Proklamator
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ein Proklamator ist eine Person, die Bekanntmachungen laut ausruft. Das Wort ist aus dem lateinischen Wort pro-clamare, was so viel bedeutet wie ‚lautes Ausrufen, schreien‘, abgeleitet.[1]
Als Proklamator bezeichnet man auch die Personen, die bei einer öffentlichen Auktion die Gebote der Teilnehmer laut ausrufen. In Krünitz’ Enzyklopädie (19. Jahrhundert) heißt es dazu, „Proclamator … heißt diejenige Person, welche bey den öffentlichen Auctionen oder Subhastationen das von einem oder dem andern geschehene Gebot laut ausrufet.“[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Proklamation. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 459 (Digitalisat. zeno.org).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Duden 7. 1963, ISBN 3-411-00907-1, S. 532.
- ↑ Proclamator. In: kruenitz1.uni-trier.de. 12. Juni 2007, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 12. Juni 2007; abgerufen am 10. März 2024. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.