Paul Brandt (Philologe, 1861)

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Paul Eduard Karl Brandt (* 30. März 1861 in Saarbrücken; † 4. Juni 1932 in Bonn) war ein deutscher Klassischer Philologe, Gymnasiallehrer und Kunsthistoriker.

Leben und Wirken

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Paul Brandt war ein Sohn von Martin Gottlieb Wilhelm Brandt (1818–1894)[1], Mädchenschuldirektor in Saarbrücken, und seiner Frau Mathilde, geb. Neustetel, einer Tochter Regine Jolbergs. Samuel Brandt war sein Bruder. Er studierte nach dem Abitur 1880 Klassische Philologie an den Universitäten Heidelberg und Bonn, wo er 1884 zum Dr. phil. promoviert wurde und 1885 das erste Staatsexamen ablegte. Während des Studiums wurde er Mitglied der Philologisch-Historischen Verbindung Heidelberg im Naumburger Kartellverband.[2][3] Er ging in den Schuldienst und wurde nach dem Vorbereitungsdienst 1887/88 Hilfslehrer in Wetzlar, 1888/89 in Mönchengladbach, wo er 1889 als Oberlehrer fest angestellt wurde. 1892 nahm er an einer Studienreise badischer Gymnasiallehrer nach Griechenland teil und veröffentlichte 1894 seine Reiseerinnerungen als Lektüre für Gymnasiasten.[4]

1896 wechselte Brandt an das Städtische Gymnasium in Bonn. Er war Vorstandsmitglied des Deutschen Gymnasialvereins und einer der Anreger der Braunschweiger Erklärung des Gymnasialvereins von 1900, die sich im Gefolge der Juni-Konferenz 1900 für den Erhalt des Humanistischen Gymnasiums aussprach. Am 1. April 1910 wurde er zum Direktor des 1906 gegründeten Prinz-Georg-Reformgymnasiums, des heutigen Max-Planck-Gymnasiums in Düsseldorf berufen.[5]

Im Ersten Weltkrieg diente Brandt als Offizier, zuletzt als Major der Landwehr. Nach seiner Rückkehr wurde er Direktor des Burggymnasiums in Essen. Er trat zum 1. April 1921 in den Ruhestand.

Brandt war bekannt dafür, dass er Kunstbetrachtungen in seinen Unterricht einbaute. 1910 veröffentlichte er sein Hauptwerk Sehen und Erkennen: Eine Anleitung zu vergleichender Kunstbetrachtung. Nach den Prinzipien Heinrich Wölfflins wollte er unter Verzicht auf chronologische Anordnung durch vergleichende Nebeneinanderstellung nach bestimmten Gesichtspunkten den Leser zum verständnisvollen Sehen und dadurch zum Erkennen dessen anleiten, was der Künstler hat sagen wollen. Bild und Text jedes Kapitels füllten stets zwei gegenüberstehende, mit einem Blick übersehbare Seiten.[6] Das Buch, das sich durch seine qualitätsvolle Ausstattung gut als Geschenk eignete, erreichte noch zu Brandts Lebzeiten 7 Auflagen mit über 50.000 verkauften Exemplaren und wurde Bestandteil der Bibliothek des Bildungsbürgertums. 1938 erschien die 8. Auflage, die im Geist des Nationalsozialismus bearbeitet worden war und für die statt Vincent van Goghs Rhonebarken nun der Bamberger Reiter das Frontispiz schmückte.[7] Die 13. und letzte Auflage erschien 1968.

Einzelnachweise

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  1. Eduard Jacobs: Brandt, Gottlieb. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 47, Duncker & Humblot, Leipzig 1903, S. 179–182.
  2. Später Philologisch-Historische Verbindung Cimbria Heidelberg im Göttinger Kartell.
  3. M. Göbel, A. Kiock, Richard Eckert (Hrsg.): Verzeichnis der Alten Herren und Ehrenmitglieder des Naumburger Kartell-Verbandes Klassisch-Philologischer Vereine an deutschen Hochschulen, A. Favorke, Breslau 1913, S. 33.
  4. Siehe dazu: Dorothea Ipsen: Das Land der Griechen mit der Seele suchend. Die Wahrnehmung der Antike in deutschsprachigen Reiseberichten über Griechenland um die Wende zum 20. Jahrhundert (= Osnabrücker Forschungen zu Altertum und Antike-Rezeption. Bd. 2). Rasch, Osnabrück 1999, ISBN 3-932147-93-6, S. 70 ff.
  5. Festschrift@1@2Vorlage:Toter Link/www.alt.max-planck.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. des Max-Planck-Gymnasiums, abgerufen am 26. Juli 2011 (PDF).
  6. Nach einer Anzeige des Buches in Anton Genewein: Vom Romanischen bis zum Empire. Hirt, Leipzig 1911.
  7. Nach Wolfgang Ulrich: Der Bamberger Reiter und Uta von Naumburg. In: Deutsche Erinnerungsorte. Band 1, Beck, München 2009, S. 694 Anm. 6.