Portal Diskussion:Recht/Archiv 03
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Finde ich ziemlich wirr. Habe als Stub Verlagsgesetz angelegt, cat fehlt noch. --Historiograf 17:42, 7. Mai 2005 (CEST)
Kündigung freier Lizenzen, insbesondere der GFDL
[Quelltext bearbeiten]Nach Wikipedia:Lizenzauslegung kopiert, weitere Stellungnahmen bitte dort --Historiograf 02:07, 13. Mai 2005 (CEST)
Durch [1] inspiriert, habe ich Wikipedia:Rechtsquellenverweise angelegt. Mit freundlicher Bitte um Ergänzung. ;-) --kh80 •?!• 16:05, 16. Mai 2005 (CEST)
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
[Quelltext bearbeiten]erweitert. --Historiograf 22:36, 18. Mai 2005 (CEST)
Dieser Artikel ist neu, aber in dieser Form kaum brauchbar, auch inhaltlich scheint er mir zumindest ungenau zu sein. Kennt sich da jemand mit der Materie aus? -- tsor 20:19, 21. Mai 2005 (CEST)
- Danke. Habs im Portal als zu überarbeiten eingestellt. Wir behalten das im Auge --wau 12:25, 10. Jun 2005 (CEST)
Die Kategorie:Rechtswissenschaftler enthält derzeit zwei meines Erachtens nicht miteinander kompatible Wege der weiteren Kategorisierung: zum einen wurden Unterkategorien für weitere Fachgebiete (Kategorie:Rechtshistoriker, Kategorie:Rechtssoziologe usw.) gebildet, zum anderen erfolgt eine Untergliederung nach Epochen Kategorie:Rechtswissenschaftler (19. Jh.), Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jh.) usw.
Auf dieser Basis kann ein Rechtshistoriker des 19. Jahrhunderts nicht sinnvoll eingetragen werden, ohne gegen das Gebot zu verstoßen, nicht gleichzeitig in Über- und Unterkategorie einzustellen. Ich fürchte deshalb, man wird sich für einen der beiden Wege entscheiden müssen. Für Meinungen zum Thema bin ich dankbar. -- Stechlin 15:02, 22. Mai 2005 (CEST)
- Wenn wir schon einen Weg aufgeben müssen (und deinem Argument kann ich nicht widersprechen), dann sollten wir die Einteilung in Epochen beibehalten, da dies auch bei den Philosophen, Soziologen und Ökonomen usw. so gehandhabt wird. Die jetzigen Unterkategorien könnten einfach aus der Kat Rechtswissenschaftler herausgenommen werden; die Kat Rechtshistoriker wäre dann nurnoch Unterkategorie von Historiker, Rechtssoziologe nur noch von Soziologe und Rechtssoziologie. Wo Kirchenrechtler hinsollte weiß ich allerdings momentan auch nicht recht. -- C.Löser (Diskussion) 16:31, 22. Mai 2005 (CEST)
- Die Kategorie:Kirchenrechtler könnte vielleicht in die Kategorie:Kirchenwesen. -- C.Löser (Diskussion) 23:26, 22. Mai 2005 (CEST)
- Ich verstehe das Problem nicht ganz. Kategorie:Rechtshistoriker und Kategorie:Rechtswissenschaftler (19. Jh.) stehen doch offenbar auf gleicher Ebene, nicht übereinander.
- Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, die Rechtshistoriker nur noch bei den Historikern unterzubringen. Damit würden sie aus dem Kategorienbereich Recht verschwinden, obwohl es doch sinnvoll wäre, sie auch darin zu finden.
- Es ist ziemlich schwierig, den Überblick über die Kategorien zu behalten. Ich habe deshalb einmal Wikipedia:Kategoriensystem Recht erstellt. Schon nach 2 Monaten hat sich viel verändert, ich bin derzeit bei einer Aktualisierung, was ziemlich aufwendig ist und ein paar Tage dauert. Wenn man am Ende ankommt, kann es oben schon nicht mehr auf dem neuesten Stand sein. Wäre es nicht anzustreben, dass alle Veränderungen bei den Kategorien dort immer sofort eingetragen werden, so dass die Aufstellung stets den aktuellen Stand anzeigt?
- Dass möglichst in die passende (Unter-)kategorie einzuordnen ist, leuchtet ein. Aber kann es nicht Fälle geben, in denen eine Einstellung in Über- und Unterkategorie sinnvoll ist? Ein Professor für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht arbeitet auf verschiedenen Gebieten, was spricht dagegen, ihn in die Überkategorie Rechtswissenschaftler (wegen seines BGB-Anteils) und in die Unterkategorie Rechtshistoriker einzustellen, solange wir nicht auch eine eigene Kategorie für BGB-ler haben? Ansonsten würde ich eher dazu neigen, prinzipielle Überlegungen nicht überzubewerten, sondern den praktischen Zweck, Artikel zu finden, im Vordergrund sehen und daher im Zweifel einen Artikel auch in mehrere Kategorien eintragen. Ich muss allerdings sagen, dass ich die Kategoriendiskussion nicht immer lückenlos verfolgt habe, so dass mir bereits diskutierte schlagende Argumente entgangen sein können.
