Ortsfeste Erdfunkstelle
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ortsfeste Erdfunkstelle (englisch – land earth station) ist – entsprechend Artikel 1.70 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) – definiert als „Erdfunkstelle des festen Funkdienstes über Satelliten oder in bestimmten Fällen des mobilen Funkdienstes über Satelliten, die sich an einem bestimmten festen Punkt oder innerhalb eines bestimmten Gebietes an Land befinden und der Bereitstellung einer Speiseverbindung für den mobilen Funkdient über Satelliten dient“.[1]
Klassifikation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß VO-Funk (Artikel 1) ist diese Funkstelle wie folgt klassifiziert:
Erdfunkstelle (Artikel 1.63)
- mobile Erdfunkstelle (Artikel 1.68); mobilfunkdienst über Satelliten (Artikel 1.25)
- Ortsfeste Erdfunkstelle
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Grünbuch – Frequenzbereichszuweisungsplan für die Bundesrepublik Deutschland und internationale Zuweisung der Frequenzbereiche 9 kHz – 400 GHz; 1994; herausgegeben vom BMPT; BAPT Bestell-Nr. 5010311 001-1
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.70, Definition: land earth station / ortsfeste Erdfunkstelle