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Die Politik des Deutschen Kaiserreiches wurde verfassungsrechtlich von vier wichtigen Staatsinstitutionen bestimmt. Der deutsche Kaiser war als konstitutioneller Monarch das Staatsoberhaupt, der Bundesrat vertrat die Gliedstaaten, der Reichstag war das nationale Parlament und die Reichskanzlei war für den Verkehr des Reichskanzlers mit den übrigen Reichs- und Staatsorganen verantwortlich. Die Innenpolitik wurde stark von Spannungen zwischen den konservativen Eliten und den aufstrebenden sozialistischen und liberalen Bewegungen geprägt. Trotz einer autoritären und konservativen Ausrichtung gab es durchaus auch demokratische und rechtsstaatliche Tendenzen. Nationale Minderheiten wie Polen und Dänen, aber auch Katholiken und Sozialdemokraten sahen sich als sogenannte Reichsfeinde oft jedoch staatlichen Repressalien und Diskriminierungen ausgesetzt. Die Außenpolitik des Deutschen Kaiserreiches war von einer zunehmenden bündnispolitischen Isolierung und aggressiven kolonialen Bestrebungen geprägt.