. 4, S. 177–196.
  • Gerhard Schwabe: Online-Bürgerservices, in: Gerhard Schwabe: Bürgerservices. Grundlagen – Ausprägungen – Gestaltung – Potentiale, edition Sigma 2011, ISBN 978-3-8360-0841-9.
  • Jörn von Lucke: Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung, Schriftenreihe Wirtschaftsinformatik, Band 55, Forschungsbericht, zugleich Habilitationsschrift an der DHV Speyer, Josef Eul Verlag, Lohmar und Köln 2008, ISBN 978-3-89936-645-7.
  • Moritz Ahlers: Der Referentenenwturf zum "Onlinezugangsgesetz 2.0" aus vergaberechtlicher Sicht, Neue Zeitschrift für Baurecht (NZBau) - Sonderausgabe Transformation 2023, S. 9

Verwaltungsportal des Bundes

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Verwaltungsportale der Bundesländer

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Verwaltungsportal der Europäischen Union

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Einzelnachweise

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  1. Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. In: bundestag.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  2. Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. In: bundestag.de. 3. Dezember 2021, abgerufen am 8. Februar 2022.
  3. Zustimmung zu vier Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses. In: bundestag.de. Abgerufen am 2. August 2024.
  4. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) vom 13. Juli 2017, BGBl. I S. 2347
  5. Gina Starosta: Der Portalverbund zwischen Bund und Ländern. Artikel 91c Absatz 5 GG und dessen einfachgesetzliche Ausgestaltung im verfassungsrechtlichen Wertgefüge. Nomos, Baden-Baden 2022, ISBN 978-3-7560-0283-2.
  6. Utz Schliesky: Art. 91c GG als archimedischer Punkt staatlicher Informationsverarbeitung und Wissensgenerierung im Bundesstaat. In: ZSE – Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften. Heft 2. Nomos Verlag, 2013, S. 281–311.
  7. IT-Planungsrat: Interoperable Servicekonten für die Nutzung von Verwaltungsleistungen: Anforderungen von Unternehmen stehen im Mittelpunkt. In: it-planungsrat.de. IT-Planungsrat, 13. Juni 2019, abgerufen am 13. Juni 2019.
  8. Mario Martini/Cornelius Wiesner: Bürgerkonto, Portalverbund. In: Veit/Reichard/Wewer (Hrsg.): Handbuch zur Verwaltungsreform. Springer, 2019, S. 1–13 (springer.com [PDF]).
  9. Der Servicestandard für die digitale Verwaltung. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  10. Was bedeutet Nutzerzentrierung? In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  11. Nutzerkonten. In: onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 18. Februar 2022.
  12. Bundesportal | Startseite. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  13. Stefan Krempl: eID: Bundestag beschließt elektronischen Identitätsnachweis für EU-Bürger heise.de, 12. April 2019
  14. Digitales Unternehmenskonto – Staatsministerium für Digitales. Abgerufen am 14. April 2022.
  15. BundID. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 29. Oktober 2022.
  16. Manfred Klein: Was ist das Nutzerkonto Bund? In: egovernment-computing.de. 1. Februar 2021, abgerufen am 17. Februar 2022.
  17. Die ersten 10.000 Bürgerkonten beim Nutzerkonto Bund. In: onlinezugangsgesetz.de. 23. November 2020, abgerufen am 17. Oktober 2022.
  18. Das Nutzerkonto Bund knackt die 100.000 Marke an Nutzenden. In: onlinezugangsgesetz.de. 15. Februar 2022, abgerufen am 17. Februar 2022.
  19. Wortlaut am 18. Oktober 2022 auf der Webseite "Bis Mitte September 2022 wurden über 200.000 Konten registriert." Nutzerkonten. In: onlinezugangsgesetz.de. 18. Februar 2022, abgerufen am 18. Februar 2022.
