Portal:Logik/Negatives Stimmgewicht bei Wahlen
Negatives Stimmgewicht (auch inverser Erfolgswert) bezeichnet einen Effekt bei Wahlen, bei dem sich Stimmen gegen den Wählerwillen auswirken. Wenn also entweder Stimmen für eine Partei dieser einen Verlust an Sitzen bescheren oder Stimmen, die für eine Partei nicht abgegeben werden, dieser einen Gewinn an Sitzen einbringen würden.
Der Effekt, dass eine Stimme für eine Partei dieser Verluste beschert, widerspricht dem Anspruch, dass jede Stimme gleich viel zählen sollte. Er widerspricht auch dem Anspruch, dass sich die Stimme nicht explizit gegen den Wählerwillen auswirken darf. Dies ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 mit dem Grundsatz der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren, daher beauftragte das Gericht den Gesetzgeber bis 2011 eine Neuregelung zu finden.