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Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Das deutsche Kaisertum wurde als Fortführung des 1806 erloschenen römisch-deutschen Kaisertums verstanden, hatte faktisch aber keine politischen Gemeinsamkeiten mit dieser monarchischen Herrschaftsform des Heiligen Römischen Reiches. Verfassungsrechtlich wurde das Kaiseramt durch die Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie daraufhin der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871 begründet. Die symbolisch-zeremonielle Weihe erfolgte am 18. Januar 1871 durch eine Proklamation deutscher Fürsten und des Militärs im Spiegelsaal von Schloss Versailles bei Paris. Die ältere Bezeichnung für den Funktionsträger in der Verfassung des Norddeutschen Bundes lautete „Präsidium des Bundes“ oder „Bundespräsidium“. Die Verfassungsnorm behielt diese ältere Bezeichnung bei, die in der Praxis jedoch völlig hinter dem Kaisertitel zurücktrat.
Der deutsche Kaiser war ein konstitutioneller Monarch und das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Er war jedoch nur ein wichtiges Staatsorganen neben drei weiteren: dem Bundesrat, dem Reichstag als nationales Parlament und dem Reichskanzler. Das Kaiseramt war gemäß Artikel 11 der Verfassung in Personalunion mit dem des Königs von Preußen verbunden. Auf diese Weise sollte im offenen Widerspruch zum föderalen Prinzip eine preußische Vorherrschaft in Deutschland sichergestellt werden. Die Kaiser verfügten über weitreichende exekutive Vorrechte. Er ernannte den Bundeskanzler bzw. den Reichskanzler, den einzigen verantwortlichen Minister, die Exekutive. Allerdings wurden alle Amtshandlungen des Kaisers erst wirksam, nachdem der Kanzler sie gegengezeichnet hat. Seit 1878 konnte auch ein Staatssekretär die Unterschrift leisten. In der Zeit des deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger: Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. Angesichts der drohenden Niederlage im Ersten Weltkrieg kam es im Herbst 1918 zu den Oktoberreformen. Sie sahen eine formell abgesicherte Parlamentarisierung des Regierungssystems vor: Der Reichskanzler war von da an nicht mehr dem Deutschen Kaiser, sondern dem Reichstag verantwortlich. Dennoch machte US-Präsident Woodrow Wilson einen Thronverzicht Wilhelms II. indirekt zur Vorbedingung für die Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen. Um günstigere Friedensbedingungen zu erwirken und einer Radikalisierung der inzwischen ausgebrochenen Novemberrevolution vorzubeugen, verkündete Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen Wilhelm. Am folgenden Tag ging Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande, formell verzichtete er erst am 28. November 1918 auf seine Titel und Rechte.
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