  20. Registermodernisierungsgesetz verkündet. Großer Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 6. April 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  21. Bundesrat bestätigt Registermodernisierungsgesetz – Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Nationaler Normenkontrollrat, 5. April 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  22. Registermodernisierung – Digitale Verwaltung benötigt moderne Register. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 23. Januar 2022.
  23. Unternehmensbasisdatenregistergesetz - UBRegG. Bundesministerium der Justiz, 9. Juli 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  24. Die einheitliche Wirtschaftsnummer kommt. Unternehmernummer und Registerverknüpfungen entlasten bei Datenmeldungen. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 11. Juni 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  25. The Single digital gateway and Your Europe. Europäische Kommission, abgerufen am 21. Januar 2022 (englisch).
  26. Was ist das Single Digital Gateway (SDG)? In: Onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  27. Your Europe: Welche Rechte habe ich in der EU? und welche Pflichten? Europäische Union, abgerufen am 21. Januar 2022.
  28. § 9 OZG - Einzelnorm. Abgerufen am 14. April 2022.
  29. Whitepaper „Zentrales Postfach im Kontext der Nutzerkonten“: Status der Interoperablen Postfächer. IT-Planungsrat, 7. Dezember 2021, S. 5, abgerufen am 14. April 2022 (deutsch).
  30. Dirk Stocksmeier, Sirko Hunnius: OZG-Umsetzungskatalog. Digitale Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (Stand: April 2018) (PDF). Berlin: init AG im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 21. Januar 2022.
  31. Was sind OZG-Leistungen? In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  32. Prinzip 1: Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  33. Prinzip 2: Einfache und intuitive Nutzung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  34. Prinzip 3: Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  35. Prinzip 4: Once-Only-Prinzip. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  36. Prinzip 5: Datenschutz. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  37. Prinzip 6: Förderung digitaler Nutzung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  38. Prinzip 7: Rechtliche Änderungsbedarfe. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  39. Prinzip 8: Agiles Vorgehen. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  40. Prinzip 9: Integration Portalverbund. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  41. Prinzip 10: Ebenenübergreifende Zusammenarbeit. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  42. Prinzip 11: Entwicklungsgemeinschaften. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  43. Prinzip 12: Offene Standards. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  44. Prinzip 13: Open Source. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  45. Prinzip 14: Wiederverwendung und Nachnutzung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  46. Prinzip 15: IT-Sicherheit und Support. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  47. Prinzip 16: Interoperabilität. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  48. Prinzip 17: Technologische Evaluation. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  49. Prinzip 18: Evaluation der Nutzerzufriedenheit. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  50. Prinzip 19: Nutzerzentrierte Weiterentwicklung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 2. Februar 2022.
  51. WEGWEISER ZUR DIGITALEN VERWALTUNGSLEISTUNG – Nationaler Normenkontrollrat veröffentlicht digitales Servicehandbuch und Begleitstudie. Nationaler Normenkontrollrat, 20. Juli 2021, abgerufen am 3. August 2022.
  52. Was sind Themenfelder? In: onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  53. Natalie Ziebolz: Was ist ein Digitalisierungslabor? eGovernment Computing, 3. Mai 2022, abgerufen am 6. September 2022.
  54. Themenfeld Arbeit & Ruhestand: Mit großen Schritten zu einem bürgerfreundlichen digitalen Zugang zu Sozialleistungen. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  55. Themenfeld Bauen & Wohnen: Schneller Bauen dank digitaler Genehmigungsverfahren. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  56. Themenfeld Bildung: Mit großen Schritten in die digitale Zukunft. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  57. Themenfeld Ein- & Auswanderung: Migration in die digitale Zukunft. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  58. Themenfeld Engagement & Hobby: So wird die "Ehrenamtskarte" digital. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  59. Sarah Meyer: Kirchenaustritt –jetzt auch online ? Experteninitiative Religionspolitik, 31. März 2022, abgerufen am 6. September 2022.
  60. Daniel Deckers: Der Kirchenaustritt muss weiterhin persönlich erklärt werden. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Juli 2022, abgerufen am 6. September 2022.
