Portal:Auto und Motorrad/Navigationsleisten Pkw-Marken nach Staat

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Vorlagen für Navigationsleisten für Pkw-Marken nach Staat haben wir seit mehreren Jahren. Es gab gelegentlich Diskussionen (auch Löschdiskussionen) über Inhalt und Zulässigkeit. Diese Seite soll einen Überblick geben, wie sie aufgebaut sind.

Grundsätzlich gilt Hilfe:Navigationsleisten.

Dort steht (Stand Oktober 2016):
Regel 1: Keine Themenringe. Navigationsleisten dürfen nur bei einem deutlich abgeschlossenen Themenbereich verwendet werden (also beispielsweise „Bundeskanzler (Deutschland)“ und nicht „Bedeutende Esoteriker“). Sie müssen stets alle Elemente des Bereichs als Link enthalten, auch wenn ein Teil der Seiten (noch) nicht existiert.
Regel 2: Navigationsleisten sollten eine überschaubare Anzahl an Einträgen enthalten und nicht raumgreifend den Artikel dominieren.
Regel 3: Navigationsleisten sollten mindestens vier Links zu existierenden Artikeln enthalten.
Regel 4: Nutzung als Zeitleiste: Für die Auflistung von Trägern bedeutender Ämter wird die Verwendung von Navigationsleisten toleriert
Regel 5: Navigationsleisten von Sportvereins-Kadern sind nur dann erwünscht, wenn der Verein in einer für Spieler relevanzstiftenden Liga spielt.