- Das führt mich zum nächsten Gesichtspunkt: Ich habe den Eindruck, dass über Kategorien an mehreren verstreuten Stellen (Kategorie Diskussion:Recht, hier, Benutzerdiskussionen) diskutiert wird. Es ist daher kaum möglich, die Diskussion umfassend zu verfolgen oder sich gar nachträglich über bisherige Entwicklungen zu orientieren. Sollten wir nicht uns auf eine zentrale Stelle einigen, wo solche Diskussionen stattfinden und ggf. dort Verweise auf bisherige Diskussionen anbringen? Unter Wikipedia:Kategorien ist als zentrale Anlaufstelle für den Bereich Recht die Seite Kategorie Diskussion:Recht eingetragen. Wollen wir uns auf diese Seite konzentrieren, sie ggf. auf neueren Stand bringen, u.a. durch Ersetzung der dortigen veralteten Aufstellung auf die (bald) aktuelle in Wikipedia:Kategoriensystem Recht und eventuell Hinweise auf anderswo stehende wesentliche Diskussionen? --wau > 18:06, 23. Mai 2005 (CEST)
Verfassungsartikel
[Quelltext bearbeiten]Ich finde die Atomisierung der Verfassungsartikel ("Verfassung (Begriffsklärung)", "Verfassung", "Historische Verfassungen (Deutschland)" usw.) sinnfrei bis kontraproduktiv und habe letztgenannte bereits wieder in erstgenannte integriert und zur Löschung vorgeschlagen. "Verfassung (Begriffsklärung)" ist im übrigen auch überhauptkeine Begriffsklärung, da es sich um eine Auflistung von Verfassungen im durchweg juristischen Sinne handelt. Nun würde ich auch gerne die beiden ersten wieder zusammenführen. Gibt es irgendwelche Gegenstimmen? -- C.Löser (Diskussion) 18:28, 22. Mai 2005 (CEST)
- Hier gibt es eine Pro-Stimme von --Bubo 容 20:20, 22. Mai 2005 (CEST)
- Ich habe mir erlaubt, den LA bei den Löschkandidaten nachzutragen. --kh80 •?!• 20:38, 22. Mai 2005 (CEST)
weitere Zusammenlegungskandidaten
[Quelltext bearbeiten]Die Artikel Normenhierachie, Normenhierarchie, Rechtsquelle und Gliederung der Rechtsquellen waren ehemals als Vierfachartikel eingetragen. "Gliederung der Rechtsquellen" wurde mittlerweile in "Rechtsquelle" integriert und in eine Weiterleitungsseite umgewandelt (sollte evtl. ganz gelöscht werden?). "Normenhierachie" ist ein falschgeschriebenes Lemma und daher natürlich ganz zu löschen. Fraglich ist noch, ob auch "Normenhierarchie" und "Rechtsquelle" zusammengelegt werden sollten. -- C.Löser (Diskussion) 10:22, 23. Mai 2005 (CEST)
- Gliederung der Rechtsquellen würde ich als redirect erhalten, falls es ein feststehender Schweizer Begriff ist. Im deutschen Recht spricht man ja her von der "Rangordnung der Rechtsquellen". -- Normenhierachie sollte auch IMHO gestrichen werden, ebenso Normenhierarchie als eigenes Stichwort. Es finden sich aber durchaus ein paar positive Ansätze, die man in Rechtsquelle einfließen lassen könnte. Ich würde die beiden anderen Artikel gerne nach Rechtsquelle umsiedeln und (bei dem richtig geschriebenen) Normenhierarchie ein redirect setzen. -- Jürgen, 23. Mai 2005.
- Hört sich gut an! Ob "Gliederung der Rechtsquellen" im Schweizerischen ein stehender Ausdruck ist kann ich nicht sagen, es kann ja aber wie du schon sagtest erstmal als Redirect stehenbleiben. -- C.Löser (Diskussion) 08:36, 25. Mai 2005 (CEST)
- Ich habe jetzt von "Normenhierarchie" ein Redirect zu Rechtsquelle gesetzt und die Einleitung zu Rechtsquelle weiter ausgebaut. Vor allem habe ich den Unterschied von Geltungs- und Anwendungsvorrang erklärt. Ich denke, auf dieser Grundlage könnte man jetzt an dem Artikel weiterarbeiten. Man müßte jetzt noch Normenhirachie löschen. Weil ich nicht weiß, wie das geht, überlasse ich es Dir. ;-) -- Jürgen, Do 26. Mai 2005.
- Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich nur noch um zwei Doppeleinträge handelt? Oder ist es gar keiner mehr? Ich habe mal die Bausteine aktualisiert. Wenn sie weg können, löscht sie einfach! --Flominator 00:50, 26. Mai 2005 (CEST)
- Ja, der Artikel Normenhierachie ist jetzt nur noch ein schlichter Doppeleintrag, ich habe alles Wesentliche nach Rechtsquelle übertragen. Das würde reichen. -- Wie löscht man einen Artikel? Wo steht dazu mehr? Ich finde das nicht. Wenn es einer machen möchte, möge er die den Artikel Normenhierachie bitte löschen. Danke. -- Jürgen, Do, 26. Mai 2005.
- Alles wichtige zum Löschen findest du unter Wikipedia:Löschregeln. Eventuell hast du ja auch Lust, dich anzumelden. Unterschreiben kannst du übrigens mit --~~~~
- Gruß, --Flominator 19:17, 26. Mai 2005 (CEST)
- Danke. Könnte das alles bitte jemand übernehmen, der damit Erfahrung hat? Ist alles neu für mich. Ich würde gerne erstmal bei einem Löschverfahren zusehen, bevor ich so etwas selbst anstoße. Vielen Dank! -- Jürgen, Do, 28. Mai 2005.
- Da es sich um einen Kandidat für eine Schnelllöschung handelt, wird hier kein Löschantrag benutzt, sondern einfach direkt {{Löschen}} und eine kurze Begründung eingefügt. Ich war mal so frei! --Flominator 14:20, 28. Mai 2005 (CEST)
- Danke! Jürgen, 21:58, 29. Mai 2005 (CEST)
Und ich immer noch Täter und Täterschaft. --kh80 •?!• 11:31, 23. Mai 2005 (CEST)
cat fehlt --Historiograf 19:36, 24. Mai 2005 (CEST)
Der Artikel ist umstritten, seit heute auf der Löschliste - könnte ein Jurist sich den anschauen? :-) AN 17:42, 25. Mai 2005 (CEST)
- Vermerk: Ist erledigt, Artikel wurde verbessert, LA zurückgenommen --62.134.61.23 12:29, 10. Jun 2005 (CEST)
Ich habe den Artikel vollständig überarbeitet und bitte um Überprüfung, ob der "Überarbeiten"-Tag entfernt werden kann. --Andrsvoss 09:49, 25. Jun 2005 (CEST)
- Du meinst sicher Zug um Zug (Recht); der ist ok und der Tag kann weg. -- Alkibiades 16:22, 25. Jun 2005 (CEST)
- Den Baustein habe ich nach der dankenswerten Überarbeitung des Artikels entfernt.
