Krankenversicherung in Österreich

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Die Krankenversicherung in Österreich erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits- und auch des Sozialversicherungssystems.

Finanzströme im österreichischen Gesundheitswesen
Prämien Privat­versich­erung Sonder­leistungen
Katalog­leistungen (nach LKF)
Beiträge Kranken­kassen
(Pflicht­vers.)
Steuern FA
BM (Fin) Länder BGA
Art. 15a BV-G 0000 Bud­get
Länder­fonds
(LGF)
Bevölk­erung Selbst­behalte Fonds-KA
AN, AG (←) Honorar
Privat-KA
z.T. Selbst­behalte* PRIKRAF
bzw. (←) Ambula­torium Aufwands­deckung
z.T. Selbst­behalte* Pauschale
+Einzel­leistungen
(←) (praktizier­ender)
Arzt
Rezept­gebühr** Aufw. f. Medika­mente
+Apotheken­leistung
(←) Apotheke
Patient
Kosten­erstattung

(Fin) Finanzministerium verteilt das Budget für das Gesundheitsministerium;
* fließt direkt an KV-Träger;
** fließt via Apotheke an KV-Träger;
(←) teils direkte Rückerstattung oder Befreiung bei Pflichtvers.
Rottöne:Staatlicher Sektor,
Gelbtöne:Privatwirtschaftlicher Sektor

Diagramm nach Ziniel (2005)[1]

Versicherungsarten

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In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  • Pflichtversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung (garantiert die erforderliche medizinische Behandlung)
  • private Zusatzversicherung (Zusatzleistungen, wie etwa Einbettzimmer)

Pflichtversicherung

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Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (2012)
Aufgliederung in Mrd. Euro in %
Ärztliche Hilfe 4,568 30,1
Anstaltspflege 4,446 29,3
Verwaltungsaufwand 0,430 2,8
Arzneimittel 3,005 19,8
Heilbehelfe 0,240 1,6
Sonstige Ausgaben 2,500 16,5
Ausgaben gesamt 15,189 100,0
Quellen: Sozialversicherungen, Österreichische Apothekerkammer[2]

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für Leute mit legalem Einkommen bzw. deren Familie. Jeder unselbständig Beschäftigte ist auch krankenversichert, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2022: 485,85 € pro Monat) überschreitet. Vorgeschrieben ist die Pflichtkrankenversicherung über das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in weiteren Sondergesetzen, B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG. Bestimmte Angehörige wie Ehegatten und Kinder sind gegen einen Zusatzbeitrag mitversichert (§§ 123, 51d ASVG). Außerdem unterliegen Arbeitslose und Pensionisten der gesetzlichen Krankenversicherung. Träger sind die jeweils zuständigen Krankenkassen. Circa 100.000 Personen sind nicht versichert.[3][4][5][6][7][8]

Den Krankenversicherungsträger selbst kann man sich nicht auswählen, er ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es die

  • Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden
  • Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz
  • Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeindebeamte
  • Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte
  • Oberösterreichische Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge
  • Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr
  • Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels
  • Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
  • Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach
  • Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
  • Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein

Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für unselbständig Erwerbstätige trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Antritt der Beschäftigung beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und regelmäßig die gesetzlich festgelegten Beitragssätze abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die Sozialversicherungsbeiträge; er ist berechtigt, den Dienstnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen.

Selbständige und Selbstversicherte haben den Beitrag zur Gänze selbst zu tragen.

Von der gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich befreit sind die Grenzgänger, welche in Österreich wohnen, den Arbeitsplatz aber in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein haben. Diese Grenzgänger sind gemäß den Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht in dem Land unterstellt, in dem sie erwerbstätig sind. Sie können sich aber bei der GK in Österreich selbst versichern.

Private Zusatzversicherung

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Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es in Österreich jeder Person frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen.

Es gibt in Österreich 9 Anbieter der privaten Krankenversicherung, welche unterhalb nach deren Marktanteil[9] gelistet worden sind:

Platz Versicherung Marktanteil 2022
1 UNIQA Österreich Versicherungen AG 43,98
2 Merkur Versicherung AG 18,50
3 WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group 17,65
4 Generali Versicherung AG 13,63
5 Allianz Elementar Versicherungs-AG 4,46
6 DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group 0,86
7 MuKi Versicherungsverein a. G. 0,58
8 Wüstenrot Versicherungs-AG 0,21
9 ERGO Versicherung AG 0,12

Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Polizzen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.

Laut den neuesten verfügbaren Statistiken sind in Österreich rund 3,4 Millionen Menschen privat krankenversichert. Im Jahr 2023 wurden rund 2,8 Milliarden Euro an Prämien eingenommen, was einem Anstieg von 8,6 % widerspiegelt. Demgegenüber sind rund 2,5 Milliarden Euro an Leistung ausbezahlt worden.[10] Nur etwa 14 % wurden für die Deckung von Arztleistungen verwendet. Trotzdem betrachten laut einer aktuellen Umfrage 8 von 10 Personen die Wahlarztversicherung als den größten Vorteil der privaten Krankenversicherung.[11]

Wiktionary: Krankenversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Wiedergegeben in:Ch. Herber; J. Weidenholzer (Hrsg.): Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005. Linz 2007, S. 133 (PDF, ooegkk.at, abgerufen am 20. Juli 2014) – dort „Ziniel (2005)“ ohne nähere Angabe.
  2. Österreichische Apothekerkammer: Apotheke in Zahlen 2014, Kapitel 6.1 Krankenkassenausgaben, Tabelle Aufgliederung der Ausgaben S. 41 (pdf, 2,1 MB, apotheker.or.at).
  3. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, help.gv.at
  4. System der Pflichtversicherung (ASVG, GSVG, FSVG, BSVG), help.gv.at
  5. 100.000 Österreicher haben keine Versicherung, Kurier, 11. September 2013
  6. Krankenversicherung, Arbeitsmarktservice Österreich, zugegriffen am 4. April 2015
  7. Nichtversicherte, Im Wartezimmer der Mittellosen, zeit.de, 29. März 2012
  8. Selbstversicherung in der Krankenversicherung, help.gv.at.
  9. Versicherungsverband Österreich: Jahresbericht 2022. Versicherungsverband Österreich, abgerufen am 27. September 2023.
  10. Private Krankenversicherung AUT: Alle Statistiken 2024. Abgerufen am 12. Mai 2024 (deutsch).
  11. 8 von 10 Personen sehen Wahlarzt als größten Vorteil in der privaten Krankenversicherung | krankenversichern.at | AVERS Versicherungsmakler G. In: ots.at. 4. Juli 2023, abgerufen am 9. März 2024.