  61. Christian Wölbert: Bundesländer gegen Online-Kirchenaustrit. Heise online, 2. September 2022, abgerufen am 6. September 2022.
  62. Themenfeld Familie & Kind: Schnell und einfach zu Elterngeld, Kindergeld und Co. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  63. Themenfeld Forschung & Förderung: Die Digitalisierung des Förderwesens. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  64. Themenfeld Gesundheit: barrierefreie Lösungen in sensiblen Lebenslagen. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  65. Kammerleistungen digital – Mittelbare Landesverwaltung und das OZG. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  66. Kammerleistungen digital – Mittelbare Landesverwaltung und das OZG. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  67. Themenfeld Mobilität & Reisen: Digital von Führerschein bis Parkausweis. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  68. Themenfeld Querschnittsleistungen: Transparente und medienbruchfreie Lösungen für die digitale Verwaltung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  69. Themenfeld Recht & Ordnung: Von der Online-Anzeige bis hin zur Fundsachensuche – mehr Service für Bürgerinnen und Bürger. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  70. Themenfeld Steuern & Zoll: Umsetzungsprojekte schreiten voran. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  71. Themenfeld Umwelt: Länderübergreifend für die Sicherheit von Mensch und Umwelt. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  72. Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung: Digital vom Unternehmensstart bis zur Geschäftsauflösung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 6. September 2022.
  73. Digitalisierungsprogramme. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  74. OZG-Leitfaden. In: leitfaden.ozg-umsetzung.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  75. Was sind Digitalisierungslabore? In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  76. OZG und Design-Thinking. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  77. Digitalisierungsprogramm Bund. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium für Inneres und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  78. Themen und Ressorts im Digitalisierungsprogramm Bund. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  79. Digitalisierungsprogramm Föderal. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  80. Einer für Alle – Einfach erklärt. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  81. Phillipp Richter, Christian Mohser: Die OZG-Umsetzung am Beispiel „Aufenthaltstitel“: Erfolgsfaktoren des Efa-Prinzips. In: egovernment-computing.de. 7. Januar 2022, abgerufen am 31. Januar 2022.
  82. Freistaat Bayern: BayernID. In: buergerserviceportal.de. Freistaat Bayern, 13. Juni 2019, abgerufen am 13. Juni 2019.
  83. vgl. https://www.move-online.de/meldung_34564_OSI+l%C3%B6st+GovernmentGateway+ab.html
  84. vgl. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12762920/2019-07-11-bsw-urban-data-platform
  85. Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen gründen OZG-Verbund Mitte. Turbo für die digitale Verwaltung der Zukunft gezündet – Digitalisierungsplattform startet. In: saarland.de. 10. November 2020, abgerufen am 21. Februar 2022.
  86. OZG-Verbund Mitte: Thüringen tritt bei. In: kommune21.de. 3. August 2021, abgerufen am 21. Februar 2022.
  87. Digitale Verwaltung: Saarland und Hessen führen als erste Nutzerkonto des Bundes ein. In: digitales.hessen.de. 10. Februar 2022, abgerufen am 17. Februar 2022.
  88. Saarland und Hessen führen als erste Nutzerkonto des Bundes ein. In: saarland.de. 15. Februar 2022, abgerufen am 15. Februar 2022.
  89. Bundesländer drängen auf Weiterentwicklung bei Online-Zugangsgesetz / 5-Punkte-Plan für Verwaltungsdigitalisierung. In: Bayern.de. 21. Februar 2022, abgerufen am 21. Februar 2022.
  90. Kirchenaustritt online wird nicht ermöglicht. Stern Magazin, 15. Juli 2022, abgerufen am 19. Juli 2022.
  91. Daniel Deckers: Digitale Verwaltung: Der Kirchenaustritt muss weiterhin persönlich erklärt werden. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 19. Juli 2022]).
  92. Digitaler Kirchenaustritt bleibt bis auf Weiteres nicht möglich. Kirche+Leben. Das katholische Online-Magazin, 15. Juli 2022, abgerufen am 19. Juli 2022.