Bei dieser Gelegenheit fiel mir der groteske Umstand auf, daß der wichtige Begriff der Zug-um-Zug-Leistung als Begriffsklärung nach dem Modell II als Zug um Zug (Recht) hinter ein Brettspiel abgeschoben wurde. Ich neige dazu, dies umzukehren, also den Spiel-Artikel nach Zug um Zug (Spiel) zu verschieben und den Rechtsartikel unter dem Lemma Zug um Zug zu postieren, oder wenigstens eine Begriffsklärungsseite nach dem Modell I einzurichten. Für Hinweise, ob meine Ansicht geteilt wird, wäre ich dankbar. -- Stechlin 16:28, 25. Jun 2005 (CEST)
- Den Baustein habe ich nach der dankenswerten Überarbeitung des Artikels entfernt.
- Ich teile deine Ansicht. Also umkehren. -- Alkibiades 16:31, 25. Jun 2005 (CEST)
- Bin ebenfalls für Verschieben. -- C.Löser (Diskussion) 16:40, 25. Jun 2005 (CEST)
Der Artikel ist informativ, aber in dieser Form verbesserungswürdig: Sagen sie nicht vorschnell... - Anrede des Lesers - das gehört so eher in eine Illustrierte als hierher. Könnte mal ein Jurist vernünftig formulieren? -- tsor 15:25, 27. Mai 2005 (CEST)
- Die Bemerkung halte ich für berechtigt. Eine Verbesserung ist angezeigt, auch wenn keiner sofort Zeit dafür findet! --wau > 23:44, 31. Mai 2005 (CEST)
Artikel etwas überarbeitet. --Bubo 容 18:51, 25. Jun 2005 (CEST)
Hallo Juristen und sonstige rechtsverdreher ;),
in dem artikel wurde die Frage geäußert ob die Firma theoretisch "GmbH Krüger" heißen darf ... IMO ja; hinzu kommt allerdings, dass das eher ungebräuchlich ist, gleichzeitig präsentiert die GmbH für den Artikel alle anderen möglichen Firmenzusatz-darstellungen (siehe Firma) und das wäre schon einheitlich ... wäre also toll wenn ihr mal bei Diskussion:Firma vorbeischauen könnten und eure fachkundige meinung reinstellt dankeschön ...Sicherlich Post 20:26, 27. Mai 2005 (CEST)
Hallo, seit April haben wir den Artikel Allgemeiner Teil – und seit gestern gibt es auch noch Allgemeiner Teil (BGB). Da überschneidet sich einiges ... Beide Artikel wurden nun zur Löschung vorgeschlagen. Wer einen Lösungsvorschlag hat: Nur raus damit. :-) --kh80 •?!• 12:33, 31. Mai 2005 (CEST)
- Seltsam rauer Umgangston in der Löschdiskussion! "Das Lemma muss weg", unbedingt. Wenn die Nichtjuristen jetzt die Artikel zum BGB verfassen, sollen wir vielleicht zum Gegenangriff übergehen und ein bischen unter Kirchenmusik, Mathematik oder Pädagogik rumschreiben? - Ich denke, Allgemeiner Teil hätte schon eine Daseinsberechtigung und habe mal versucht, den Artikel zu erweitern. Allgemeiner Teil (BGB) würde dringend als Ergänzung zu den Artikeln Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht benötigt, natürlich mit entsprechend ausgebauter Darstellung des Inhalts des ersten Buches. Angesichts des erheblichen Umfangs des BGB (vgl. WikiProjekt BGB) erscheinen zusammenfassende Artikel als Zwischenstufe zwischen den Einzelartikeln und dem BGB sehr sinnvoll, die als Einstieg einen gewissen Überblick über die einzelnen Bücher vermitteln. Man kann nicht alles, was in den Artikeln zu den 5 Büchern steht, unter BGB unterbringen. Den Allgemmeinen Teil anders zu behandeln als die anderen Bücher ist auch nicht veranlasst, bloß weil der Artikel ganz am Anfang noch klein ist. Also: ausbauen. Ob man es am Ende "Allgemeiner Teil (BGB)" oder "BGB - Allgemeiner Teil" nennt, ist absolut zweitrangig. --wau > 19:35, 31. Mai 2005 (CEST)
- Ich war mal mutig und habe den Artikel Allgemeiner Teil in einen allgemeinen Artikel über die Klammertechnik umgeschrieben und nach Klammertechnik (Recht) verschoben. Bei Nichtgefallen bitte wieder rückgängig machen und nicht hauen. ;-) --kh80 •?!• 10:28, 1. Jun 2005 (CEST)
Neuer Löschantrag: Lothar Zysk
[Quelltext bearbeiten]Auf Wikipedia:Löschkandidaten/3. Juni 2005 ist ein Löschantrag zu Lothar Zysk gestellt worden, der Auswirkungen auf sämtliche Biographiern von Bundesrichtern haben kann. Darf ich um Beteiligung bitten? -- Stechlin 18:04, 3. Jun 2005 (CEST)
- Vermerk: Erledigt, LA zurückgenommen --62.134.61.23 12:30, 10. Jun 2005 (CEST)
Allgemeine Relevanzkriterien
[Quelltext bearbeiten]Hallo, der Löschantrag zu Lothar Zysk hat die Frage nach Relevanzkriterien für Juristenbiografien aufgeworfen – also: Wann ist ein Jurist so relevant, dass ein Artikel über ihn grundsätzlich in die Wikipedia aufgenommen werden sollte? Unter Wikipedia:Themendiskussion/Biografie finden sich nur allgemeine Kriterien für Wissenschaftler.
