Portal:Deutsches Kaiserreich/Artikel des Monats/02. M
Bündnispolitik Otto von Bismarcks ist die Bezeichnung für die Außenpolitik des deutschen Reichskanzlers Bismarck seit 1871, nachdem der Krieg gegen Frankreich als letzter der drei Reichseinigungskriege zur Gründung des Deutschen Reichs geführt hatte. Mit der erfolgreichen Nationalstaatsbildung hatten sich die Rahmenbedingungen der bismarckschen Außenpolitik grundlegend verändert. Mit dem Deutschen Reich war eine neue europäische Großmacht durch kriegerische Expansion des Königreichs Preußen entstanden. Bismarck erkannte, dass Europa die Furcht vor weiterer deutscher Expansion genommen werden musste, und er erklärte das Reich für saturiert, d. h. Deutschland sah von weiteren Gebietsansprüchen ab. Bestätigt wurde dies durch einen Adressentwurf, der dem Reichstag im März 1871 zur Verabschiedung vorgelegt wurde. Demnach war das „neue Reich [...] dem selbsteigenen Geiste des Volkes entsprungen, welches, nur zur Abwehr gerüstet, unwandelbar den Werken des Friedens ergeben ist. [...] Die Tage der Einmischung in das innere Leben andrer Völker werden, so hoffen wir, unter keinem Vorwand und in keiner Form wiederkehren“. Mit Hilfe von Bündnissen sollte der Kriegsfall möglichst ausgeschlossen werden.