Portal:Zahnmedizin/Gesundheitswesen

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Gesundheitswesen
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Gesundheitswesen

Der Begriff Gesundheitswesen dient der Beschreibung des äußerst komplexen Gesundheitssystems zur Krankenversorgung und Gesunderhaltung. In Deutschland unterliegen Zahnärzte dem Zahnheilkundegesetz, den länderspezifischen Heilberufe-Kammergesetzen, der Approbationsordnung und der Berufsordnung der zuständigen Zahnärztekammer, in der sie Pflichtmitglied sind. Zur Behandlung von Kassenpatienten ist eine vertragszahnärztliche Zulassung erforderlich, mit der man Mitglied einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung wird. Die Zahnmedizin ist in Deutschland in das SGB V eingebunden. Die Honorare sind im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) und im Privatbereich in der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gesetzlich festgelegt.

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Im Gesundheitssystem in Österreich wird hierfür der Begriff Sanitätswesen oder Sozialmedizin verwendet. Die oberste öffentliche Gesundheitsverwaltung, die Gesetze vorbereitet und ausführt, Verordnungen erlässt, Abläufe regelt und Kontrollen durchführt, ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Grundlage der Berufsausübung ist das Ärztegesetz von 1949, das seitdem mehrfach novelliert wurde, ferner das Zahnärztegesetz (ZÄG) und das Zahnärztekammergesetz (ZÄKG). Zahnbehandlungen und abnehmbaren Zahnersatz verrechnen Vertragszahnärzte mit tarifmäßigen Kosten direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger. Wahlzahnärzte können ihre Honorare frei bestimmen und sind dabei an keine Tarife gebunden.

Im Gesundheitswesen in der Schweiz sind Zahnbehandlungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Grundlage ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es besteht die Möglichkeit, privat eine Zahnpflegeversicherung abzuschliessen. Aufgrund des hohen Preises wird diese Möglichkeit jedoch nur selten genutzt. Die meisten Zahnarztkosten werden dementsprechend von den Patienten direkt aus der eigenen Tasche bezahlt.