Ein Richter an einem deutschen Bundesgericht sollte wohl grundsätzlich relevant für uns sein. Was wäre z.B. den Autoren des Palandts? Oder mit den Herausgebern der NJW? Reicht es, dass jemand ein paar Aufsätze in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht hat? Ab wann ist ein Anwalt oder Notar relevant für uns? Wäre der Präsident der Bundesnotarkammer oder der Bundesrechtsanwaltskammer grundsätzlich relevant? Ist Christian Celsen einen Eintrag wert? ;-)
Es wäre schön, wenn wir Wikipedia:Themendiskussion/Biografie entsprechend erweitern und uns damit unnötige Löschanträge ersparen könnten. --kh80 •?!• 12:02, 5. Jun 2005 (CEST)
- Ich versuche einmal, das Thema ein wenig zu initialisieren:
- Im Rahmen der Wissenschaft dürfte es keine Besonderheiten geben. Hochschullehrer sind regelmäßig relevant, bei anderen Wissenschaftlern kommt es auf die Bekanntheit bzw. die wissenschaftlichen Leistungen an. Eine Habilitation dürfte ein gewichtiges Argument für die Relevanz sein.
- Bei Justizangehörigen (Richter, Staatsanwälte) im engeren Sinne sind die Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverfassungsgerichts meines Erachtens per se relevant, ohne daß ein weiteres Merkmal hinzutreten müßte (vgl. Bundestagsabgeordnete).
- Weiter sind m. E. diejenigen Richter und Staatsanwälte bzw. Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes relevant, die Leiter einer Behörde (Generalstaatsanwaltschaft, Gericht, Landesvermessungsamt u,. ä.) sind, falls diese Behörde ihrerseits einen Eintrag rechtfertigt und zu dieser Behörde auch ein eigener WP-Artikel vorliegt. Dies ist allerdings ein eher pragmatischer Ansatz. Ich meine, daß wir in einem Artikel zu einem Oberlandesgericht möglichst auch dessen Präsidenten erwähnen sollten. Dann kann ein biographischer Aufsatz zu den einzelnen Präsidenten eine sinnvolle Ergänzung auch zur Behördengeschichte etc. sein. Ich sehe aber keinen praktischen Wert darin, einen Artikel zu einem pensionierten Amtsgerichtsdirektor einzustellen, wenn sich dessen Relevanz nur aus seiner beruflichen Stellung ergibt und zu dem Amtsgerichts, das ihm diese Relevanz verleiht, in WP sonst nichts gesagt wird.
- Ähnlich würde ich bei den Vorsitzenden von Standesorganisationen, Anwaltskammern und den Herausgebern von Zeitschriften vorgehen: Wenn die fragliche Landesrechtsanwaltskammer/Fachzeitschrift etc. relevant ist und einen Artikel aufweist, sind auch ihre Vorstände/Herausgeber etc. relevant.
- Autoren wissenschaftlicher Beiträge sind relevant, wenn der Beitrag eine nachweisbare und im Artikel dargestellte Wirkung auf die wissenschaftliche Diskussion erzielt hat. Ansonsten dürfte gelten: Wikipedia ist kein Autorenverzeichnis.
- Subjektive Einzelfallentscheidung: Christian Celsen ist irrelevant!
- Stechlin 12:18, 5. Jun 2005 (CEST)
- Ich stimme Stechlin in allen Punkten zu --Pelz 23:31, 5. Jun 2005 (CEST)
Stechlins Vorschlag hat viel für sich, lässt aber z.B. die Frage offen, ob der mir persönlich gut bekannte Hildebert Kirchner nicht auch einen Artikel verdient (sein Nachfolger im Amt hat zumindest gelegentlich Humor). Hinsichtlich historischer Juristen bis 1800 würde ich bei graduierten Juristen erst einmal keine Barrieren aufrichten. Wenn irgendjemand Lust haben sollte, 10.000 Rechtskonsulenten deutscher Reichsstädte hier reinzuschaufeln, wieso nicht? Hinsichtlich historischer Persönlichkeiten allgemein bitte ich dringend die wertgeschätzten Juristen, sich der Recherchemöglichkeiten der Nationallizenzen zu versichern: alles was in WBIS ist, sollte auch hier der Fall sein dürfen. (Derzeit komme ich auch an das Deutsche Biographische Archiv mit Scans - das Projekt Wikipedia:Bibliothek scheint mir nicht besonders erfolgreich, interessanter wären Recherchemöglichkeiten in Datenbanken - wenn ich dergleichen zur Verfügung habe, helfe ich gern.) --Historiograf 00:09, 6. Jun 2005 (CEST)
Gibt es da neben den beamteten Herrschaften nicht noch so diesen oder jenen auf den die Bezeichnung Jurist angewendet werden könnte? Da wird's doch wohl erst mal so richtig interessant. --Heliozentrik 21:52, 18. Jun 2005 (CEST)
Europäisches Recht
[Quelltext bearbeiten]Ich möchte folgende zwei Fragen zur Diskussion stellen:
- Einheitliches Lemma für Europäische Normen: Artikel zum Europäischen Recht (aka EU-Recht/EG-Recht) werden uneinheitlich betitelt. Derzeit werden fünf verschiedene Alternativen gebraucht: eine Unkonkrete (z. B. Dienstleistungsrichtlinie), eine Korrekte (z. B. Richtlinie 73/23/EWG), die EG-Version (z. B. EG-Vermittlerrichtlinie), eine EU-Variante (z. B. EU-Fertigpackungsrichtlinie sowie die Europäische Form (z. B. Europäische Messgeräterichtlinie). Ich meine, man sollte ein einheitliches Lemma finden, also beispielsweise Europäische xyz-Richtlinie oder EG-xyz-Richtlinie oder auch EU-xyz-Richtlinie. Persönliche präferiere ich Europäische xyz-Richtlinie. Richtlinie 12/34/EG ist zu "technisch", EU-Richtlinie ist sachlich falsch, EG-Richtlinie ist mittlerweile nicht mehr gebräuchlich. Was meint ihr?
