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Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern, welche den Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, welche von Hand betätigt werden müssen.
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