Oobi

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OOBI steht für "Out-of-Band Infrastructure" und bezeichnet einen Begriff aus dem Bereich der Netzwerktechnik, der sich auf Redundanz bei Zugriffen auf eine Netzwerkkomponente bezieht.

Der gegensätzliche Begriff zu Out-of-Band ist In-Band.

Out-of-Band bedeutet, dass Steuersignale nicht auf dem gleichen Kommunikationsweg wie Daten gesendet werden; im Gegensatz dazu bedeutet In-Band, dass die Steuersignale nicht getrennt von den Daten gesendet werden.

Um während eines Ausfalls von Netzwerkkomponenten, bei dem auch LAN- oder DSL-Verbindungen betroffen sein können, auf die betroffenen Systeme zugreifen zu können und eine Fernwartung durchführen zu können, wird eine sogenannte Out-of-Band-Infrastruktur eingerichtet. Diese ermöglicht es, im Fall einer Störung auf Netzwerkkomponenten zuzugreifen, die über gemeinsam genutzte Kommunikationswege nicht mehr erreichbar sind.[1]

Durch den Aufbau einer solchen Infrastruktur entfällt in den meisten Störfällen die Notwendigkeit, einen Mitarbeiter zu Wartungsarbeiten zu dem betroffenen System zu entsenden, woraus sich eine Kosten- und Zeitersparnis ergibt.[2]

Bei fatalen Notfällen besteht die Möglichkeit, mit Hilfe von Powermanagement-Modulen und dem IPDU-Protokoll (Intelligent Power Distribution Unit) die Stromverbindung von Servern zu trennen bzw. sie hart neuzustarten.[2]

Out-of-Band-Infrastrukturen sind kein neues Phänomen; es wurde bereits frühzeitig versucht, Redundanz in Datenleitungen einzubauen. Das wurde in den Anfängen durch RS232 realisiert, mittlerweile wurden weitere Möglichkeiten zur Redundanzbildung entwickelt. So können neben der USB-Schnittstelle auch Ethernet- und Glasfaseranschlüsse genutzt werden.

Aktuell werden mit Out-of-Band-Infrastrukturen vor allem Keyboard Video Mouse Switches und Intelligent Platform Management Interfaces assoziiert.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b OOB: A little-known technology with big potential. 24. Oktober 2005, abgerufen am 21. Mai 2019 (englisch).
  2. a b Out-of-Band-Management gegen Systemausfälle. 24. April 2018, abgerufen am 20. Mai 2019.