- Basisdaten für Europäische Normen: In Anlehnung an die Wikipedia:Formatvorlage Gesetz wäre m. E. eine Wikipedia:Formatvorlage Europäisches Recht sinnvoll. Was haltet ihr davon und welche Informationen sollten in diese Formatvorlage?
--Forevermore 18:27, 11. Jun 2005 (CEST)
- zum Lemma: Die Vereinheitlichung finde ich sehr gut und absolut notwendig. Aus fachlicher Sicht würde ich mich allerdings für die EG-Richtlinie aussprechen, weil dies der richtige Ausdruck ist. Eigentlich ist dieser Begriff auch noch gebräuchlich, jedenfalls innerhalb der Fachliteratur. Wie dies innerhalb von allgemeinen Medien aussieht, weiß ich jetzt gar nicht genau. Aber man kann die Allgemeinheit doch auch ein bisschen zur Verwendung der richtigen Begriffe erziehen, oder ;-) Scherz beiseite, ich könnte zur Not auch mit europäische xyz-Richtlinie leben.
zur Formatvorlage: Braucht man wirklich eine neue? Kann man nicht die bestehende einfach benutzen? Bei Art könnte man europäische Richtlinie/Verordnung eintragen. Bei Geltungsbereich Europäische Union. Die letzten drei Felder könnte man ggf. freilassen. Die einzig relevante Information, die dann untergehen würde, wäre die Umsetzungsfrist bei Richtlinien. Das wäre allerdings etwas schade. Also dann vielleicht doch eine neue Vorlage, mit dieser einen Änderung. --M.Lohse 19:29, 11. Jun 2005 (CEST)
- Zu den Basisdaten: Wäre es nicht auch sinnvoll, dort das deutsche Gesetze zu nennen, das die RL inhaltlich umsetzt sowie das Inkrafttreten dieses Gesetzes? --Forevermore
- Eigentlich ein guter Gedanke. Jedoch haben viele Richtlinien Auswirkungen auf eines oder mehrere bestehende nationalstaatliche Gesetze (man denke nur an die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und deren Auswirkungen). Das eine Richtlinie 1:1 in ein neues Gesetz umgesetzt wird, ist wohl eher die Ausnahme (denke ich mir jedenfalls, obwohl ich auch nicht den umfassenden Überblick habe). Die Gesetzesänderungen werden dann in der Regel mittels eines Artikelgesetzes durchgeführt. Man könnte dann wohl, gerade wenn mehrere Gesetze betroffen sind, allenfalls das Artikelgesetz in den Basisdaten anführen. Das ist ja im allgemeinen aber nicht so interessant. Dennoch hätte eine neue Formatvorlage, zumindest für Richtlinien, doch ihre Vorteile. Man könnte dort zum Beispiel den Stand der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten vermerken. Da müsste sich allerdings auch jemand drum kümmern, was sicherlich sehr aufwändig ist (Wo kann man da eigentlich nachsehen?). Außerdem würden die Basisdaten damit vielleicht etwas überfrachtet. Hat also alles seine Vor- und Nachteile... Grüße --M.Lohse 20:39, 11. Jun 2005 (CEST)
Ich habe zur Diskussion der Problematik und Entwicklung einer Formatvorlage eine eigene Seite eingerichtet und schlage vor, die Diskussion unter Diskussion:Portal Recht/Basisdaten für Europäische Normen fortzusetzen. --wau > 12:41, 12. Jun 2005 (CEST)
Hallo, da ich weder Fachmann für Europa- noch für Versicherungsrecht bin, will ich mal auf die m.E. angezeigte Überarbeitung des vorgenannten Artikels verweisen. Den Begriff Beratungsprotokoll hätte ich bis dato nie einzig und allein mit dem Versicherungswesen in Verbindung gebracht. Zudem ist der dortige Weblink [1] Werbung. Vielleicht hat ja hier jemand einen Vorschlag, was mit dem Lemma geschehen soll. Gruß --Zollwurf 13:31, 14. Jun 2005 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Es gibt eine EG-Vermittlerrichtlinie, nach der bei Versicherungsvermittlungen eine Auskunftserteilung über den Inhalt der Beratung vorgeschrieben wird (Art. 12 f.). Diese Richtlinie wurde in Deutschland wohl noch nicht in nationales Recht umgesetzt ... Aber ob das Lemma passend ist? Schließlich haben die Vermittler den Begriff ja nicht gepachtet. ;-) --kh80 •?!• 17:52, 14. Jun 2005 (CEST)
- @Zollwurf: Herzlich willkommen im Portal Recht und danke für den Hinweis! Ich habe mal im Artikel etwas erweitert, damit dort erkennbar wird, worum es geht. Den Weblink Nr. 1 habe ich entfernt, da zu sehr Werbung. Man hat fast den Verdacht, dass das Lemma gewählt wurde, um Zugang zu dieser Werbung zu bieten. Es ist eher Insider-Sprache, während es in den Richtlinien um Informations- und Auskunftspflichten und in dem Entwurf zum VVG, wo die Pflichten offenbar verankert werden sollen, um Mitteilungs- und Beratungspflichten geht, die unter Umständen schriftlich dokumentiert werden sollen. Daher wäre eher ein Lemma "Mitteilungs- und Beratungspflichten bei der Versicherungsvermittlung" oder ähnlich das Richtige, je nachdem, wie es endgültig im deutschen Gesetz formuliert wird. Die Angaben zum Inhalt des Beratungsprotokolls sind bisher äußerst dürftig. Ich setze es mal ins Portal Recht, vielleicht kann jemand noch etwas beitragen. --wau > 18:36, 14. Jun 2005 (CEST)
Anfrage Crown Copyright
[Quelltext bearbeiten][2] Besten Dank für eine gutachterliche Äußerung! --Historiograf 17:17, 16. Jun 2005 (CEST)
Qui tacet consentit - unter Fristsetzung bis zum 25.6.2005 besteht Gelegenheit zur Stellungnahme, ansonsten tritt eine Zustimmungsfiktion dergestalt ein, dass dort festgestellt wird, dass Einwände seitens der am Portal Rechts mitarbeitenden Volljuristen nicht erhoben wurden. --Historiograf 18:16, 22. Jun 2005 (CEST)
"Rechtsform" der GEZ, Frage an die Rechtsexperten
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel GEZ findet sich folgende Formulierung:
"Die GEZ ist von der Rechtsform her eine nicht selbstständig rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Sie ist demzufolge keine Behörde oder juristische Person."