  1. Generell:
    1. Literaturquellen angeben, die komplett durchgesehen wurden, wegen Regel 1.
    2. Scrollen nur bei den ganz großen Navigationsleisten wegen Regel 2. Anmerkung: diese Löschdiskussion vom August 2016 brachte kein Verbot von Scrollen in Navigationsleisten.
    3. Staaten mit weniger als 4 Pkw-Marken erhalten keine Navigationsleiste wegen Regel 3.
  2. Aufteilung:
    1. Die Navigationsleisten sind nach Staaten aufgeteilt. Andere Gebiete (wie Irland (Insel), Naher Osten, Afrika oder Mittelamerika) sind unerwünscht.
    2. Staaten mit einer großen Anzahl an Pkw-Marken können nach einem externen Kriterium weiter aufgeteilt werden. Im Falle von Deutschland und Italien sind das die Weltkriege und im Falle von Frankreich, USA und Vereinigtes Königreich sind das die Einteilungen der FIVA.
    3. Auch aufgelöste Staaten (wie Österreich-Ungarn und Sowjetunion) sind Staaten. Nicht vermischen mit Nachfolgestaaten.
  3. Was gehört hinein:
    1. Nur Marken, deren Hersteller ihren Unternehmenssitz (evtl. im betreffenden Zeitraum) im genannten Staat hatten/haben.
    2. Nur Pkw-Marken.
    3. Nur Marken mit Vermarktung.
    4. Marken von Lizenzherstellern, sofern sie einen eigenen Markennamen verwenden, z.B. Siam Di Tella mit der Marke Di Tella.
    5. Tuningunternehmen nur dann, wenn sie vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Behörde des Herkunftslandes als Kfz-Hersteller anerkannt sind (Belegpflicht).
    6. Einträge in Pkw-Marken-Enzyklopädien sind Hinweise, aber nicht 100 % verbindlich.
  4. Was gehört nicht hinein:
    1. Fahrzeugmodelle.
    2. Personenartikel über Personen, die Fahrzeuge bauten/bauen
    3. Reine Nutzfahrzeugmarken (Zitat: Reine Nutzfahrzeugmarken sind Marken, unter denen im betrachteten Zeitraum keine PKWs oder PKW-ähnlichen Lieferwagen gebaut wurden aus diesem Beitrag 2010 aus einer Löschdiskussion).
    4. Marken von Rennwagen, da die nicht als Pkw gelten. (Anmerkung: Die werden auch gewöhnlich nicht in Pkw-Marken-Enzyklopädien genannt, sodass die geforderte Komplettheit nicht gewährleistet werden könnte.)
    5. Marken von Golfwagen, da die nicht als Pkw gelten. (Anmerkung: Die werden auch gewöhnlich nicht in Pkw-Marken-Enzyklopädien genannt, sodass die geforderte Komplettheit nicht gewährleistet werden könnte.)
    6. Marken von Krankenfahrstühlen, da die nicht als Pkw gelten. (Anmerkung: Die werden auch gewöhnlich nicht in Pkw-Marken-Enzyklopädien genannt, sodass die geforderte Komplettheit nicht gewährleistet werden könnte.)
    7. Prototypenmarken ohne Vermarktung.
    8. Reine Produktionsstätten oder Lizenzhersteller ohne eigenen Markennamen und ohne eigenständiges Modell. Auf diese Weise ist z.B. Opel nur in den deutschen Navigationsleisten enthalten, obwohl Opel-Fahrzeuge auch in anderen Staaten wie Belgien, Frankreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Südkorea, Türkei, Ungarn und Vereinigtes Königreich produziert wurden/werden. Die Marke VW dagegen ist aufgrund der eigenständigen Modelle VW Country Buggy (von Volkswagen Australasia, siehe Vorlage:Navigationsleiste Australische Automobilmarken) und VW Gol (von Volkswagen do Brasil, siehe Vorlage:Navigationsleiste Brasilianische Automobilmarken) mehrfach vertreten. Es gibt Sonderfälle wie Ford of Britain, die zwar ab 1911 das Ford Modell T montierten, erst 1932 ein eigenständiges Modell herausbrachten und somit erst in der Vorlage:Navigationsleiste Britische Automobilmarken von 1931 bis 1945 enthalten sind, aber nicht vorher.
    9. Tuningunternehmen, weil das Tuningmarken und keine Automarken sind. Ausnahmen nur dann, wenn sie vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Behörde des Herkunftslandes als Kfz-Hersteller anerkannt sind (Belegpflicht).
    10. Karosseriehersteller und Umbauer. Der Umbau von Limousinen/Coupés in Cabriolets reicht nicht aus. Crayford Engineering machte nur Umbauen. Oder das Beispiel Bieber Cabriolet: Deren Cabrioletumbauten reichen nicht, aber deren Buggies.
  5. Benennung:
    1. Begriff Vorlage: ist Pflicht.
    2. Begriff Navigationsleiste ist Pflicht.
    3. Dann der Staat, möglichst als Adjektiv.
    4. Dann der Begriff Automobilmarken. Beispiel: Vorlage:Navigationsleiste Dänische Automobilmarken.
    5. Anhang „bis 1918“, „von 1919 bis 1945“ und „ab 1945“ im Falle der etwas größeren deutschen und italienischen Navigationsleisten. Beispiel: Vorlage:Navigationsleiste Deutsche Automobilmarken bis 1918.
    6. Anhang „bis 1904“, „von 1905 bis 1918“, „von 1919 bis 1930“, „von 1931 bis 1945“ und „ab 1945“ im Falle der großen britischen und französischen Navigationsleisten. Beispiel Vorlage:Navigationsleiste Britische Automobilmarken von 1905 bis 1918.
    7. In Fällen, bei denen das Adjektiv eines Staates nicht geläufig ist (wie Burkina Faso, Elfenbeinküste oder Sri Lanka), kann es auch z.B. Vorlage:Navigationsleiste Automobilmarken aus Sri Lanka heißen.
  6. Aufbau:
    1. Im Falle der zeitlichen Aufteilung der Navigationsleisten eines Staates nach FIVA-Regelung muss das erklärt werden, siehe hier.
    2. BILD=Flagge des Staates mit Größe 50px.
    3. TITEL=(Adjektiv des Staates) Pkw-Automobilmarken
    4. INHALT= (leer)
    5. Scrollen (mit der üblichen Höhe 8em) nur bei den ganz großen Navigationsleisten.
    6. Erster Abschnitt „Aktuelle Marken:“
    7. Zweiter Abschnitt „Ehemalige Marken:“ Anmerkung: Die Trennung Aktuell/Ehemalig entfällt bei ehemaligen Staaten und bei Navigationsleisten, die zeitlich begrenzt nicht bis in die Gegenwart reichen.
    8. Dann die Einträge, alphabetisch nach Markennamen (und evtl. Zeitraum) sortiert.
    9. Die Einträge haben den Link zum Artikel (nicht auf Unterabschnitte im Artikel!) mit dem Markennamen als Linktext.
    10. Sollte ein Markenname mehrfach vorkommen, dann außerhalb des Links in Kleinschrift den Zeitraum in Klammern angeben. Z.B. [[Automobilwerk Walter Schätzle|AWS]] <small>(1970–1974)</small> |
      Wenn das immer noch nicht ausreichen sollte, dann Einzelfallentscheidung. Im Falle USA erst mit dem US-Bundesstaat versucht. Wenn der identisch war, war oft auch der Ort gleich. Dann das Kürzel des Herstellers.
    11. Literaturquellen, und zwar ohne Links, um die Funktion „Vollständigkeit der Einbindungen prüfen“ nicht zu stören.
    12. Kategorien.
  7. Allgemeine Hinweise zu Artikeln:
    1. Es gibt Fälle mit mehreren Herstellern (wohlgemerkt aus dem gleichen Staat) zu einer Marke, die in direktem Zusammenhang stehen, z.B. Champion (deutsche Automarke) oder GP (Automarke). Hier bietet es sich an, einen Artikel zur Marke zu schreiben und nur diesen in die Navigationsleiste einzubinden. Artikel zu den einzelnen Herstellern können zusätzlich erstellt werden, die gehören dann aber nicht in die Navigationsleiste.
    2. Es gibt Fälle mit gleichen Markennamen, die nicht direkt in Zusammenhang stehen. Da sind getrennte Artikel notwendig. Wie Autowerke Salzgitter und Automobilwerk Walter Schätzle, beide mit der Marke AWS.
    3. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Artikel in Navigationsleisten verschiedener Staaten eingebunden ist, abgesehen von staatspolitischen Änderungen wie bei Škoda Auto. Während es bei staatspolitischen Änderungen unvermeidbar ist, gibt es in anderen Fällen andere Lösungen, wie z.B. die getrennten Artikel Volkswagen, Volkswagen Australasia und Volkswagen do Brasil zeigen.
    4. Problemlos ist es, einen Artikel mehrfach in einer Navigationsleiste aufzuführen, wenn der Artikel mehrere Markennamen beschreibt. Z.B. Buggy-Center-Hamburg G. Kühn.

Schlussanmerkung:
Soweit die bestehenden Navigationsleisten geprüft sind, passen sie exakt mit der Liste von Pkw-Marken überein.