In den meisten Großstädten Deutschlands heißt das Stadtoberhaupt Oberbürgermeister. Als Ausnahme zählen die beiden Stadtstaaten Hamburg und Berlin sowie der Zwei-Städte-Staat Bremen, wo der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet wird. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Die kreisangehörigen Großstädte in Nordrhein-Westfalen sowie Lübeck haben keinen Oberbürgermeister, sondern lediglich einen Bürgermeister, der aber vom Rang her mit einem Oberbürgermeister vergleichbar ist.