  93. Was ist das Reifegradmodell? In: onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 31. Januar 2022.
  94. OZG-Dashboard: https://dashboard.ozg-umsetzung.de/
  95. "OZG-Dashboard" wird zum "Dashboard Digitale Verwaltung". Neue Indikatoren bilden die Breite der Verwaltungsdigitalisierung ab. Bundesregierung, 31. Mai 2022, abgerufen am 6. September 2022.
  96. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung voranbringen. Nationaler Normenkontrollrat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  97. Torsten Frenzel im Gespräch mit Hannes Kühn: Monitor Digitale Verwaltung #6. eGovernment Podcast, 25. September 2021, abgerufen am 7. Juli 2022.
  98. IT-Planungsrat: „Booster“ für das OZG. Kommune21, 3. Mai 2022, abgerufen am 23. Juni 2022.
  99. OZG: Klassenziel verfehlt. Kommune21, 2. Juni 2022, abgerufen am 23. Juni 2022.
  100. Susanne Ehneß: OZG-Umsetzung: Breitband-Portal gestartet. eGovernment Computing, 11. August 2022, abgerufen am 12. August 2022.
  101. Willkommen auf dem Breitbandportal. In: breitband-portal.de. Abgerufen am 12. August 2022.
  102. Interoperable Lösungen statt teurer Vorgaben durch den Bund. Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG). In: vitako.de. 9. Februar 2017, abgerufen am 9. Januar 2023.
  103. Kommunalverwaltung weiterdenken – Perspektiven über das OZG hinaus. In: it-planungsrat.de. Abgerufen am 3. Februar 2022.
  104. Eva Hornauer: Was sind die Dresdner Forderungen? In: egovernment-computing.de. 27. Januar 2022, abgerufen am 3. Februar 2022.
  105. Thomas Bönig: Echte Digitalisierung statt Bürokratie online: die Dresdner Forderungen. In: muenchen.digital. 27. September 2021, abgerufen am 3. Februar 2022.
  106. Föderale Revolution – Die "Dresdner Forderungen. In: initiatived21.de. Abgerufen am 8. Februar 2022.
  107. eGovernment Monitor 2021: Digitale Verwaltung – Nutzung stagniert, Zufriedenheit sinkt deutlich. In: Initiative D21. 19. Oktober 2021, abgerufen am 5. Juli 2022.
  108. Hans-Peter Bull: Auf ein Wort: Vollständige Digitalisierung der Verwaltung – ein Irrweg. In: VM Verwaltung & Management. Jahrgang 27, Heft 6. Nomos, 2021, ISSN 0947-9856, S. 250 - 250.
  109. "IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund" - Einheitliches Sicherheitsniveau für staatliche Dienstleistungen. In: onlinezugangsgesetz.de. 24. Januar 2022, abgerufen am 1. Februar 2022.
  110. IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV). In: bsi.bund.de. Abgerufen am 1. Februar 2022.
  111. BMI rettet die fristgemäße Umsetzung des OZG durch schwächstmögliche Verordnung zur IT-Sicherheit. In: ag.kritis.info. 25. Januar 2022, abgerufen am 1. Februar 2022.
  112. Anna Biselli: Onlinezugangsgesetz: Angeflanschte Sicherheit. In: Netzpolitik.org. 31. Januar 2022, abgerufen am 1. Februar 2022.
  113. Verwaltungsdigitalisierung: BMI beschönigt Fortschritt. Bundesrechnungshof, 5. April 2022, abgerufen am 5. Juli 2022.
  114. dbb Chef Ulrich Silberbach: Austausch mit Innenausschuss. Staat stärken durch Krisenfestigkeit und sichere Digitalisierung. dbb Beamtenbund und Tarifunion, 1. Juni 2022, abgerufen am 25. August 2022.
  115. Behörden-Digimeter: So digital ist der deutsche Staat (noch nicht). Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, 8. Juli 2022, abgerufen am 9. Juli 2022.
