Portal:Schleswig-Holstein/Artikel des Monats/2011-02
Bei den Volksabstimmungen in Schleswig wurde 1920 in zwei Abstimmungszonen über die staatliche Zugehörigkeit Schleswigs abgestimmt.
Im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 hatte der Deutsche Bund unter gemeinsamer Führung Preußens und Österreichs Schleswig-Holstein aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt. Zwei Jahre später kam es zum Bruch zwischen den beiden deutschen Mächten. Im Paragraph 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 nach dem Deutschen Krieg verpflichtete sich Preußen auf Druck Frankreichs hin gegenüber England und Frankreich, im nördlichen Teil des nach dem deutsch-dänischen Krieg von 1864 an Preußen abgetretenen Schleswigs binnen 6 Jahren ein Referendum zur Staatszugehörigkeit durchzuführen, kam dieser Verpflichtung jedoch nicht nach. Bereits im Jahre 1878 wurde die Nordschleswig-Klausel des Prager Friedens durch den preußisch-österreichischen Vertrag von Gastein annulliert, und im Jahre 1907 erkannten Deutschland und Dänemark im Optantenvertrag von Kopenhagen die Grenzziehung von 1864 an. ... weiterlesen ...