Fällt die GEZ unter den Begriff Rechtsform oder nicht? Ich habe da so meine Zweifel, da sie ja eine Verwaltungsgemeinschaft ist. Wie könnte man es ggf. anders formulieren?
Danke schon mal an Euch für Eure Meinungen. Ich habe die Frage bewußt hier plaziert, da ich das geballte Wissen der Rechtsexperten hier vermute. ;-) Gibt es denn eine andere Stelle in der Wikipedia, wo ich allgemeine Fragen zu Rechtsthemen stellen kann? -- Programm 20:49, 16. Jun 2005 (CEST)
- Rechtsform ist ein weiter Begriff, er erfasst auch nicht rechtfähige Gebilde. Ich habe die Aussage im Artikel GEZ noch etwas verdeutlicht.--wau > 11:31, 17. Jun 2005 (CEST)
- Ich habe den GEZ-Artikel mal bezüglich des Behördencharakters geändert - im materiellen Sinne nimmt die GEZ Aufgaben der öffentlichen Verwaltung war und ist deshalb eine Behörde iSd VwVfG. -- HolgerPollmann 00:44, 30. Jul 2005 (CEST)
Könnte sich jemand mal diesen neuen "Artikel" ansehen? -- tsor 20:29, 18. Jun 2005 (CEST)
- „Der Begriff Rufmord bezeichnet in der Umgangssprache die absichtliche Schädigung des Ansehens einer anderen Person mittels einer Verleumdung oder einer Üblen Nachrede.“ – Das wäre wohl halbwegs richtig, aber würde eher in ein Wörterbuch passen. Und das ganze juristisch abzuhandeln, ergibt keinen Sinn wegen der bereits vorhandenen Artikel.
- Mach doch eine Begriffsklärung draus: Das Buch Nerve von Dick Francis wurde in der Neuübersetzung mit "Rufmord" betitelt (ISBN 3257229887). Und dann könnte man bequem auf die beiden obigen Artikel verweisen. --kh80 •?!• 21:09, 18. Jun 2005 (CEST)
Artikel Recht
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel Recht befindet sich, vor allem, soweit es die Definition betrifft, in einem schauderhaften Zustand. Ich habe da ein wenig editiert und gedenke dies fortzusetzen, wäre aber für eine kritische Begleitung dankbar. -- Stechlin 15:35, 20. Jun 2005 (CEST)
- Hallo, die Begleitung war wohl gleich noch etwas kritischer als Du dachtest. Ich habe dazu auch was geschrieben unter Diskussion:Recht. Nach meinem Verständnis war die Version vom 6.6.2005 als Einleitung ganz brauchbar. Tiefergehende Überlegungen sollten mE erst später im Artikel kommen. Wer bis dahin gelesen hat, verkraftet auch etwas Philosophie. Beim Aperitiv sollt man nicht zu kräftig einschenken.--wau > 19:32, 20. Jun 2005 (CEST)
- Die Versionsgeschichte kennt keine Version vom 6.6.05. Diejenige, die am 8.06.05 dort stand, mag angängig sein, wenn mir auch der etwas abrupte Einstieg mißfällt. Was dort nun wieder hergestellt wurde, ist jedoch nur schwer verständlich und ganz gewiß kein Einstieg in den Artikel. Sei dem wie dem wolle, ich akzeptiere, daß einem gewissen Zzt hier der Vorzug gegeben wird und verabschiede mich. -- Stechlin 07:39, 21. Jun 2005 (CEST)
- Stechlin, es trifft in keiner Weise zu, dass hier von irgendwem ZzT der Vorzug gegeben wird, im Gegenteil. Ich halte seine Einleitung für eine Enzyklopädie für unbrauchbar und vom Lesen des Artikels abschreckend. Ich muss mir allerdings den Vorwurf machen, im Zuge des Zorns, der bei mir entstanden ist, weil Zzt Deine Änderung revertiert hat, zu sehr auf dessen Fassung geblickt, und daher bei meinen Äußerungen Deinen Änderungen nicht hinreichend gerecht geworden zu sein. Du hast Recht, statt 6.6.05 meinte ich 8.6.05. Und weil Du sagst abrupt, verweise ich noch auf meine ursprüngliche Fassung hier, die im Laufe der Zeit verschwunden ist. Dabei ist klar, dass die Ausführungen zur Möglichkeit einer inhaltlichen Definition bei mir noch zu knapp gehalten sind und Deine Änderungen sind geeignet, hier noch bestehende Defizite zu ergänzen. Ich hatte mich daher gefreut, dass Aussicht besteht, den Eingang des Artikels in vernünftiger Form inhaltlich zu erweitern und gegebenenfals gemeinsam im Rahmen einer fruchtbaren Diskussion Einzelheiten der Darstellung noch zu verbessern. Insofern bin ich über Deinen Rückzug, womöglich ausgelöst durch die Schwächen meiner ersten Stellungnahme, bestürzt und hoffe, dass Du das momentane Gefühl (das wohl viele von uns manchmal beschleicht) überwindest und bald die inzwischen zum Rechtsbegriff geadelte Schwelle des "Jetzt geht es wieder los!" übersteigst. Mit besten Grüßen --wau > 12:17, 21. Jun 2005 (CEST)