  116. Digitalisierung in öffentlicher Verwaltung und Sozialversicherungen – notwendige Schritte für einen modernen Wirtschaftsstandort Deutschland. BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 7. Juli 2022, abgerufen am 29. Juli 2022.
  117. Jörg Bogumil, Sabine Kuhlmann, Moritz Heuberger, Justine Marienfeldt: FES Impuls – Bürgernahe Verwaltung digital? Digitalisierung und Automatisierung im Praxistest. Friedrich-Ebert-Stiftung, Juli 2022, abgerufen am 30. Juli 2022.
  118. Gunther Schilling: Onlinezugang zur Verwaltung bleibt Nutzern fremd – Bis Jahresende sollen die Verwaltungsleistungen der deutschen Behörden digital verfügbar sein. Eine Studie zieht Bilanz. stadtvonmorgen.de, 2. August 2022, abgerufen am 3. August 2022.
  119. Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen verzögert sich weiter. Handelsblatt, 24. August 2022, abgerufen am 25. August 2022.
  120. Esther Menhard: Onlinezugangsgesetz: Mit Open Source in Richtung Unabhängigkeit. In: Netzpolitik.org. 29. Oktober 2022, abgerufen am 29. Oktober 2022.
  121. Benjamin Hilbricht: Vier Bundesländer fordern Digitalisierungsförderung vom Bund. Behörden Spiegel, 28. Oktober 2022, abgerufen am 29. Oktober 2022.
  122. Heike Anger, Teresa Sties: Bürokratie in Deutschland: Experte Johannes Ludewig im Interview. Handelsblatt, 8. November 2022, abgerufen am 11. November 2022.
  123. Natalie Ziebolz: Positionspapier der Wirtschaftsverbände: „Die Politik muss jetzt das Onlinezugangsgesetz weiterentwickeln“. In: egovernment-computing.de. 21. November 2022, abgerufen am 22. November 2022.
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  125. Laurin Meyer, Karsten Seibel: Milliardenschwere Ampel-Hilfspakete stürzen Ämter in "heilloses Durcheinander". Welt am Sonntag, 27. November 2022, abgerufen am 10. Dezember 2022.
  126. NKR veröffentlicht Jahresbericht 2022: Bürokratieabbau in der Zeitenwende - Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten. Nationaler Normenkontrollrat, 13. Dezember 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022.
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  153. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ozg-onlinezugangsgesetz-bundesrat-digitalisierung-verwaltung/
  154. Stefan Krempl: Bundesrat kippt Onlinezugangsgesetz. In: heise online. 22. März 2024, abgerufen am 24. März 2024.
  155. Das neue OZG droht zur Farce zu werden. In: landkreistag.de. 18. März 2024, abgerufen am 24. März 2023.
  156. Esther Menhard: Bundesrat macht Vollbremsung bei der Verwaltungsdigitalisierung. In: netzpolitik.org. 22. März 2024, abgerufen am 24. März 2024.
  157. OZG 2.0: Bund und Länder einigen sich bei OZG-Änderungsgesetz. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 14. Juni 2024, abgerufen am 23. Juni 2024.
  158. Bund und Länder einigen sich: Upgrade für ein Digitales Deutschland kommt. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 14. Juni 2024, abgerufen am 23. Juni 2024.
  159. Onlinezugangsgesetz: dbb begrüßt Bund-Länder-Einigung. dbb - beamtenbund und tarifunion, 13. Juni 2024, abgerufen am 23. Juni 2024.
  160. Esther Menhard: Onlinezugangsgesetz 2.0: Verwaltungsdigitalisierung mit Ausstiegsklausel. In: Netzpolitik.org. 14. Juni 2024, abgerufen am 23. Juni 2024.
  161. Upgrade für ein digitales Deutschland: Reform des Onlinezugangsgesetzes tritt heute in Kraft. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 24. Juli 2024, abgerufen am 26. Juli 2024.