Orden der Hasenritter
Der Orden der Hasenritter (englisch Knights of the Hare) war ein englischer weltlicher Ritterorden. Er gehört zu den kuriosen Orden und wurde 1338 angeblich von König Eduard III. gestiftet.
In einer Schlacht während des Hundertjährigen Krieges standen sich die Engländer unter Eduard III. und die Franzosen unter der Führung von Philippe de Valois gegenüber. Aus den Reihen der Franzosen flüchtete ein Hase auf das Schlachtfeld. Von den Franzosen wurde das mit lautem Gebrüll begleitet. Auf englischer Seite fasste man dies als Zeichen des Angriffs auf. Daraufhin ernannte dort der Lord von Hainault vierzehn Mann zu Rittern.[1] Allerdings blieb der Angriff aus und die Ritter wurden daraufhin Hasenritter genannt. Einen dauerhaften Orden dieses Namens hat es indes wahrscheinlich nicht gegeben.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ferdinand von Biedenfeld: Geschichte und Verfassung aller geistlichen und weltlichen, erloschenen und blühenden Ritterorden... Band 1, Verlag Bernhard Friedrich Voigt, Weimar 1841, S. 100. (Auszug in der Google-Buchsuche)
- Gustav Adolph Ackermann: Ordensbuch sämmtlicher in Europa blühender und erloschener Orden und Ehrenzeichen. Rudolf & Dieterici, 1855, S. 214 (Auszug in der Google-Buchsuche)
- George Payne Rainsford James: A history of the life of Edward the Black Prince, and of various events connected therewith which occurred during the reign of Edward III, King of England. Green & Longman 1836, p. 168 (Auszug in der Google-Buchsuche)
- Robin Neillands: The Hundred Years’ War. Routledge 2001, ISBN 9780415261319, S. 79–80 (Auszug in der Google-Buchsuche)
- Richard W. Barber: The Reign of Chivalry. Boydell Press 2005, ISBN 9781843831822, S. 16 (Auszug in der Google-Buchsuche)
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verdiente Schildknappen wurden oft vor dem Beginn einer Schlacht zu Rittern ernannt (vgl. dazu Barber). In der Literatur schwanken die Zahlenangaben für die anlässlich dieses Vorfalls in den Ritterstand erhobenen Schildknappen zwischen 12 und 14.