- Die Versionsgeschichte kennt keine Version vom 6.6.05. Diejenige, die am 8.06.05 dort stand, mag angängig sein, wenn mir auch der etwas abrupte Einstieg mißfällt. Was dort nun wieder hergestellt wurde, ist jedoch nur schwer verständlich und ganz gewiß kein Einstieg in den Artikel. Sei dem wie dem wolle, ich akzeptiere, daß einem gewissen Zzt hier der Vorzug gegeben wird und verabschiede mich. -- Stechlin 07:39, 21. Jun 2005 (CEST)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliothek#Rechtswissenschaften ist ein wenig ärmlich. Ich bitte nunmehr auch die neue Kategorie ganz unten Datenbanken zu beachten. Es wäre schön, wenn die hochgeschätzten Volljuristen dort vermerken könnten, falls jemand Juris- oder Beck-Zugriff hat. --Historiograf 18:11, 22. Jun 2005 (CEST)
könnt ihr das vor dem heitgen Löschantrag retten?--Martin S !? 17:17, 26. Jun 2005 (CEST)
- Diesen Artikel müsste man wohl neu schreiben. Und das könnte man nach einer Löschung immer noch. --Bubo 容 18:46, 26. Jun 2005 (CEST)
Übersichtsseite nach Paragraphen
[Quelltext bearbeiten]Es wäre nützlich z.B. zum de Urheberrecht ergänzend zur Kategorie eine Übersicht in der folgenden Art (unvollständig) zu haben:
- § 5 Amtliches Werk
- § 51 Zitatrecht, Bildzitat
- ³ 57 Beiwerk (Recht)
- § 59 Panoramafreiheit
- § 60 Bildnis (Recht)
- § 63 Quellenangabe
- § 71 editio princeps --Historiograf 21:43, 28. Jun 2005 (CEST)
- Derartige Ideen finden nicht allseitigen Beifall, so ist zum Beispiel die Liste aller Tatbestände des StGB (falls dir vergleichbares vorschwebt) gerade auf der Löschkandidatenseite. Aber ich halte das grds. für eine gute Idee. -- Alkibiades 22:44, 28. Jun 2005 (CEST)
- Mal zum Ausprobieren angelegt: Portal Recht/Urheberrecht. Hast Du an sowas gedacht? Gegebenenfalls kann man's an eine geeignetere Stelle verschieben ... oder wieder löschen. --kh80 •?!• 00:24, 16. Jul 2005 (CEST)
--Historiograf 23:50, 29. Jun 2005 (CEST)
Die Butter und das Brot
[Quelltext bearbeiten]Liebe Mitjuristen unter den Wikipedianern,
ich möchte euch auf die Diskussion:Kinder- und Jugendhilfegesetz aufmerksam machen und damit auf eine Entwicklung, die mir Unbehagen bereitet.
Worum geht es? Vordergründig um die Frage, unter welchem Lemma der Artikel firmieren soll: SGB VIII oder Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die mitdiskutierenden Juristen sprachen sich für SGB VIII aus, weil es de facto um das Achte Buch Sozialgesetzbuch geht. Die Gegenmeinung – vertreten durch die Kinder- und Jugendhelfer (so will ich sie mal ungenau nennen) – plädierte für Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das Gesetz werde umgangssprachlich nämlich so bezeichnet; kein Mensch würde nach SGB VIII suchen.
Die Diskussion glitt leider irgendwann ins Persönliche und Prinzipielle ab. Keine Seite wollte nachgeben und schließlich wurden Fakten geschaffen und der Artikel nach Kinder- und Jugendhilfegesetz verschoben. Dort gehört er zwar m. E. nicht hin, aber sei's drum.
Man könnte die Sache auf sich beruhen lassen, wenn im Rahmen der Diskussion nicht eine Aussage getroffen worden wäre, die mir überhaupt nicht gefällt. Benutzer:Aineias äußerte sich nämlich wie folgt:
- Ich würde dies [das Verschieben von Artikeln] auch mit anderen SGB´s halten wie VI und VII (schaut euch mal hier die Artikel dazu an, und lest Zeitung, dort wie über all auch, wird nur von gesetzlicher Rentenversicherung etc. geredet).
Ich befürchte, dass das Sozialgesetzbuch VI irgendwann nach Gesetzliche Rentenversicherung oder gar nach Rentenversicherungsgesetz oder Rentengesetz verschoben wird, weil »die Leute« den Artikel ja andernfalls nicht finden würden.
Das darf nicht passieren!
Wir sollten uns hier nicht von interessierten Laien die Butter vom Brot nehmen lassen. Das Engagement rechtlich Interessierter in allen Ehren, aber jeder Schuster sollte bei seinen Leisten bleiben. (Ich schreibe schließlich auch keine Beiträge zum Thema Quantenphysik.) Andernfalls drohen uns hier Flexigesetze en masse.
Ich für meinen Teil werde künftig verstärkt darauf insistieren, dass Artikel über einzelne Gesetze auch unter dem korrekten Lemma geführt werden. Das findet man i. d. R. im Bundesgesetzblatt und nicht in der Zeitung.
Gerade wir Juristen sollten auf sprachliche Genauigkeit achten und nicht in Verallgemeinerungen und Vereinfachungen abgleiten.
