Peter Byner
Peter Byner, auch Peter Behner, Peter Bynner, Petrus Bihner (geb. vor 1518; gest. um 1551) war ein Dresdner Ratsherr und Bürgermeister.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Herkunft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Byner stammte aus einer Dresdner Bürgersfamilie, die schon ab 1437 in der Stadt nachweisbar ist. Bereits zwischen 1507 und 1540 gehörte mit dem Schneider Greger Byner ein Familienmitglied dem Dresdner Rat an und war ab 1518 Bürgermeister.
Tätigkeit als Ratsherr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Peter Byner war ab 1528 ebenfalls Mitglied des Rates. Zunächst übernahm er dort das Amt des Zinsherrn und war damit für die Erhebung und Verwaltung der dem Rat zustehenden Erb- und Kapitalzinsen verantwortlich. Ein Jahr später wurde er zum Richter gewählt. 1531 war Byner erstmals regierender Bürgermeister und hatte dieses Amt fortan im üblichen Drei-Jahres-Rhythmus inne.
Wirken als Bürgermeister
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Amtszeit Byners war politisch von den Auseinandersetzungen zwischen katholischen und evangelischen Kräften sowie den Machtkämpfen zwischen Herzog Moritz und dem Schmalkaldischen Bund geprägt. In diesem Zusammenhang stellten sich die drei regierenden Bürgermeister Peter Byner, Hans Gleinig und Theodoricus Lyndemann gegen den Landesherren Moritz und zeigten sich einer Herrschaft der Ernestiner nicht gänzlich abgeneigt, was 1547 zur Anklage führte. Allerdings fielen die Urteile milde aus und alle drei durften in ihre Ämter zurückkehren.[1] Byner musste jedoch die künftige Ergebenheit des Rates gegenüber der herzoglichen Regierung erklären. Auf Weisung des Landesherren wurde durch ihn auch der Sicherheitsdienst der Bürgerschaft in einer neuen Wachtordnung neu geregelt, um auf eventuelle militärische Angriffe auf Dresden vorbereitet zu sein.[2]
1549 oblag Peter Byner die von Moritz verfügte Eingliederung der Stadt Altendresden in das linkselbische Dresden vorzunehmen. Die von ihm geforderte Ableistung des Bürgereids wurde durch den Altendresdner Rat zunächst verweigert. Erst die zeitweise Gefangennahme des Altendresdner Bürgermeisters Wolf Fischer führte schließlich zum Einlenken. Kurz darauf griff der Landesherr erneut in die städtische Organisation ein und verfügte, unter Umgehung der Ratsordnung von 1517 und nach bereits durchgeführter Wahl Peter Byner weiter im Amt zu behalten.[3]
Wann Byner verstarb, ist nicht geklärt. Der Archivar Otto Richter gibt in seinem Werk Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden (1885–1891)[4] an, dass Peter Byner 1568 wegen hohen Alters des Bürgermeisteramtes enthoben wurde. Jüngere Quellen zweifeln diese Aussage jedoch an und gehen von einem Tod um das Jahr 1551 aus. In diesem Jahr ist er letztmals im Ratsverzeichnis genannt. Dafür spricht auch eine Notiz in einer Rechnung des Maternihospitals von 1551/52, in der im Rechnungstitel der Tod Byners vermerkt ist.[5] Seine Erben erhielten später 400 Gulden aus einem Darlehen zurück, welches der Bürgermeister Herzog Moritz gewährt hatte, nachdem dieser infolge der Wittenberger Kapitulation einen Teil der ernestinischen Verbindlichkeiten hatte übernehmen müssen.[6]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Sieglinde Richter-Nickel: Der ehrwürdige Rath zu Dresden, in: Dresdner Geschichtsbuch Nr. 5, Stadtmuseum Dresden (Hrsg.); DZA Verlag für Kultur und Wissenschaft, Altenburg 1999, ISBN 3-9806602-1-4.
- Otto Richter: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, Band 1, Verlag W. Baensch, Dresden 1885.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Christian Ruf: 800 Jahre Dresden: eine Zeitreise, Edition Sächsische Zeitung, Dresden 2005. ISBN 9783938325193, S. 50.
- ↑ Heinrich Butte: Geschichte Dresdens bis zur Reformationszeit, in: Mitteldeutsche Forschungen, Band 54, Böhlau Verlag, 1967, S. 262
- ↑ Karl Ernst Gotthard Henning: Verfassung Wirtschaft und Sozial-Ökonomik der Landeshauptstadt Dresden unter der Regierung des Kurfürsten August von Sachsen (1553–1586). Verlag A. Kleinsorge, 1936, S. 22. Henning spricht jedoch fälschlich von Herzog August, der zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht regierte.
- ↑ Otto Richter: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, Band 1, Verlag W. Baensch, Dresden 1885, S. 419.
- ↑ Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah: Spitäler in Dresden: vom Wandel einer Institution, in: Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Band 24, Leipziger Universitätsverlag, 2008, ISBN 9783865831637, S. 122
- ↑ Uwe Schirmer: Kursächsische Staatsfinanzen (1456–1656): Strukturen, Verfassung, Funktionseliten. in: Quellen und Forschungen zur Sächsischen Geschichte, Band 28, Verlag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, Leipzig 2006, ISBN 9783515089555, S. 593.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Greger Byner (1530, 1533, 1536, 1539) Theodoricus Lyndemann (1542, 1545) | Bürgermeister von Dresden 1531, 1534, 1537, 1540, 1543, 1546–1550 | Hans Gleinig (1532, 1535, 1538, 1541, 1544) Theodoricus Lyndemann (1551) |
Personendaten | |
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NAME | Byner, Peter |
ALTERNATIVNAMEN | Behner, Peter; Bynner, Peter; Bihner, Petrus |
KURZBESCHREIBUNG | Dresdner Ratsherr und Bürgermeister |
GEBURTSDATUM | vor 1518 |
STERBEDATUM | um 1551 |