--Forevermore 1. Jul 2005 16:24 (CEST)
- Dem stimme ich uneingeschärnkt zu. Umgangssprachliche Bezeichnungen eigenen sich als Lemmata nur dann, wenn sie einem Redirect vorstehen; der Artikel gehört unter die amtliche, oder, wo eine solche fehlt, unter die korrekte Überschrift. Treu und Glauben wird schließlich auch nicht unter Amtsrichterparagraph angehandelt. Vielleicht sollten wir ein Meinungsbild durchführen, das auch dei Grundlage für die Rückverschiebung des betroffenen Artikels nach SGB VIII darstellen könnte. Die seinerzeitige Diskussion ist mir leider gänzlich entgangen. -- Stechlin 2. Jul 2005 14:04 (CEST)
- Wobei es juristisch korrekt si ist, wie im Artikel auch dagelegt: Das SGB VIII wurde als Art. 1 des KJHG verkündet. --Andrsvoss 2. Jul 2005 19:16 (CEST)
- Das Lemma Kinder- und Jugendhilfegesetz anstelle von SGB VIII ist Unsinn. Seit Jahren arbeitet der Gesetzgeber daran, das gesamte Sozialrecht zu kodifizieren und im SGB zusammenzufassen und damit die Zersplitterung der Materie auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen zu überwinden. Diese Bemühungen werden konterkariert, wenn man ausgerechnet das Artikelgesetz bei der Namensgebung bevorzugt, das die Einstellung ins SGB vollzieht. Es mag schon sein, dass einige noch an alten Namen hängen, und die vollständige Umstellung der Literatur dauert vielleicht eine gewisse Zeit. Wikipedia sollte jedenfalls auf der Höhe der Zeit sein und die sinnvolle Neugestaltung nachvollziehen. Langfristig wird es nur noch Kommentare zum SGB VIII geben und nicht mehr zum Kinder- und Jugendhilfegesetz. Entsprechend sollte man auch das SGB zitieren. Soweit es im Artikel heißt, wenn man also richtig zitieren wolle, so heiße die Regelung zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz § 24 SGB VIII (oder § 24 Art. 1 KJHG), so halte ich die zweite Form praktisch für Unfug. --wau > 2. Jul 2005 21:48 (CEST)
- Liebe Freunde, es sollte doch wohl für uns (die juristisch in irgendeiner Form Interessierten) selbstverständlich sein, den jeweils offiziellen Sprachgebrauch zu benutzen. Natürlich ist es dann das SGB VIII und nicht das Jugendhilfegesetz. Wem der offizielle Sprachgebrauch der Gesetzgebungsorgane nicht gefällt, kann ja gerne durch sein Stimmverhalten bei der Wahl versuchen, in seinem Sinne Änderungen herbeizuführen. Die Sache mit der Sprache des "Mannes von der Straße" regeln wir, wie ich meine sehr einfach, mit einem Redirect. --Pelz 3. Jul 2005 00:19 (CEST)
- Freilich ja, nur ob das funktioniert? Da scheinen einige mit recht fester Meinung am Werk. Habe unter Diskussion:Kinder- und Jugendhilfegesetz#Noch ein Versuch mal versucht, zu überzeugen. Ich hätte ja so Recht!!!! Aber die Menschen ... kriegen ja nicht die Chance, es richtig zu lernen, wenn ein paar Leute an ihren lieb gewordenen Spielsachen festhalten müssen. So, und jetzt brauch ich ein Butterbrot! --wau > 4. Jul 2005 22:13 (CEST)
- Lieber Wau, so ist das also. Wir haben Recht, aber die "anderen" geben keine Ruh'. Ich sag zwar immer: "ein Blick ins Gesetz(blatt) erleichtert die Wahrheitsfindung". Aber was nutzt das, wenn man nicht hineinblicken will. Wir sollten mal den "Ungläubigen" eine entsprechende Gerichtsverhandlung empfehlen. --Pelz 5. Jul 2005 00:04 (CEST)
- Ich stimme zu, dass KJHG überholt ist. Aber ist "SGB VIII" oder "SGB 8" amtlich? Das Gesetz hat als amtliche Überschrift: "Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe" (siehe: [3]) Wirklich wichtig ist m.E. dass man in WP unter "SGB 8", "SBG VIII", "SGB Achtes Buch", "Achtes Buch SGB", "Kinder- und Jugendhilfe" etc. etc. den Weg zum richtigen Artikel findet. --Andrsvoss 5. Jul 2005 07:52 (CEST)
- Da hast Du schon Recht, über die genaue Benennung kann man streiten, zumal selbst der Gesetzgeber nicht überall einheitlich verfährt (Kurzform, Langform). Insoweit sollte man aber meines Erachtens eine für alle Bücher des SGB einheitliche Handhabung bei der Benennung zu erreichen suchen. Daher kam mein Vorschlag "Sozialgesetzbuch VIII", weil das dem derzeitigen Lemma bei den meisten anderen Büchern entspricht. Denkbar wäre als sinnvolles Lemma auch "Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe" oder nur "Kinder- und Jugendhilfe", falls man bei allen Büchern die Artikel in gleicher Weise benennt (und im letzten Fall im Artikel genügend heraushebt, insbesondere auch in den Basisdaten, dass dies ein Buch des SGB ist). Die letzte Form würde etwa der Handhabung entsprechen, wenn wir zum BGB einen Artikel über "Schuldrecht" haben. Nachdem das SGB eine noch junge Kodifikation ist und es daher, wie die Diskussion zeigt, sinnvoll erscheint, die Zugehörigkeit zum SGB ins Bewusstsein zu rücken, würde ich ein Lemma mit SGB im Titel bevorzugen.--wau > 5. Jul 2005 11:04 (CEST)
- Ich stimme zu, dass KJHG überholt ist. Aber ist "SGB VIII" oder "SGB 8" amtlich? Das Gesetz hat als amtliche Überschrift: "Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe" (siehe: [3]) Wirklich wichtig ist m.E. dass man in WP unter "SGB 8", "SBG VIII", "SGB Achtes Buch", "Achtes Buch SGB", "Kinder- und Jugendhilfe" etc. etc. den Weg zum richtigen Artikel findet. --Andrsvoss 5. Jul 2005 07:52 (CEST)